Rechtsprechung
| BFH, 01.06.1994 - X R 81/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 19.03.2002 - VIII R 57/99
Betriebsaufspaltung: Bestellung eines Erbbaurechts an unbebautem Grundstück kann …
Das gilt sowohl für Nutzungsüberlassungen auf schuldrechtlicher als auch für solche auf dinglicher Grundlage (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 1. Juni 1994 X R 81/90, BFH/NV 1995, 154, m.w.N.). - FG Köln, 15.07.2009 - 13 K 4468/05
Gemeinnützigkeit - Tochter-GmbH: Wann führt Gründung von Zweckgesellschaften zur …
Die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung setzt voraus, dass der Betriebsgesellschaft Wirtschaftsgüter vermietet, verpachtet oder in anderer Weise zur Nutzung überlassen werden, die bei dieser eine wesentliche Betriebsgrundlage bilden (Urteil des BFH vom 1. Juni 1994 X R 81/90, BFH/NV 1995, 154, m. w. N.).Auf die Schutzfähigkeit dieser Vermögenswerte kommt es nicht an, wenn Dritte zumindest von deren Nutzung ausgeschlossen werden können (Urteil des BFH vom 1. Juni 1994, a. a. O., m. w. N.).
- BFH, 25.08.2010 - I R 97/09
Begründung einer Betriebsaufspaltung zwischen einem steuerbefreiten Berufsverband …
Eine sachliche Verflechtung liegt vor, wenn das Besitzunternehmen der Betriebsgesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt (BFH-Urteil vom 1. Juni 1994 X R 81/90, BFH/ NV 1995, 154, m. w. N.). - BFH, 22.12.2005 - IV B 98/04
Entscheidung zur Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung und zur …
Soweit die Kläger rügen, die Grundsätze der BFH-Urteile vom 25. Oktober 1988 VIII R 339/82 (BFHE 154, 539) und vom 1. Juni 1994 X R 81/90 (BFH/NV 1995, 154) seien vom FG falsch angewendet worden, wird damit nicht eine Abweichung durch Aufstellung abweichender Rechtssätze dargelegt, sondern lediglich die fehlerhafte Anwendung übernommener Rechtssätze des BFH gerügt.
