Rechtsprechung
   BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25633
BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13 (https://dejure.org/2014,25633)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2014 - 6 AZR 636/13 (https://dejure.org/2014,25633)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 (https://dejure.org/2014,25633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (22)

  • lexetius.com

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

  • openjur.de

    Verlängerte Kündigungsfristen; Altersdiskriminierung?

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 EGRL 78/2000, Art 7 EGRL 78/2000, Art 2 Abs 2 Buchst b Ziff i EGRL 78/2000, § 622 Abs 2 S 1 BGB
    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

  • IWW

    § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB, RL 2000/78/EG, Art. 2... 67 AEUV, Art. 3 Abs. 1 Buchst. c RL 2000/78/EG, Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG, § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 34 TVöD, § 5 AGG, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a RL 2000/78/EG, § 10 AGG, Richtlinie 2000/78/EG, Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i RL 2000/78/EG, Art. 6, Art. 7 RL 2000/78/EG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG, § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 131 SGB III, § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III, § 38 Abs. 1 SGB III, § 159 Abs. 6 SGB III, § 37b SGB III, § 1 Abs. 3 KSchG, § 622 Abs. 2 BGB, § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Rechtmäßig: Staffelung der Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfristen nach Beschäftigungsdauer

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Rechtmäßig: Staffelung der Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Bundesarbeitsgericht: Gestaffelte Kündigungsfristen rechtmäßig!

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter, Diskriminierung: Kündigungsfrist, Altersdiskriminierung, Kündigungsfrist

  • bag-urteil.com

    Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • Betriebs-Berater

    Keine Altersdiskriminierung durch Verlängerung der Kündigungsfristen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der von der Beschäftigungsdauer abhängigen Staffelung der Kündigungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Kündigungsfristen in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer keine mittelbare Altersdiskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (39)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Drei BAG-Urteile zum Antidiskriminierungsrecht an einem Tag

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung von jüngeren Arbeitnehmern durch gestaffelte Kündigungsfristen

  • faz.net (Kurzinformation)

    Diskriminieren Kündigungsfristen jüngere Mitarbeiter?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gestaffelte Kündigungsfristen sind keine Altersdiskriminierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Altersdiskriminierung durch verlängerte Kündigungsfristen

  • lto.de (Kurzinformation)

    BAG zu gestaffelten Kündigungsfristen - Gericht sieht keine Altersdiskriminierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit stellt keine Altersdiskriminierung dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Altersdiskriminierung durch nach Beschäftigungsdauer gestaffelte Kündigungsfristen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Von Beschäftigungsdauer abhängige Staffelung der Kündigungsfristen ist rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gestaffelte Kündigungsfristen sind keine Altersdiskriminierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Beschäftigung - keine mittelbare

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht: Gestaffelte Kündigungsfristen rechtmäßig!

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Diskrimierung bei gestaffelten Kündigungsfristen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Gestaffelte Kündigungsfristen nicht diskriminierend

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • bn-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfristen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Gestaffelte Kündigungsfristen - keine Altersdiskriminierung

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Betriebstreue - ein Privileg der "Alten"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gestaffelte Kündigungsfristen sind keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Staffelung der Kündigungsfristen keine Altersdiskriminierung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Staffelung der Kündigungsfristen ist keine Altersdiskriminierung

  • juve.de (Kurzinformation)

    Staffelung von Kündigungsfristen ist AGG-konform

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung durch günstigere Kündigungsfristen für langjährige Mitarbeiter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung aufgrund verlängerter Kündigungsfristen?

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kündigungsfristen nach § 622 II BGB sind keine Altersdiskriminierung

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen rechtmäßig

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen nicht diskriminierend

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Staffelung der Kündigungsfristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit keine Altersdiskriminierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterschiedliche Kündigungsfristen - Keine Altersdiskriminierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit - Keine Altersdiskriminierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Staffelung der Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB keine Altersdiskriminierung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung - Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfrist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit - Verlängerung der Kündigungsfristen soll älteren Arbeitnehmern verbesserten Kündigungsschutz gewähren

Besprechungen u.ä. (5)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kündigungsrecht: Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 S. 1 BGB)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit

  • osborneclarke.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine Altersdiskriminierung durch Staffelung der gesetzlichen Kündigungsfristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersdiskriminierung und Kündigungsfrist

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gleiche Rechte für "junge Hüpfer" und "alte Hasen"? - Bei den Kündigungsfristen könnte es Nachholbedarf geben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 125
  • ZIP 2014, 76
  • ZIP 2015, 91
  • MDR 2014, 13
  • MDR 2015, 107
  • NZA 2014, 1400
  • BB 2014, 3060
  • DB 2015, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
    Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i RL 2000/78/EG ist damit ein negatives Tatbestandsmerkmal (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569; vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42) .

