Rechtsprechung
| BFH, 01.12.2004 - X R 4/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verträge zwischen nahen Angehörigen: getrennt lebende Eheleute
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Arbeitsvertrag zwischen getrennt lebenden Ehegatten
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Arbeitsverhältnis zwischen getrennt lebenden Ehegatten
- lto.de (Kurzinformation)
Gehaltszahlungen oder Unterhaltsleistungen?
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 13.08.2002 - 2 K 2660/99
- BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
Wird zitiert von ... (4)
- FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08 Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen nicht im privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1, 2 EStG) wurzeln (BFH-Urteil vom 01.12.2004, X R 4/03, BFH/NV 2005, 549 m.w.N.).
Entsprechen sowohl der Inhalt des Vertrags als auch seine Durchführung dem unter Fremden Üblichen, ist er steuerrechtlich anzuerkennen (BFH-Urteil vom 01.12.2004, X R 4/03, a.a.O.).
- FG Hessen, 29.06.2006 - 11 K 3809/04
Verlustzuweisung bei einer GmbH & Still
Ferner sind Verträge unter nahen Angehörigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) steuerrechtlich nur zu berücksichtigen, wenn insbesondere sichergestellt ist, dass sie betrieblich veranlasste Rechtsbeziehungen und nicht private Unterhaltsleistungen regeln (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 1. Dezember 2004 X R 4/03, BFH/NV 2005, 549). - SG Detmold, 05.12.2008 - S 15 EG 6/08
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
Zu den typischen Merkmalen für Arbeitsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen gehören ein schriftlicher Arbeitsvertrag, eine regelmäßige Lohnzahlung sowie lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 01.12.2004 - X R 4/03 - und vom 08.05.2008 - VI R 50/05 -). - FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 12 K 12192/09
Abzugsfähigkeit der aus privaten Mitteln entrichteten Einmalzahlung für eine …
Das gilt auch für Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Urteil des Bundesfinanzhofes [BFH] vom 01. Dezember 2004 - X R 4/03, Sammlung der Entscheidungen der Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2005, 549, unter II.2.a) der Gründe.
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