Rechtsprechung
   BFH, 04.02.2010 - X R 52/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

  • Bundesfinanzhof

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Renteneinkünfen aus freiwilliger Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung; Vereinbarkeit des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Einkommensteuergesetz ( EStG ) i.d.F.d. Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) mit Art. 3 GG , dem Vertrauensschutzgrundsatz und dem Rückwirkungsverbot; Vereinbarkeit einer unterschiedslosen Besteuerung der Alterseinkünfte von vormaligen Arbeitnehmern und von vormals Selbstständigen im Gegensatz zu den Renten aus privaten Lebensversicherungen mit Art. 3 GG; Gebot einer praktikablen und administrierbaren Lösung i.R.e. Überführungsregelung für die Besteuerung von Alterseinkünften

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachgelagerte Besteuerung gesetzlicher Renteneinkünfte ist zulässig

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, GG Art 20
    Ertragsanteil; Rentenbesteuerung; Rückwirkung; Verfassung; Vertrauensschutz




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Wird zitiert von ... (19)  

  • FG München, 23.09.2010 - 15 K 4529/06  

    Neuordnung der Besteuerung der Altersrenten ab 2005 verfassungsgemäß

    aa) EStG genannten Leibrenten trotz einer unterschiedlichen Berücksichtigung der steuerlichen Belastung der jeweiligen Altersvorsorgeaufwendungen der nachgelagerten Besteuerung zu unterwerfen, verletzt nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 GG (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

    Diese Regelung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 oder Art. 14 GG vor (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

    Auch wenn das Argument der Praktikabilität die gewählte gesetzliche Regelung nicht zwingend erfordert, so ist der für die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte samt Übergangsregelung eröffnete weite gesetzgeberische Entscheidungsspielraum nicht überschritten worden (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

    Bei der gebotenen Abwägung mit dem Aspekt der Besteuerung des Steuerpflichtigen nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und insbesondere seines Anspruchs darauf, nicht willkürlich anders besteuert zu werden als andere gleich leistungsfähige Steuerpflichtige, konnte der Gesetzgeber dem Gebot einer praktikablen und administrierbaren Lösung entscheidende Bedeutung beimessen, ohne dass dies verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (BFH-Urteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BStBl II 2009, 710 und vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

    Die Besteuerung des Ertragsanteils der korrespondierenden Rentenzahlungen war daher insoweit eine folgerichtige gesetzliche Lösung (BFH-Urteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BStBl II 2009, 710 und vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

    Die Änderung der Besteuerung der Alterseinkünfte genügt diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

    Die verfassungsrechtlich geforderte Beseitigung der Ungleichbehandlung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Finanzierbarkeit der Neuregelung für die öffentlichen Haushalte hat vorliegend eine so hohe Bedeutung für das Gemeinwohl, dass das Interesse des Klägers am Fortbestand der Ertragsanteilsbesteuerung seiner Renteneinkünfte dahinter zurücktreten muss (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

    Die dem Steuergesetzgeber zustehende Gestaltungsfreiheit umfasst dann von Verfassungs wegen die Befugnis, neue Regeln einzuführen, ohne durch Grundsätze der Folgerichtigkeit an frühere Grundentscheidungen gebunden zu sein (BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210); entsprechend ist dann auch das besondere Vertrauen des Steuerpflichtigen weniger schutzwürdig (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BStBl II 2004, 284; BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

    Einigkeit besteht aber darüber, dass bei der Überprüfung das Nominalwertprinzip zugrunde zulegen und keine Barwertbetrachtung vorzunehmen ist (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

  • FG Niedersachsen, 27.03.2012 - 12 K 74/11  

    Einkommensteuer 2008

    Der Bundesfinanzhof hat bereits mit Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253 entschieden, dass der Gesetzgeber des Alterseinkünftegesetzes sich, in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise, dafür entschieden habe, alle Basis-Altersversorgungssysteme unterschiedslos dem System der nachgelagerten Besteuerung zu unterwerfen.

