Rechtsprechung
| BFH, 04.04.2008 - IV R 91/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zulässigkeit der Revision; Beschwer; Verhältnis von Feststellungsbescheiden; gesonderte und einheitliche Feststellung bei Tod eines Feststellungsbeteiligten
- Bundesfinanzhof
Zulässigkeit der Revision - Beschwer - Verhältnis von Feststellungsbescheiden - gesonderte und einheitliche Feststellung bei Tod eines Feststellungsbeteiligten
- NWB SteuerXpert START
AO § 180 Abs. 1
Durchführung eines einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren ist gegenüber der nur gesonderten Gewinnfeststellung vorrangig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 06.07.2006 - 11 K 1681/04
- BFH, 04.04.2008 - IV R 91/06
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06
Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig
Obwohl mit dem angefochtenen Bescheid der Gewerbesteuermessbetrag auf 0 DM festgesetzt wurde, ist das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen, da die Gewerbesteuerpflicht der GbR (zu deren Klägerstellung s. unten) schlechthin bestritten und deshalb die ersatzlose Aufhebung der angegriffenen Bescheide erstrebt wird (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 1984 I R 138/79, BFHE 140, 463, BStBl II 1984, 451; vom 29. Januar 1997 XI R 23/96, BFHE 182, 216, BStBl II 1997, 437; BFH-Beschluss vom 4. April 2008 IV R 91/06, BFH/NV 2008, 1298, m.w.N.). - BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft - …
Obwohl mit den angefochtenen Bescheiden die Gewerbesteuermessbeträge sowie die Gewerbesteuer auf jeweils 0 DM festgesetzt wurden, ist das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen, da die Klägerin ihre Gewerbesteuerpflicht schlechthin bestreitet und deshalb die ersatzlose Aufhebung der angegriffenen Bescheide erstrebt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 1984 I R 138/79, BFHE 140, 463, BStBl II 1984, 451; vom 29. Januar 1997 XI R 23/96, BFHE 182, 216, BStBl II 1997, 437; BFH-Beschluss vom 4. April 2008 IV R 91/06, BFH/NV 2008, 1298, m.w.N.). - BFH, 29.04.2009 - X R 16/06
Klagebefugnis des Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung - …
Zu den im Revisionsverfahren erforderlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen gehört die Beschwer, für die der Tenor des angefochtenen Urteils maßgeblich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 4. April 2008 IV R 91/06, BFH/NV 2008, 1298;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., Vor § 115 Rz 12).
- BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
Widerstreitende Steuerfestsetzung: Beteiligung eines Dritten am Verfahren über …
Maßgeblich für die Beschwer ist nach der Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2008 IV R 91/06, BFH/NV 2008, 1298) nur der Entscheidungssatz und damit der Tenor des angefochtenen Urteils. - BFH, 31.05.2010 - X B 162/09
Unterlassene Verfahrensaussetzung als Verstoß gegen die Grundordnung des …
Das FG hätte im Verfahren betreffend die gesonderte Feststellung (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO) nicht über die mögliche Mitunternehmerstellung des Klägers entscheiden dürfen; vielmehr war es verpflichtet, das Klageverfahren nach § 74 FGO bis zum Abschluss des - vorgreiflichen - einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens auszusetzen (BFH-Beschluss vom 4. April 2008 IV R 91/06, BFH/ NV 2008, 1298, m. w. N.).Grund dafür ist, dass über diese (Vor-) Fragen - entsprechend dem materiell-rechtlichen Zweck des Verfahrens, eine inhaltlich identische Sachbehandlung gegenüber allen potentiell betroffenen Steuerpflichtigen sicherzustellen - nur einheitlich gegenüber allen (potentiell) an den Einkünften Beteiligten entschieden werden kann (BFH-Beschluss in BFH/ NV 2008, 1298, m. w. N.).
- BFH, 31.05.2010 - X B 163/09
Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung - Ermessensnichtgebrauch als …
Grund dafür ist, dass über diese (Vor-) Fragen - entsprechend dem materiell-rechtlichen Zweck des Verfahrens, eine inhaltlich identische Sachbehandlung gegenüber allen potentiell betroffenen Steuerpflichtigen sicherzustellen - nur einheitlich gegenüber allen (potentiell) an den Einkünften Beteiligten entschieden werden kann (BFH-Beschluss vom 4. April 2008 IV R 91/06, BFH/ NV 2008, 1289, m. w. N.).
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