Rechtsprechung
| BFH, 02.09.2008 - VIII R 2/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten; § 12 Nr. 3 EStG ist verfassungsgemäß; objektives Nettoprinzip; obiter dictum; Abweichung i.S. des § 11 FGO
- Bundesfinanzhof
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten - § 12 Nr. 3 EStG ist verfassungsgemäß - objektives Nettoprinzip - obiter dictum - Abweichung i.S. des § 11 FGO
- Simons & Moll-Simons
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nachzahlungszinsen i. S. des § 233a AO sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen - Das gilt auch dann, wenn die Nachzahlung auf Einkünften aus Kapitalvermögen beruht - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten; § 12 Nr. 3 EStG ist verfassungsgemäß; objektives Nettoprinzip; obiter dictum; Abweichung i.S. des § 11 FGO
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten; § 12 Nr. 3 EStG ist verfassungsgemäß; objektives Nettoprinzip; obiter dictum; Abweichung i.S. des § 11 FGO
Kurzfassungen/Presse (11)
- IWW (Kurzinformation)
Einkommensteuer - Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten ist ausgeschlossen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten ist ausgeschlossen
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Nachzahlungszinsen und ihre Tücken
- jed.de (Kurzinformation)
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer: Kein Werbungskostenabzug möglich
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Nachzahlungszinsen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
- steuertipps.de (Kurzinformation)
Ans Finanzamt gezahlte Nachzahlungszinsen auf Einkommensteuerschulden nicht abziehbar
- capital.de (Kurzinformation)
Zinsen vom Fiskus gehen getrennte Steuerwege
Besprechungen u.ä.
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 14.11.2006 - 8 K 4710/03
- BFH, 02.09.2008 - VIII R 2/07
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 223, 15
- DB 2009, 149
- BStBl II 2010, 25
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 15.06.2010 - VIII R 33/07
Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen - Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Der Berichterstatter des Senats hat dem Kläger mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 Gelegenheit gegeben, sich zum Senatsurteil vom 2. September 2008 VIII R 2/07 (BFHE 223, 15, BStBl II 2010, 25) ergänzend zu äußern.Nachzahlungszinsen i. S. des § 233a AO stehen schon deshalb nicht mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang, weil sie gemäß § 12 Nr. 3 EStG aufgrund Gesetzes dem nicht steuerbaren Bereich zugewiesen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - in BFHE 223, 15, BStBl II 2010, 25, m. w. N.;… vgl. auch BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 VI R 14/07, BFHE 225, 393, und VI R 31/07, BFH/ NV 2009, 1797 zum typisierenden Ausschluss des wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhangs bei Aufwendungen i. S. des § 12 Nr. 5 EStG).
§ 12 Nr. 3 EStG verstößt insbesondere nicht gegen das objektive Nettoprinzip (BFH-Urteile in BFHE 223, 15, BStBl II 2010, 25;… in BFH/ NV 2010, 470).
- FG Baden-Württemberg, 29.01.2010 - 10 K 2720/09
Keine Ermäßigte Besteuerung von Erstattungszinsen nach § 34 EStG - …
Mit Verfügung des Vorsitzenden vom 18. Januar 2010, auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird, wurden die Beteiligten auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. September 2008 VIII R 2/07, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2009, 264 hingewiesen.Zum anderen hat der BFH mit Urteil vom 2. September 2008 VIII R 2/07, BFH/NV 2009, 264 bereits entschieden, dass gegen die Regelung des § 12 Nr. 3 EStG keine verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das objektive Nettoprinzip.
Zum anderen hat der BFH im Verfahren VIII R 2/07 (siehe soeben unter c) zu der Frage im Verfahren VIII R 33/07 bereits Stellung genommen.
Gemäß dem Urteil des BFH vom 2. September 2008 VIII R 2/07, BFH/NV 2009, 264 schließt § 12 Nr. 3 EStG den Abzug von Nachzahlungszinsen i.S. des § 233a AO als Werbungskosten unabhängig davon aus, ob der Steuerpflichtige den nachzuzahlenden Betrag vor der Nachzahlung zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingesetzt hat.
Selbst wenn eine Vorgreiflichkeit gegeben wäre, kommt der erkennende Senat im Rahmen der Ermessensausübung bei Abwägung der prozessökonomischen Gesichtspunkte und den Interessen der Beteiligten zu dem Ergebnis, dass vorliegend vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Stellungnahme des BFH im Urteil vom 2. September 2008 VIII R 2/07, BFH/NV 2009, 264 und der eindeutigen, wiederholt bestätigten Rechtsprechung, dass Erstattungszinsen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, eine Aussetzung des Verfahrens abzulehnen ist.
