Rechtsprechung
| BFH, 02.02.1990 - III R 165/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
InvZulG 1975 § 4b; EStG § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2; HGB § 247 Abs. 2
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Konjunkturzulage - Mietverträge mit Kaufoption bei Fernsehgeräten - Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder Umlaufvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Fernsehgerät als Umlaufvermögen
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 160, 361
- BB 1990, 1454
- DB 1990, 1800
- BStBl II 1990, 706
Wird zitiert von ... (19)
- BFH, 30.04.1998 - III R 29/93 Es rügt die Verletzung von § 19 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) und führt dazu im wesentlichen aus: Das vorinstanzliche Urteil weiche vom Urteil des BFH vom 2. Februar 1990 III R 165/85 (BFHE 160, 361 , BStBl II 1990, 706 ) ab.
Das FA habe lediglich - wie für eine Nichtzulassungsbeschwerde erforderlich - die Abweichung vom Urteil des BFH in BFHE 160, 316, BStBl II 1990, 706 dargelegt; dies genüge jedoch nicht für eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung.
Für die Bestimmung des Begriffs des Anlagevermögens und seine Abgrenzung zum Begriff des Umlaufvermögens hat der erkennende Senat auch im Investitionszulagenrecht auf die handelsrechtliche Unterscheidung beider Begriffe abgestellt (s. Urteile in BFHE 160, 361 , BStBl II 1990, 706 , …und vom 23. Mai 1990 III R 192/85, BFH/NV 1990, 734).
In Anwendung dieser Grundsätze ist der erkennende Senat im Urteil in BFHE 160, 361 , BStBl II 1990, 706 zu dem Ergebnis gelangt, daß Fernsehgeräte, die ein Einzelhändler im Rahmen eines "Test"-Mietvertrages seinen Kunden auf die Dauer von 6 Monaten zur Nutzung überläßt und die nach Ablauf dieser Zeit vom Kunden unter Anrechnung der geleisteten Mietzahlungen auf den Kaufpreis erworben werden können, von Anfang an zum Umlaufvermögen des Gewerbebetriebs gehören.
Die LKW waren nach den Feststellungen des FG, an die der Senat nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, keine Vorführfahrzeuge, die - wie sonst üblich - mehrfach einer größeren Zahl von Kaufinteressenten zu Testzwecken zur Verfügung gestellt werden sollten, um diese dann zum Kauf eines anderen Fahrzeugs anzuregen (vgl. hierzu das Senatsurteil in BFHE 160, 361 , BStBl II 1990, 706 , Nr. 2 a der Entscheidungsgründe).
- BFH, 06.08.1998 - III R 28/97
Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben
Beim Anlagevermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. § 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches --HGB--; BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 III R 165/85, BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706 Ziff. 1., m.w.N.). - BFH, 16.12.2009 - IV R 48/07
Sonderabschreibungen nach dem FördG auch auf Umlaufvermögen
Demgegenüber gehört ein Gegenstand, der zur Vermietung bestimmt ist, zum Anlagevermögen, es sei denn, die Vermietung dient nur dem Zweck, den Gegenstand anschließend dem Mieter zu verkaufen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 223, 56; vom 2. Februar 1990 III R 165/85, BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706; vom 31. März 1977 V R 44/73, BFHE 122, 184, BStBl II 1977, 684).
- BFH, 07.11.2000 - III R 7/97
Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter
Für die Bestimmung des Begriffs des Anlagevermögens und seiner Abgrenzung zum Begriff des Umlaufvermögens hat der erkennende Senat auch im Investitionszulagenrecht auf die handelsrechtliche Unterscheidung beider Begriffe abgehoben (…vgl. BFH-Urteile vom 30. April 1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372, unter Ziff. 2. a der Gründe zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes --BerlinFG--; vom 2. Februar 1990 III R 165/85, BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706, …und vom 23. Mai 1990 III R 192/85, BFH/NV 1990, 734). - BFH, 23.09.2008 - I R 47/07
Steuerrecht - Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers
Aus dem BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 III R 165/85, BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706 lässt sich (entgegen Stobbe in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, § 6 EStG Rz 265 "Ausstellungsgegenstände") nichts Gegenteiliges ableiten. - BFH, 24.09.2009 - V R 6/08
Vorsteuerberichtigung: Ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen …
Durch die zwischenzeitliche Vermietung habe nach dem BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 III R 165/85 (BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706) das Objekt seinen Charakter als Umlaufvermögen nicht verloren. - FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95
Zugehörigkeit eines mit Reihenhäusern bebauten, vormals als Bauhof genutzten …
Für den im Steuerrecht nicht näher bestimmten Begriff des Anlagevermögens und seine Abgrenzung zum Begriff des Umlaufvermögens ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die handelsrechtliche Unterscheidung beider Begriffe maßgebend (vgl. BFH-Urteil vom 02. Februar 1990 - III R 165/85, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1990, 706 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).Beim Umlaufvermögen werden dagegen die Wirtschaftsgüter eingereiht, die weder Anlagevermögen noch Rechnungsabgrenzungsposten sind (BFH-Urteil vom 02. Februar 1990 - III R 165/85 a.a.O.).
Verkaufsabsichten bestehen auch dann, wenn der Gegenstand bei fehlender Verkaufsmöglichkeit vermietet werden soll (BFH-Urteil vom 02. Februar 1990 - III R 165/85 a.a.O.).
- FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 36/99
Umlauf- oder Anlagevermögen: Zuordnung von Grundstücken
Für den im Steuerrecht nicht näher bestimmten Begriff des Anlagevermögens und seine Abgrenzung zum Begriff des Umlaufvermögens ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die handelsrechtliche Unterscheidung beider Begriffe maßgebend (vgl. BFH-Urteil vom 02. Februar 1990 - III R 165/85 -, Bundessteuerblatt BStBl II 1990, 706 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).Beim Umlaufvermögen werden dagegen die Wirtschaftsgüter eingereiht, die weder Anlagevermögen noch Rechnungsabgrenzungsposten sind (BFH-Urteil vom 02. Februar 1990 - III R 165/85 -, aaO.) .
Verkaufsabsichten bestehen auch dann, wenn der Gegenstand bei fehlender Verkaufsmöglichkeit vermietet werden soll (BFH-Urteil vom 02. Februar 1990 - III R 165/85 -, aaO.).
- FG Nürnberg, 27.04.2005 - V 117/04
Gewinn aus Veräußerung sämtlicher Kommanditanteile an einer …
Die zu ihrer Abgrenzung im Handelsrecht geltenden Gesichtspunkte werden deshalb auch für das Steuerrecht herangezogen (BFH-Urteile vom 02.02.1990 III R 165/85, BStBl. II 1990, 706 und vom 05.02.1987 IV R 105/84, BStBl. II 1987, 448).Der Begriff "Umlaufvermögen" ergibt sich aus einer Negativabgrenzung dazu: Wirtschaftsgüter, die nicht Anlagevermögen sind, gehören zum Umlaufvermögen (Adler/Düring/Schmaltz -ADS- § 247 HGB Rz. 126, Herrmann-Heuer-Raupach, EStG, § 6 Rz. 258, BFH-Urteile vom 02.02.1990 a.a.O. und vom 09.04.1981 IV R 24/78, BStBl. II 1981, 481, 483).
- BFH, 16.12.2009 - IV R 49/07
Übergang der Klagebefugnis einer Personengesellschaft auf verbleibenden …
Demgegenüber gehört ein Gegenstand, der zur Vermietung bestimmt ist, zum Anlagevermögen, es sei denn, die Vermietung dient nur dem Zweck, den Gegenstand anschließend dem Mieter zu verkaufen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 223, 56; vom 2. Februar 1990 III R 165/85, BFHE 160, 361, BStBl II 1990, 706; vom 31. März 1977 V R 44/73, BFHE 122, 184, BStBl II 1977, 684). - FG Nürnberg, 08.12.2004 - V 208/02
- BFH, 07.02.2008 - X B 140/07
Gewerblicher Grundstückshandel - Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen - …
- FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4033/05
Teilwertabschreibungen auf Aktien
- BFH, 12.04.1994 - III R 15/89
Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage
- BFH, 09.05.1996 - III R 198/90
- FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97
Beim gewerblichen Grundstückshandel Grundstücke auch im Anlagevermögen?
- FG Bremen, 14.01.2004 - 2 K 228/03
Investitionszulage 1989 und 1990; Zulagenbegünstigte Investition erfordert …
- FG Hessen, 18.11.1999 - 4 K 5476/97
Teilwertabschreibung; Beteiligung; Sanierung; Konkurs; Kapitalzuführung - …
- FG Hessen, 18.11.1999 - 4 K 6280/97
Anlagevermögen; Umlaufvermögen; Aktie; Kapitalbeteiligung - Abgrenzung …
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