    Da die steuerliche Situation der Arbeitnehmer, Selbstständigen und Beamten im Bereich der Altersvorsorge und der Alterseinkünfte bis zur Neuregelung im Jahre 2005 vollkommen unterschiedlich gewesen sei, sei es zwangsläufig, dass unterschiedliche Zwischenschritte notwendig seien, um zu der angestrebten Neuregelung zu gelangen, in der die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt sei (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

    Dieser Rückwirkungstatbestand betrifft den sachlichen Anwendungsbereich einer Norm und ist gegeben, wenn, im Gegensatz zur Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte" Rückwirkung), die Rechtsfolgen eines Gesetzes erst nach Verkündung der Norm eintreten, ihr Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor der Verkündung "ins Werk gesetzt" wurden (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

    Die vom Gesetzgeber im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes zu beachtenden Grenzen ergeben sich jedoch, wie der Bundesfinanzhof bereits mit seinem Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253 entschieden hat, aus der Abwägung zwischen dem Ausmaß des durch die Gesetzesänderung verursachten Vertrauensschadens und der Beeinträchtigung der geschützten Grundrechtspositionen des Einzelnen einerseits und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl andererseits.

    Der Bürger könne nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber Steuervergünstigungen, die er bisher mit Rücksicht auf bestimmte Tatsachen oder Umstände gewährt habe, uneingeschränkt für die Zukunft aufrecht erhalte, Freiräume belasse oder von der Erhebung zusätzlicher Steuern absehe (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

    Die verfassungsrechtlich geforderte Beseitigung der Ungleichbehandlung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Finanzierbarkeit der Neuregelung für die öffentlichen Haushalte habe eine so hohe Bedeutung für das Gemeinwohl, dass das Interesse des einzelnen Bürgers am Fortbestand der bisherigen Besteuerung seiner Alterseinkünfte dahinter zurücktreten müsse (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

  • BFH, 13.04.2011 - X R 19/09  

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/ NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/ NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).

    aa) Der erkennende Senat hat - zu den Altersrenten - bereits entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223; in BFHE 228, 326, und in BFH/ NV 2010, 1253, m. w. N.).

    Dem Hinweis der Kläger, eine Komplizierung des Verfahrens sei bei der steuerlichen Beurteilung von Rentennachzahlungen nicht zu befürchten, da die zeitliche Zuordnung der Rentenzahlungen ohne Weiteres möglich sei, ist entgegenzuhalten, dass zur Einschätzung des Verwaltungs- und Kontrollaufwands einer gesetzlichen Regelung der Gesetzgeber aufgerufen ist, der eine Einschätzungsprärogative besitzt (siehe auch Senatsurteil in BFH/ NV 2010, 1253).

mehr
  • BFH, 13.04.2011 - X R 1/10  

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten -

    aa) Bereits in den Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (BFH/ NV 2010, 1253) und X R 58/08 (BFHE 228, 326) hat der erkennende Senat entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung ab dem Jahr 2005 nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt.

    Dem Hinweis des FG, eine Komplizierung des Verfahrens sei bei der steuerlichen Beurteilung von Rentennachzahlungen nicht zu befürchten, da die zeitliche Zuordnung der Rentenzahlungen ohne Weiteres möglich sei, ist entgegenzuhalten, dass zur Einschätzung des Verwaltungs- und Kontrollaufwands einer gesetzlichen Regelung der Gesetzgeber aufgerufen ist, der eine Einschätzungsprärogative besitzt (siehe auch Senatsurteil in BFH/ NV 2010, 1253).

  • BFH, 13.04.2011 - X R 54/09  

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern -

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/ NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/ NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).

    aa) Der erkennende Senat hat - zu Altersrenten - bereits entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223; in BFHE 228, 326, und in BFH/ NV 2010, 1253, m. w. N.).