    Damit entfällt bereits der Tatbestand einer mittelbaren Diskriminierung wegen des Alters, so dass es auf eine Rechtfertigung nach Art. 6 oder Art. 7 RL 2000/78/EG nicht ankommt (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 66, Slg. 2009, I-1569; ErfK/Schlachter 14. Aufl. § 3 AGG Rn. 13; BT-Drs.

    Dabei ist entgegen der Auffassung der Klägerin für Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG - anders als für eine Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie (dazu EuGH st. Rspr. seit 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, 52, Slg. 2009, I-1569) - kein sozialpolitisches Ziel erforderlich.

    Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG können vielmehr alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff., aaO; BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42) .

    Ob er diesen Spielraum überschritten hat, haben die nationalen Gerichte festzustellen (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 41, 51 f., Slg. 2009, I-1569) .

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
    Bei Kündigungsfristen handelt es sich um Entlassungsbedingungen iSd. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c RL 2000/78/EG (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 25 f., Slg. 2010, I-365) .

    a) Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Umsetzung der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Januar 2010 (- C-555/07 - [Kücükdeveci] Slg. 2010, I-365) von der Wirksamkeit des § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgegangen.

    (4) Auch im Rahmen der gescheiterten Bemühungen, § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Januar 2010 (- C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 25 f., Slg. 2010, I-365) zu streichen, wurde der Wille deutlich, das Prinzip, die Dauer der Kündigungsfrist an die Beschäftigungsdauer zu koppeln, unangetastet zu lassen, weil es sich bewährt habe (BT-Drs. 17/775 S. 3) .

    dd) Der verstärkte (formelle) Kündigungsschutz von länger beschäftigten Arbeitnehmern unter Ausgleich der divergierenden, rechtmäßigen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an (formellem) Bestandsschutz auf der einen und personalwirtschaftlicher Flexibilität auf der anderen Seite ist entgegen der Ansicht der Klägerin unzweifelhaft ein beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitisches Ziel (vgl. EuGH 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 68, Slg. 2010, I-9391; 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 35 f., Slg. 2010, I-365; Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 7. Juli 2009 - C-555/07 - Rn. 38, 43).

    Sie geben dem Arbeitnehmer aber jedenfalls länger Gelegenheit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 62, 256; Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 7. Juli 2009 - C-555/07 - Rn. 43) .

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
    Diese empirischen Daten stützen die Einschätzung des Gesetzgebers, dass ältere Arbeitnehmer nach wie vor längere Zeit als jüngere Arbeitnehmer für die Arbeitsplatzsuche benötigen (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, BAGE 140, 169) .

    (2) Darüber hinaus sind ältere Arbeitnehmer bei der Arbeitsplatzsuche häufig weniger flexibel als jüngere (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, BAGE 140, 169; 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 43) .

    Zwar werden diese Arbeitnehmer auch durch den materiellen gesetzlichen Kündigungsschutz, insbesondere durch die Berücksichtigung des Lebensalters und der Betriebszugehörigkeit bei der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG, im Einklang mit der RL 2000/78/EG aus demselben Grund besonders geschützt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 49 ff., BAGE 140, 169) .

    (bb) Der Gesetzgeber durfte in seine Wertung auch einbeziehen, dass mit der von ihm gewählten Regelungssystematik die Betriebstreue der begünstigten Arbeitnehmer honoriert wird (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 58, BAGE 140, 169) .

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
    Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i RL 2000/78/EG ist damit ein negatives Tatbestandsmerkmal (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569; vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42) .

    Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG können vielmehr alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff., aaO; BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42) .

    (2) Darüber hinaus sind ältere Arbeitnehmer bei der Arbeitsplatzsuche häufig weniger flexibel als jüngere (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, BAGE 140, 169; 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 43) .

  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99

    Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
    Die letzte der sieben Staffelungsstufen wird jetzt nicht mehr mit frühestens 45 Jahren erreicht, sondern kann theoretisch schon mit 35 Jahren erreicht sein, weil auch Zeiten der Berufsausbildung bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer zu berücksichtigen sind (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 -) .

    Zwar ist auch die Zeit der abgebrochenen Ausbildung zu berücksichtigen (vgl. BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 -) .

