Rechtsprechung
   BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von Formulararbeitsverträgen - Verwirkung - Ausschlussfristen

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eine Verfallklausel nur für Ansprüche des Arbeitnehmers widerspricht einer ausgewogenen Vertragsgestaltung - Unter der Überschrift "Schlussbestimmungen" muss ein verständiger Arbeitnehmer bei einem detaillierten Vertrag nicht mit einer Verfallklausel rechnen - Angemessener Nachtzuschlag im Rettungsdienst

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeitrecht; AGB-Recht - Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen; AGB-Kontrolle von Formulararbeitsverträgen; Verwirkung; Ausschlussfristen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen, AGBKontrolle von Formulararbeitsverträgen, Verwirkung, Ausschlussfristen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle

Kurzfassungen/Presse (7)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - einseitige Ausschlussfristen

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Ist eine Pauschale vereinbart, kann nicht nachgefordert werden

  • arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)

    Nachtarbeitszuschläge pauschal abgegolten

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  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
  • heuking.de , S. 3 (Kurzinformation)

    § 305c BGB
    Vertragsgestaltung - Ausschlussfristen

  • lawinfo.de (Kurzinformation)

    Formularmäßig vereinbarte Ausschlussklauseln

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Formulararbeitsverträge: Vorsicht vor Klauseln mit unwirksamen Ausschlussfristen

Besprechungen u.ä.

  • avocado-law.com (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - Einseitige Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Gemeinsame Anmerkung zu den Urteilen des BAG vom 26.04.2005, Az.: 1 ABR 1/04 und vom 31.08.2005, Az.: 5 AZR 545/04 (Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit)" von Jürgen Ulber, original erschienen in: AuR 2006, 125.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 115, 372
  • MDR 2006, 522
  • NZA 2006, 324
  • BB 2006, 443
  • DB 2006, 1273



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Wird zitiert von ... (185)  

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06  

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    a) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BGH 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03 - NJW 2004, 2961; BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 10. Aufl. § 307 Rn. 344; Stoffels AGB-Recht Rn. 565).

    Ist der Wortlaut eines Formularvertrags nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BGH 19. Januar 2005 - XII ZR 107/01 - BGHZ 162, 39; BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - aaO).

    c) Die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung durch das Bundesarbeitsgericht (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05  

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Voraussetzungen und Folgen der Ausschlussfrist werden hinreichend klar geregelt (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - aaO, zu IV 4 der Gründe; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zVv., zu I 5 b cc der Gründe).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04  

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 -AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - BB 2006, 386, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - NJW 2005, 3567, zu II 1 a aa der Gründe mwN).

    Da der Arbeitnehmer Verbraucher iSv. § 310 Abs. 3 BGB ist (Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu V 1 der Gründe), sind allerdings gem. § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 c der Gründe).

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