  • BFH, 13.04.2011 - X R 33/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/ NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/ NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).

    aa) Der erkennende Senat hat - zu den Altersrenten - entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223; in BFHE 228, 326, und in BFH/ NV 2010, 1253, m. w. N.).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 29/09  

    Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften -

    Diese Rechtsprechung wurde jüngst vom angerufenen Senat in seinen Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 und X R 58/08 (jeweils unter www. bundesfinanzhof. de veröffentlicht) bestätigt, in denen ausführlich dargelegt wurde, dass insbesondere auch die Übergangsregelung weder den Gleichheitssatz - auch in Bezug auf die Besteuerung von privaten Renten - verletzt noch gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt.
  • BFH, 13.04.2011 - X R 17/10  

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von

    a) Bereits in den Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) sowie vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (BFH/ NV 2010, 1253) und X R 58/08 (BFHE 228, 326) hat der erkennende Senat entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung ab dem Jahr 2005 nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt.

    Dem Hinweis des Klägers, eine Komplizierung des Verfahrens sei bei der steuerlichen Beurteilung von Rentennachzahlungen nicht zu befürchten, da die zeitliche Zuordnung der Rentenzahlungen ohne Weiteres möglich sei, ist entgegenzuhalten, dass zur Einschätzung des Verwaltungs- und Kontrollaufwands einer gesetzlichen Regelung der Gesetzgeber aufgerufen ist, der eine Einschätzungsprärogative besitzt (siehe auch Senatsurteil in BFH/ NV 2010, 1253).

  • BFH, 27.04.2010 - X B 85/09  

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Die von dem Kläger aufgeworfene Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG ist durch die Senatsurteile vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710), vom 19. Januar 2010 X R 53/08 und vom 4. Februar 2010 X R 58/08 und X R 52/08 (www. bundesfinanzhof. de unter Entscheidungen) beantwortet worden.

    Diese Rechtsprechung wurde jüngst vom angerufenen Senat in seinen Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 und X R 58/08 bestätigt, in denen er ausführlich dargelegt hat, die Übergangsregelung verletze weder den Gleichbehandlungsgrundsatz noch verstoße sie gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.

  • FG Köln, 26.08.2010 - 1 K 1557/08  

    Besteuerung von Alterseinkünften nach dem AltEinkG verfassungsgemäß

    Bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Übergangsregelung ist im Hinblick auf die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung ferner zu beachten, dass es sich um Regelungen für einen begrenzten Zeitraum bzw. eine vorläufige Maßnahme handelt (vgl. hierzu auch BFH vom 04.02.2010, X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253, 1255).

    Angesichts der zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Ermittlung solcher individueller Besteuerungsanteile durch die Finanzverwaltung ist die Entscheidung für eine pauschalierende Lösung nachvollziehbar und vom gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum gedeckt (so im Ergebnis auch BFH vom 26.11.2008, X R 15/07, BFHE 223, 445, 462 f.; v. 18.11.2009, X R 45/07, BFH/NV 2010, 421; vom 04.02.2010, X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253, 1256).

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 1464/08  

    Steuerbarkeit und Steuerbefreiung der Barauszahlung einer Schweizer Pensionskasse

  • FG Düsseldorf, 18.01.2012 - 15 K 1556/11  

    Kapitalabfindung aus berufständischer Versorgungseinrichtung als "andere

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 2 K 1464/08  

    Austrittsleistungen aus Schweizer Pensionskassen sind nach § 3 Nr. 3 EStG

  • BFH, 18.08.2010 - X B 50/09  

    Rentenbesteuerung - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur

  • BFH, 24.08.2011 - VIII R 23/08  

    Besteuerung bei freiwilligem Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung

  • FG Münster, 11.02.2011 - 14 K 787/09  

    Altersgrenze für Versorgungsfreibetrag verfassungsgemäß

  • FG Sachsen-Anhalt, 18.11.2010 - 1 K 60/10  

    Verlustfeststellung bei bestandskräftig auf 0 EUR festgesetzter Einkommensteuer;

  • FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 199/09  

    Nachzahlung von Renten aus der Zeit vor Geltung des Alterseinkünftegesetzes

  • FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09  

    Erziehungsrente unterliegt mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer

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