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   BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08   

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https://dejure.org/2009,1843
BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08 (https://dejure.org/2009,1843)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2009 - VI R 4/08 (https://dejure.org/2009,1843)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - VI R 4/08 (https://dejure.org/2009,1843)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG §§ 19, 11 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1
    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

  • openjur.de

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EStG §§ 8, 11, 19
    Einkommensteuerveranlagung - Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung (Monatsbetrachtung)

  • Betriebs-Berater

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 1
    Monatliche Durchschnittsreferenzkurse der Europäischen Zentralbank als Umrechnungsmaßstab bei Zufluss von Arbeitslohn; Einkommensbesteuerung der Einnahmen in Geld aus in einer gängigen, frei konvertiblen und im Inland handelbaren ausländischen Währung

  • datenbank.nwb.de

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Monatliche Durchschnittsreferenzkurse der Europäischen Zentralbank als Umrechnungsmaßstab bei Zufluss von Arbeitslohn; Einkommensbesteuerung der Einnahmen in Geld aus in einer gängigen, frei konvertiblen und im Inland handelbaren ausländischen Währung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitslohn in fremder Währung: Umrechnung in EUR

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslohn in Fremdwährung nach EZB-Durchschnitt umrechnen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 1, EStG § 11, AO § 162, SGB IV § 17a
    Arbeitslohn; Kurs; Schätzung; Umrechnung; Währung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 48
  • ZIP 2010, 1316 (Ls.)
  • NZA 2010, 624
  • BB 2010, 665
  • DB 2010, 538
  • BStBl II 2010, 698
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.10.2004 - VI R 29/02

    Lohnzahlungen in ausländischer Währung kein Sachbezug

    Auszug aus BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08
    Das gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Zufluss um von einem anderen Staat herausgegebene Banknoten und Münzen (sog. Sorten) oder - wie hier - um ein unbares Fremdwährungsguthaben (sog. Devisen) handelt (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VI R 29/02, BFHE 207, 309, BStBl II 2005, 135, m. w. N.).

    Einnahmen in fremder Währung stellen jedoch aus sich heraus einen Wert dar, der bei Zufluss durch Umrechnung in Euro zu bestimmen ist (BFH-Urteil in BFHE 207, 309, BStBl II 2005, 135).

  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2007 - 11 K 549/04

    Umrechnung von Grenzgängerlohn zum amtlichen Referenzkurs der Europäischen

    Auszug aus BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 938 veröffentlichten Gründen ab.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 11. Dezember 2007 11 K 549/04 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2002, zuletzt vom 22. März 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Oktober 2004, insoweit abzuändern, als statt eines Umrechnungskurses von 0, 68 EUR pro Sfr ein Umrechnungskurs von 0, 6687 EUR auf die von den Klägern erzielten Bruttoarbeitslöhne von 153.736 Sfr beim Kläger und 151.005 Sfr bei der Klägerin angewendet und die Einkommensteuer dementsprechend herabgesetzt wird.

  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 47/07

    Kindesunterhalt: Bestimmung des Unterhaltsbedarfs und der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08
    b) Umrechnungsmaßstab ist - sofern wie im Streitfall vorhanden - der Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (bis zum 31. Dezember 2008, der an der Frankfurter Devisenbörse amtlich festgestellte Devisenkurs; vgl. BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Oktober 2007 10 UF 47/07, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2008, 1279).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 57/06

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen

    Auszug aus BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08
    Damit einhergehende Kosten und Gebühren sind der privaten Lebensführung zuzuordnen und dürfen daher bei der Bemessung der zugeflossenen Einnahmen im Rahmen der Einkünfteermittlung nicht berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000).
  • BFH, 10.06.2009 - I R 10/09

    Festschreibung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos - Inhaltliche

    Auszug aus BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08
    Dies wiederum erfordert, dass er sich mit den tragenden Gründen des FG-Urteils auseinandersetzt und darlegt, weshalb er diese für unrichtig hält (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Juni 2009 I R 10/09, BFHE 225, 384, BStBl II 2009, 974, m. w. N.).
  • BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80

    Kontoführungsgebühr für Gehaltskonto als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08
    Im Fall der Überweisung auf ein Bankkonto ist dies der Fall, wenn das Gehalt dem Konto des Arbeitnehmers bei der Bank gutgeschrieben worden ist (BFH-Urteil vom 9. Mai 1984 VI R 63/80, BFHE 141, 50, BStBl II 1984, 560).
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 73/04

