Rechtsprechung
   BFH, 02.10.1997 - IV R 75/96   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

  • Alpmann Schmidt

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Atypisch stille Unterbeteiligung - Tätigkeitsvergütungen an Unterbeteiligte als Gewinnteile der Hauptgesellschaft - geänderte Rechtslage

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelstöckige Personengesellschaft bei Unterbeteiligung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Atypisch still Unterbeteiligter als Mitunternehmer einer OHG

  • Betriebs-Berater

    Atypisch still Unterbeteiligter als Mitunternehmer einer OHG

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 2 S 2
    Innengesellschaft; Mitunternehmer; Sondervergütung; Unterbeteiligter

Verfahrensgang

  • FG München, 20.08.1996 - 6 K 792/95
  • BFH, 02.10.1997 - IV R 75/96

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 184, 418
  • NJW 1998, 1255
  • BB 1998, 361
  • BB 1998, 929
  • DB 1998, 907
  • BStBl II 1998, 137



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01  

    Einkommenssteuerrechtliche Einordnung einer atypisch stillen Unterbeteiligung an

    Insbesondere kann aus dieser zivilrechtlichen Ausgangslage nicht abgeleitet werden, der Wechsel der wirtschaftlichen (Mit-)Inhaberschaft an einem Kapitalgesellschaftsanteil auf den Unterbeteiligten sei nach den Merkmalen zu bestimmen, die den an einem Personengesellschaftsanteil Unterbeteiligten als Mitunternehmer kennzeichnen (Mitunternehmerrisiko und -initiative) mit der Folge, dass es im Hinblick auf die Verwaltungs- und Mitwirkungsrechte (Mitunternehmerinitiative) ausreichend wäre, wenn dem an dem Kapitalanteil Unterbeteiligten gegenüber dem Hauptbeteiligten lediglich die Kontrollrechte des § 716 BGB oder diejenigen der §§ 233, 166 HGB eingeräumt würden (vgl. aber zu gewerblichen Personengesellschaften BFH-Urteil vom 2. Oktober 1997 IV R 75/96, BFHE 184, 418, BStBl II 1998, 137; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz. 369).
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 70/04  

    Minderung des erweiterten Verlustausgleichs des Kommanditisten bei Bestehen einer

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung im Fall der Unterbeteiligung von zwei Mitunternehmerschaften aus, mit der Folge, dass der Unterbeteiligte im Regelfall nicht unmittelbarer Mitunternehmer der Hauptgesellschaft (KG) wird (Senatsurteil vom 2. Oktober 1997 IV R 75/96, BFHE 184, 418, BStBl II 1998, 137).
  • BFH, 21.07.1999 - I R 110/98  

    DBA-Schweiz: Abkommensrechtliche Behandlung der Gewinnanteile aus atypisch

    Sie bewirkt in dieser Konstellation, daß alle Betriebstätten des Beteiligungsunternehmens zugleich Betriebstätten des atypisch still Beteiligten sind; das Fehlen einer unmittelbaren Vermögensbeteiligung des stillen Gesellschafters wird gleichsam durch dessen Mitwirkungsrechte und seine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens überspielt (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 1997 IV R 75/96, BFHE 184, 418, BStBl II 1998, 137).
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  • BFH, 01.09.2011 - II R 67/09  

    Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft

    Es genügt daher, wenn der Unterbeteiligte an einem Gesellschaftsanteil schuldrechtlich so gestellt wird, als wäre er gleich einem Gesellschafter auch an der Vermögenssubstanz des Unternehmens selbst beteiligt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1997 IV R 75/96, BFHE 184, 418, BStBl II 1998, 137).
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 67/98  

    Mitunternehmerschaft bei Treuhandkommanditisten

    a) Für die Unterbeteiligung hat der BFH zu der bis zum 31. Dezember 1991 und mithin für die Streitjahre gültigen Fassung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, also für die Zeit bis zum Inkrafttreten des § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des Steueränderungesetzes (StÄndG) 1992 vom 25. Februar 1992 (BStBl I 1992, 146), in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der atypisch still Unterbeteiligte regelmäßig nicht Mitunternehmer der Gesellschaft ist, an der die Hauptbeteiligung besteht, sondern lediglich Mitunternehmer der davon zu unterscheidenden Unterbeteiligungsgesellschaft (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, m.w.N.; vom 2. Oktober 1997 IV R 75/96, BFHE 184, 418, BStBl II 1998, 137).
  • BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08  

    Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen der Folgerungen eines realisierten

    Diese Rechte vermittelten Mitunternehmerinitiative (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1997 IV R 75/96, BFHE 184, 418, BStBl II 1998, 137; vom 21. Juli 2010 IV R 63/07, BFH/NV 2011, 214, m. w. N.) und setzten Y in die Lage, der Ergebnisverwendung zu widersprechen und damit die Wirkung des § 41 Abs. 1 Satz 1 AO nicht eintreten zu lassen.
  • FG Baden-Württemberg, 11.07.2006 - 4 K 369/01  

    Mittelbare Beteiligung eines atypisch stillen Gesellschafters einer

    Der Inhaber des Handelsgeschäfts tritt im Rahmen des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG an die Stelle der Gesellschaft (so für die Frage, ob für die Annahme gewerblicher Einkünfte eine gewerbliche Tätigkeit der atypisch stillen Gesellschaft erforderlich ist oder ob die gewerbliche Tätigkeit des Inhabers des Handelsgeschäfts ausreicht: BFH-Urteil vom 12. November 1985 VIII R 364/83, BStBl II 1986, 311, 313, 314; zur Gleichbehandlung wirtschaftlich vergleichbarer Sachverhalte der Beteiligung über eine Außengesellschaft und über eine Innengesellschaft vgl. auch BFH-Urteil vom 2. Oktober 1997 IV R 75/96, BStBl II 1998, 137, 138).
  • FG Münster, 05.12.2003 - 11 K 1478/02  

    Abgrenzung von atypischer und typischer stiller Gesellschaft

    Mitunternehmerinitiative wird bei einer stillen Gesellschaft bereits dann bejaht, wenn dem stillen Gesellschafter zumindest die Kontrollrechte des § 233 HGB eingeräumt werden, denn diese entsprechen den Kontrollrechten eines Kommanditisten gemäß § 166 HGB (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1997 - IV R 75/96, BStBl II 1998, 137).
  • FG Münster, 13.09.2006 - 10 K 6337/04  

    Abfindung für Beendigung eines Geschäftsführervertrages bei

    Eine solche Vergütung liegt gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG auch vor, wenn der die Vergütung erhaltende Gesellschafter an der Gesellschaft, hier der Klägerin, nur mittelbar als Unterbeteiligter am Kommanditanteil beteiligt ist (s. auch BFH vom 02.10.1997, IV R 75/96, BStBl. II 1998, 137).
  • FG Münster, 13.09.2006 - 10 K 6336/04  

    Abfindung für Beendigung eines Geschäftsführervertrages bei

    Eine solche Vergütung liegt gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG auch vor, wenn der die Vergütung erhaltende Gesellschafter an der Gesellschaft, hier der Klägerin, nur mittelbar als Unterbeteiligter am Kommanditanteil beteiligt ist (s. auch BFH vom 02.10.1997, IV R 75/96, BStBl. II 1998, 137).
  • FG Nürnberg, 06.11.2009 - 7 K 523/07  

    Besteuerung der Gewinnanteile aus atypisch stiller Beteiligung an Schweizer GmbH

  • FG Saarland, 16.09.1998 - 1 K 3/96  
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