- BFH, 21.10.2010 - IV R 6/08
Nachforderungszinsen - kein Betriebsausgabenabzug - Entscheidung nach § …
Hinzu kommt vor allem, dass die Zinsfestsetzung nach § 233a AO - entsprechend dem Zweck der Vorschrift, der neben der Abschöpfung von Liquiditätsvorteilen des Steuerpflichtigen darin zu sehen ist, die durch eine nicht zeitnahe oder unzutreffende Steuerfestsetzung entstehenden Zinsnachteile auf Seiten des Steuergläubigers auszugleichen (BFH-Urteil vom 2. September 2008 VIII R 2/07, BFHE 223, 15, BStBl II 2010, 25, m. w. N.) - nicht an die materiell-rechtlich zutreffende, sondern an die festgesetzte (Einkommen-) Steuer anknüpft (§ 233a Abs. 1, 3 und 5 AO).Der BFH hat mit Urteil in BFHE 223, 15, BStBl II 2010, 25 entschieden, dass Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) auch dann nach § 12 Nr. 3 EStG vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind, wenn der nachzuzahlende Betrag zuvor zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen verwendet worden ist; zugleich hat er erkannt und ausführlich erläutert, dass gegen diese Würdigung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (…vgl. zur Verfassungsmäßigkeit auch BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387, sowie zu § 10 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 2002 BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 I R 39/09, BFH/ NV 2010, 470).
Der Senat teilt die Einschätzung des BFH-Urteils in BFHE 223, 15, BStBl II 2010, 25 und nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe dieser Entscheidung Bezug.
- FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 703/08 Zwar fehle es nach der Entscheidung des BFH vom 02.09.2008 (VIII R 2/07) an dem für einen Werbungskostenabzug notwendigen wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen, jedoch sei zu berücksichtigen, dass eine Kapitalgesellschaft nach der Rechtsprechung des BFH keine außerbetriebliche Sphäre habe, weshalb alle Ausgaben grundsätzlich Betriebsausgaben der Kapitalgesellschaft darstellten.
Daher sind auch weder Zinsen für ein zur Begleichung der Einkommensteuer aufgenommenes Darlehen (BFH vom 28. November 1991 IV R 122/90, BStBl II 1992, 342) noch Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO (BFH vom 2. September 2008 VIII R 2/07, BStBl II 2010, 25) Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
Das dadurch umfassend geltende Verbot in § 12 Nr. 3 EStG verstößt auch nicht gegen das objektive Nettoprinzip (BFH vom 02. September 2008 VIII R 2/07, BStBl II 2010, 25;… vom 06. Oktober 2009 I R 39/09, BFH/NV 2010, 470).
- BFH, 06.10.2009 - I R 39/09
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Betriebsausgaben
Daher sind auch weder Zinsen für ein zur Begleichung der Einkommensteuer aufgenommenes Darlehen (BFH-Urteil vom 28. November 1991 IV R 122/90, BFHE 166, 257, BStBl II 1992, 342) noch Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO (BFH-Urteil vom 2. September 2008 VIII R 2/07, BFHE 223, 15) Betriebsausgaben oder Werbungskosten. - FG Münster, 27.10.2011 - 2 V 913/11
Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft!
Insoweit wäre zu berücksichtigen, dass die fehlende Gesetzessymmetrie für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen - spätestens nach der Abschaffung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG - weiterhin Thema in der Literatur und in den anhängig gemachten Gerichtsverfahren war (vgl. Urteil des BFH vom 02.09.2008 VIII R 2/07, BStBl. II 2010, 25, vorgehend FG Köln Urteil vom 14.11.2006 8 K 4710/03). - FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04
Zinsen zur Finanzierung der Einkommensteuernachzahlung keine Werbungskosten
Diese teilen das rechtliche Schicksal des Einkommensteueranspruchs (ähnlich zur grundsätzlichen Verneinung der Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen: FG Köln, Urteil vom 14. November 2006 - 8 K 47/03, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 2/07). - FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08
Verfassungsmäßigkeit des in § 10 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes …
Der BFH hält dies in ständiger Rechtsprechung für verfassungsgemäß (BFH-Urteil vom 2. September 2008 VIII R 2/07, DB 2009, 149; zur Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG auch BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387). - FG Münster, 09.01.2008 - 10 K 3034/06
Nachzahlungszinsen nach § 233a Einkommensteuergesetz (EStG) als …
Die Revision wird gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen, da zu einer vergleichbaren Frage unter dem Az. VIII R 2/07 ein Revisionsverfahren anhängig ist. - FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/94
Schuldzinsen; Erstattungszinsen; Finanzierung; Steuernachzahlung; Werkungskosten; …
Diese teilen das rechtliche Schicksal des Einkommensteueranspruchs (ähnlich zur grundsätzlichen Verneinung der Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen: FG Köln, Urteil vom 14. November 2006 - 8 K 47/03, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 2/07).