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung in Fremdwährung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08
    b) Umrechnungsmaßstab ist - sofern wie im Streitfall vorhanden - der Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (bis zum 31. Dezember 2008, der an der Frankfurter Devisenbörse amtlich festgestellte Devisenkurs; vgl. BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Oktober 2007 10 UF 47/07, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2008, 1279).
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 21/09

    Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug i. S.

    b) Allein der Umstand, dass die ausgehändigten Geschenkgutscheine bereits einen Geldbetrag (Höchstbetrag) ausgewiesen hatten und sich daher eine Bewertung erübrigte, macht aus ihnen ebenso wenig eine Geldleistung wie die Notwendigkeit, eine in einer gängigen, frei konvertiblen und im Inland handelbaren ausländischen Währung erfolgte Zahlung in Euro umrechnen zu müssen, daraus eine Sachleistung macht (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2009 VI R 4/08, BFHE 228, 48, BStBl II 2010, 698).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2014 - 3 K 1507/13

    Vorzeitige Pensionierung eines Grenzgängers: hälftige Steuerfreiheit einer

    Fach B Teil 4 Nummer 1 des Grenzgängerhandbuchs (abweichend von den Rechtsgrundsätzen zum "goldenen Mittelweg" [Hinweis auf die Anmerkung von ge, Deutsches Steuerrecht -DStR 2010, 481] im Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 2. Dezember 2009 VI R 4/08, BStBl II 2010, 698).

    Die (erforderlichen) Umrechnungen von CHF in EUR erfolgten im angegriffenen Bescheid -wie bereits dargelegt- nach der Formel: 100 CHF = 72 EUR (Fach B Teil 4 Nummer 1 des Grenzgängerhandbuchs), abweichend von den Rechtsgrundsätzen im BFH-Urteil in BStBl II 2010, 698.

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 4156/08

    Qualifizierung der anstelle einer Alterrente ausgezahlten Kapitalabfindung einer

    Da die Beteiligten die im angegriffenen Einkommensteuerbescheid in CHF erhaltenen Einnahmen und geleisteten Ausgaben einvernehmlich nach dem durchschnittlichen Umrechnungskurs von 100 CHF = 64, 50 EUR angesetzt hatten (s. Anlage N-Gre unter Zeile 27; Fach B Teil 4 Nummer 1 des Grenzgängerhandbuches), wurden sie auf den "goldenen Mittelweg" im Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 3. Dezember 2009 VI R 4/08, (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2010, 479 mit Anm. Ge, DStR 2010, 481) vom Berichterstatter des erkennenden Senats hingewiesen.

    Zwar sind die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers nach dem vom BFH aufgezeigten goldenen Mittelweg im Urteil in DStR 2010, 479 zur Umrechnung von Einnahmen in CHF in EUR anstatt mit 45.883 EUR nunmehr mit 46.780 EUR anzusetzen, des Weiteren sind die Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit zu erhöhen aufgrund der Kürzung der steuerfreien Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse W von 4.514 CHF auf 3.140 CHF (s. zu A. I. 2. Buchstabe c).

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 1285/08

    Steuerbarkeit und Steuerbefreiung des Vorbezugs (incl. des Zinsanteils) aus einer

    Der Berichterstatter des erkennenden Senats forderte die Beteiligten auf, entsprechend dem vom BFH gefundenen "goldenen Mittelweg" (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2009 VI R 4/08, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2010, 479) die Umrechnung von Einnahmen und Ausgaben nach den jeweiligen Durchschnittsreferenzkursen für die einzelnen Monate des Streitjahres vorzunehmen (Gesamtübersicht der monatlichen Umrechnungskursen für das Streitjahr: BMF-Schreiben vom 10. Februar 2006 IV A 6 - S 7329 - 4/96, BStBI I 2006, 236).

    dem BFH-Urteil in DStR 2010, 479 keine Angaben zum Zeitpunkt des Zuflusses und Abflusses gemacht haben, geht der erkennende Senat mit der aus der Mitwirkungspflichtverletzung des Klägers sich ergebenden erforderlichen Wahrscheinlichkeit davon aus (Heuermann, Die steuerliche Betriebsprüfung -StBP- 2005, 371), dass sich durch den Ansatz der zutreffenden monatlichen Durchschnittsreferenzkurse keine Änderungen bei den vorgenannten Besteuerungsgrundlagen -bezogen auf das gesamte Streitjahr- ergeben.