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
    Mit diesem Gesetz wollte der Gesetzgeber lediglich den verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - BVerfGE 62, 256; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126) zur erforderlichen Einheitlichkeit der Kündigungsfristen der Arbeiter und Angestellten nachkommen.

    Sie geben dem Arbeitnehmer aber jedenfalls länger Gelegenheit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 62, 256; Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 7. Juli 2009 - C-555/07 - Rn. 43) .

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
    Mit diesem Gesetz wollte der Gesetzgeber lediglich den verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - BVerfGE 62, 256; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126) zur erforderlichen Einheitlichkeit der Kündigungsfristen der Arbeiter und Angestellten nachkommen.

    Das erhöht zugleich seine Chance, ein neues Arbeitsverhältnis mit vergleichbarem Verdienst und Arbeitsbedingungen zu begründen und so seinen Lebensstandard zu wahren (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - zu C I 3 der Gründe, BVerfGE 82,126) .

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08

    Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
    Er hat lediglich § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB für unanwendbar gehalten und angenommen, dies führe zur ausschließlichen Anwendung von § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 21, BAGE 135, 278) .

    Dies wird dadurch verstärkt, dass § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB altersdiskriminierend und deswegen unanwendbar ist (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - BAGE 135, 278) .

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
    dd) Der verstärkte (formelle) Kündigungsschutz von länger beschäftigten Arbeitnehmern unter Ausgleich der divergierenden, rechtmäßigen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an (formellem) Bestandsschutz auf der einen und personalwirtschaftlicher Flexibilität auf der anderen Seite ist entgegen der Ansicht der Klägerin unzweifelhaft ein beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitisches Ziel (vgl. EuGH 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 68, Slg. 2010, I-9391; 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 35 f., Slg. 2010, I-365; Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 7. Juli 2009 - C-555/07 - Rn. 38, 43).
  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84

    Bemessung einer Kündigungsfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses im

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
    Verlängerte Kündigungsfristen für länger beschäftigte und damit typischerweise ältere Arbeitnehmer führen zu einem beschränkten Kündigungsschutz, indem sie formelle Kündigungsschranken aufbauen (vgl. BAG 18. April 1985 - 2 AZR 197/84 - zu II 1 a der Gründe: zeitlicher Bestandsschutz; Preis Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen S. 13; ErfK/Müller-Glöge 14. Aufl. § 622 BGB Rn. 2) .
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 524/09

    Altersdiskriminierende Vereinbarung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 56/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08

    Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private Versicherungsvereine

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 7 Sa 511/12

    Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB bei zunehmender Betriebszugehörigkeit sollen den Bestandsschutz nur zugunsten von Arbeitnehmern erhöhen (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 21, BAGE 149, 125) .
  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

    (a) Das AGG definiert in § 10 Satz 3 Nr. 1 - ebenso wie Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG - nicht, wann ein Beschäftigter "älter" im Sinne der Norm ist (vgl. zum herkömmlichen Verständnis: BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 44) .
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG können alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff., Slg. 2009, I-1569; BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42; 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 23) .

    Ob sie diesen Spielraum überschritten haben, ist von den nationalen Gerichten festzustellen (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 41, 51 f., Slg. 2009, I-1569; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 33) .

  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Dieser Befund des Senats aus dem Jahr 2014 (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 38, BAGE 149, 125) ist immer noch zutreffend.

    Diesen Personenkreis trifft eine Arbeitslosigkeit bei typisierender Betrachtung härter als rentennahe Arbeitnehmer, weil ältere Arbeitnehmer weniger flexibel als kürzer beschäftigte Betriebszugehörige sind bzw. als weniger flexibel gelten (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 40, BAGE 149, 125) .

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG können alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff., Slg. 2009, I-1569; BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 50, BAGE 150, 165; 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 23, BAGE 149, 125) .
  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Die Berücksichtigung dieser Besonderheiten wird schon dadurch sichergestellt, dass die Vereinbarung abweichender Regelungen nach § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB allein den Tarifvertragsparteien überlassen bleibt (vgl. BT-Drs. 12/4902 S. 6; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 28, BAGE 149, 125) .

    Arbeitnehmer erlangen durch längere Kündigungsfristen lediglich einen zeitlich begrenzten formellen Kündigungsschutz (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 21 f., BAGE 149, 125) .

    Das erhöht zugleich seine Chance, ein neues Arbeitsverhältnis mit vergleichbarem Verdienst und vergleichbaren Arbeitsbedingungen zu begründen und so seinen Lebensstandard zu wahren (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - zu C I 3 der Gründe, BVerfGE 82, 126; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 32, BAGE 149, 125) .

