Rechtsprechung
   BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08 (PKH)   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

  • NWB SteuerXpert START

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 91; ZPO § 227
    Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 13.05.2011 - V B 60/10  

    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den

    Selbst bei Beauftragung eines neuen Prozessbevollmächtigten besteht ein erheblicher Grund zur Terminsverlegung i. S. von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO aber nur dann, wenn substantiiert dargelegt wird, dass angesichts der besonderen Schwierigkeiten des Streitfalls in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entgegen dem Regelfall eine Vorbereitung in der verbleibenden Zeit nicht möglich erscheint und der Wechsel nicht verschuldet oder aus schutzwürdigen Gründen erfolgt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. August 2008 VIII S 22/08 (PKH); vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/ NV 2007, 2284).
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