  • FG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - 2 K 3880/16

    Teilwertzuschreibung bei einem verzinslichen unbefristeten Fremdwährungsdarlehen

    c) Das Darlehen ist mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 31. Dezember 2010 zu bewerten, der dem in § 256a Satz 1 HGB zum Maßstab erhobenen Devisenkassamittelkurs entspricht (vgl. BFH, Urteil vom 3. Dezember 2009 VI R 4/08, BStBl II 2010, 698).
  • BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19

    Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

    Einnahmen in fremder Währung sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses in Euro umzurechnen (BFH-Urteile vom 27.10.2004 - VI R 29/02, BFHE 207, 309, BStBl II 2005, 135, und vom 03.12.2009 - VI R 4/08, BFHE 228, 48, BStBl II 2010, 698, jeweils zu Arbeitslohn in fremder Währung).
  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 1285/09

    Steuerbarkeit und Steuerbefreiung des Vorbezugs einer öffentlich-rechtlichen

    Den Hinweis des Berichterstatters auf den (im BFH-Urteil vom 3. Dezember 2009 VI R 4/08 [BStBl II 2010, 698, s. hierzu die "Nichtanwendungsverfügung" der Oberfinanzdirektion Karlsruhe -OFD-- vom 18. Oktober 2010 S 227.5/51 - St 217/CH]) zur Umrechnung von Einnahmen und Ausgaben von CHF in EUR gefundenen "goldenen Mittelweg" (Anm. Gs in Deutsches Steuerrecht -DStR- 2010, 479) auf der Grundlage der monatlichen Durchschnittsreferenzkurse nahmen die Beteiligten entgegen und veranlassten -wie üblich- nichts.
  • FG Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 3 K 147/10

    Vergleichbarkeit des Vorsorgeverhältnisses zu verschiedenen Zweigen der

    Die Beteiligten wurden vom Berichterstatter des erkennenden Senats darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (Urteil vom 3. Dezember 2009 VI R 4/08, BStBl II 2010, 698; vgl. hierzu die Nichtanwendungsverfügung der Oberfinanzdirektion -OFD- Karlsruhe 18. Oktober 2010 S 227.5/51 - St 217/CH) die (steuerpflichtigen) Zahlungen an den Kläger und die (steuerlich zu berücksichtigenden) Ausgaben des Klägers in CHF anhand der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Durchschnittsreferenzkurse umzurechnen seien.
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2014 - 3 K 1837/14

    Arbeitnehmer einer in der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaft als Direktor

    Die (erforderlichen) Umrechnungen von CHF in EUR erfolgten im angegriffenen Bescheid nach der Formel: 100 CHF = 66 EUR (Fach B Teil 4 Nummer 1 des Grenzgängerhandbuchs, abweichend von den Rechtsgrundsätzen zum "goldenen Mittelweg" [Hinweis auf: ge, Deutsches Steuerrecht -DStR 2010, 481] im Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 2. Dezember 2009 VI R 4/08, BStBl II 2010, 698).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2022 - 3 K 1147/20

    Von den US-amerikanischen Streitkräften gewährte Privilegien als Einkünfte aus

    Gemessen daran sind sowohl die von den USA gezahlten Gehälter, die der Beklagte - jedenfalls soweit der Senat nicht nach § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO an einer Entscheidung zu Lasten des Klägers gehindert ist - in Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil vom 3. Dezember 2009 VI R 4/08 (BFHE 228, 48, BStBl II 2010, 698) auf Grundlage des Euro-Referenzkurses der Europäischen Zentralbank in ? umgerechnet hat, als auch die ihm aufgrund seines mit den USA bestehenden Dienstverhältnisses zustehenden Privilegien als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit steuerbar und dem Kläger in der von dem Beklagten zu Grunde gelegten Höhe zugeflossen.
  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2013 - 3 K 2356/12

    Erweiterter Härteausgleich für Grenzgänger durch analoge Anwendung des § 46 Abs.

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 3006/08

    Besteuerungrecht der Vergütungen des Delegierten einer Schweizer

  • FG Münster, 22.09.2020 - 2 K 1232/10

    Einkommensteuer - Zur Auslegung des Begriffs "Grundsatz der Risikomischung" nach

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2022 - 3 K 1414/20

    Zur Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee

  • FG München, 08.12.2022 - 10 K 1499/21

    Gewinne oder Verluste aus Fremdwährungsgeschäften

  • FG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 3 V 250/09

    Inländische Besteuerung der Pensionskassen-Beiträgen des dänischen Arbeitgebers -

  • FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 7 K 3879/08

    Anteilsveräußerung gegen Kaufpreisraten in Fremdwährung; Anteilsveräußerung;

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