Rechtsprechung
   BFH, 03.08.2005 - XI R 76/03   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sonderausgabenabzug von Großspenden an Stiftungen - Verdoppelung des Abzughöchstbetrags bei zusammenveranlagten Ehegatten - Überweisung der Gesamtspende allein vom Konto eines Ehegatten

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 10b Abs. 1 Satz 3, § 26b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugshöchstbetrag des § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG bei Zuwendungen durch zusammen veranlagte Ehegatten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abzugshöchstbetrag für Spenden nach § 10 b Abs. 1 Satz 3 EStG bei zusammen veranlagten Ehegatten

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Höchstbetrag eines Ehepaares für Spenden an private Stiftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spenden von Ehegatten

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Spenden für Stiftungen können auf 2 Schienen laufen

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  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Spenden für Stiftungen können auf zwei Schienen laufen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Spenden an gemeinnützige Stiftungen als Sonderausgaben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Doppelter Spendenhöchstbetrag für zusammen veranlagte Ehegatten

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10b Abs 1 S 3, EStG § 26 b, GG Art 6 Abs 1, GG Art 3 Abs 1
    Ehe; Gleichheit; Spende; Stiftung; Verfassungsmäßigkeit; Zusammenveranlagung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Steueroptimierte Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen, Zugleich Besprechung des BFH-Urteils vom 3.8.2005" von RA/StB Jochen Maier, FA StR, original erschienen in: DStR 2006, 505 - 507.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 211, 128
  • NJW-RR 2006, 1010
  • BB 2005, 2733
  • BB 2005, 2734
  • DB 2005, 2666
  • BStBl II 2006, 121



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Wird zitiert von ... (4)  

  • FG Münster, 08.03.2012 - 2 K 2608/09  

    Ausländischer Spendenempfänger muss gemeinnützig sein!

    Eine Sachspende muss danach aus dem eigenen Vermögen des Spenders (oder dem seines mit ihm zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten - vgl. dazu BFH-Urteil vom 03.08.2005 XI R 76/03, BFHE 211, 128, BStBl II 2006, 121) stammen.

    Beim Abzug von Sonderausgaben werden die Ehegatten als Einheit behandelt (vgl. BFH-Urteil vom 3.8.2005 XI R 76/03, BFHE 211, 128, BStBl II 2006, 121).

    Ausgaben des einen Ehegatten sind daher ohne weiteres auch als solche des anderen Ehegatten anzusehen (BFH-Urteil vom 3.8.2005 XI R 76/03, BFHE 211, 128, BStBl II 2006, 121).

  • BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09  

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - Auslegung des Begriffs "inländischer

    Da im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anders vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann --z.B. für die Anwendung des § 35a EStG-- gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt werden (BFH-Urteil vom 3. August 2005 XI R 76/03, BFHE 211, 128, BStBl II 2006, 121, m.w.N.), wird zusammen veranlagten Ehegatten die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG nach dem insoweit klaren Wortlaut der Vorschrift nur einmal gewährt.
  • BFH, 03.08.2005 - XI R 81/03  

    Spendenabzug - zusätzlicher Abzugshöchstbetrag

    Der Senat verweist insoweit auf seine zwischen denselben Beteiligten ergangene Entscheidung vom heutigen Tage unter dem Aktenzeichen XI R 76/03.
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2007 - 6 K 83/07  

    Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung - außergewöhnliche Belastung bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (v.a.Entscheidung vom 25. Januar 1972 1 BvL 30/69, BVerfGE 32, 260 ff.) und des BFH (Urteil vom 3. August 2005 XI R 76/03; BFHE 211, 128 , BStBl II 2006, 121 ff. für Sonderausgaben; vom 24. Januar 1958 VI 9/56 S, BFHE 66, 107, BStBl III 1958, 77 ff. für Sonderausgaben und außergewöhnlich Belastungen) sind - auch bei getrennter Veranlagung - Ehegatten bzw. deren Aufwendungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG als Einheit zu betrachten.
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