    Bei Kündigungsfristen handelt es sich um Entlassungsbedingungen iSv. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG (vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 25 f.; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 9, BAGE 149, 125) .

    Die tarifliche Regelung bewirkt auch nicht allein deshalb eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG, weil sie die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern höheren Lebensalters, die typischerweise eine längere Beschäftigungsdauer aufweisen, stärker verkürzt als bei Arbeitnehmern niedrigeren Lebensalters, die typischerweise eine kürzere Beschäftigungsdauer aufweisen (vgl. zum Verhältnis von Lebensalter und Beschäftigungsdauer BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 10, BAGE 149, 125) .

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

    Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG können alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff.; BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 60; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 50, BAGE 150, 165; 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 23, BAGE 149, 125) .
  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Rechtmäßige Ziele iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG können alle von der Rechtsordnung anerkannten Gründe sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59 ff., Slg. 2009, I-1569; BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42 ; 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 23) .

    Ob sie diesen Spielraum überschritten haben, ist von den nationalen Gerichten festzustellen (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 41, 51 f., Slg. 2009, I-1569; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 33) .

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Die Berücksichtigung dieser Besonderheiten wird schon dadurch sichergestellt, dass die Vereinbarung abweichender Regelungen nach § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB allein den Tarifvertragsparteien überlassen bleibt (vgl. BT-Drs. 12/4902 S. 6; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 28, BAGE 149, 125) .

    Arbeitnehmer erlangen durch längere Kündigungsfristen lediglich einen zeitlich begrenzten formellen Kündigungsschutz (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 21 f., BAGE 149, 125) .

    Das erhöht zugleich seine Chance, ein neues Arbeitsverhältnis mit vergleichbarem Verdienst und vergleichbaren Arbeitsbedingungen zu begründen und so seinen Lebensstandard zu wahren (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - zu C I 3 der Gründe, BVerfGE 82, 126; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 32, BAGE 149, 125) .

    Bei Kündigungsfristen handelt es sich um Entlassungsbedingungen iSv. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG (vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 25 f.; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 9, BAGE 149, 125) .

    Die tarifliche Regelung bewirkt auch nicht allein deshalb eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG, weil sie die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern höheren Lebensalters, die typischerweise eine längere Beschäftigungsdauer aufweisen, stärker verkürzt als bei Arbeitnehmern niedrigeren Lebensalters, die typischerweise eine kürzere Beschäftigungsdauer aufweisen (vgl. zum Verhältnis von Lebensalter und Beschäftigungsdauer BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 10, BAGE 149, 125) .

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 534/15

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Das AGG definiert in § 10 Satz 3 Nr. 1 - ebenso wie Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG - nicht, wann ein Beschäftigter "älter" im Sinne der Norm ist (vgl. zum herkömmlichen Verständnis BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 44, BAGE 149, 125) .
  • LAG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - 8 Sa 5/15

    Arbeitgeberkündigung - verlängerte Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnis über 2

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 91/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 17a Sa 14/16

    Befristung - Anschlussverbot

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 101/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter - Ungleichbehandlung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15

    Jährlicher Urlaubsanspruch

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • LAG Hamburg, 15.02.2018 - 8 Sa 97/17

    Sozialplan mit verkürzten Kündigungsfristen

  • LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
  • LAG Hamburg, 15.02.2018 - 8 Sa 99/17
  • LAG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Sa 80/17

    Rahmentarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe

  • LAG Köln, 22.12.2016 - 8 Sa 404/16

    Beihilfeberechtigung eines Tarifangestellten im öffentlichen Dienst während der

  • LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20

    Bindung des Landesarbeitsgerichts an die rechtliche Beurteilung durch das

  • LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 26/20

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 5 Sa 25/20 v. 16.11.2020

  • LAG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Sa 85/17

    Auslegung von Tarifnormen

  • LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 4 B 21.17

    Polizeibeamter; Schichtdienst; Zusatzurlaub; Erhöhung des Zusatzurlaubs ab

  • ArbG Köln, 30.03.2017 - 11 Ca 7413/16
  • ArbG Köln, 07.08.2020 - 11 Ca 3249/20

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung außerhalb der

  • ArbG Stuttgart, 10.11.2016 - 11 Ca 3130/16

    Sozialplan - Pauschalabfindung - Altersdiskriminierung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht