Rechtsprechung
   BFH, 02.08.2006 - VII E 20/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weder Art. 6 EMRK noch Art. 47 der EU Grundrechts-Charta kommen bei der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zur Anwendung




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 19.01.2007 - VII E 8/06  

    Kosten der Beschwerde gegen Prozesskostenhilfe-Ablehnung

    Mit der Erinnerung nach § 66 des Gerichtskostengesetzes (GKG) gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen den Kostenansatz selbst richten (BFH-Beschlüsse vom 2. August 2006 VII E 20/05, BFH/NV 2006, 2276, und vom 16. August 2006 XI E 4/06, BFH/NV 2006, 2285), also gegen den Ansatz einzelner Kosten oder deren Höhe sowie gegen den dem Kostenansatz zugrunde liegenden Streitwert.
  • BFH, 21.03.2012 - VII E 9/12  

    Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung keine unrichtige Sachbehandlung

    Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, also gegen den Ansatz einzelner Kosten und deren Höhe, richten; deshalb verlangt eine Kostenerinnerung eine Begründung, die ihre Ursache im Kostenrecht hat (BFH-Beschlüsse vom 2. August 2006 VII E 20/05, BFH/NV 2006, 2276, und vom 16. August 2006 XI E 4/06, BFH/NV 2006, 2285).
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