Rechtsprechung
| BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten - Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen
- openjur.de
Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen; Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten; Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen
- Bundesfinanzhof
Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten - Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2
Mittelpunkt der Lebensinteressen bei Unterhaltung mehrerer Wohnungen
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07
- BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des …
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (…BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347). - BFH, 22.07.2011 - V B 88/10
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit …
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (…BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, nicht veröffentlicht). - BFH, 20.10.2011 - V B 15/11
Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht - Grundsätzliche Bedeutung …
Eine Rechtsfrage ist nur klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, nicht veröffentlicht).
- FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07 Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet durch BFH Beschluss VI B 152/10 vom 4.5.
- BFH, 11.05.2012 - VI B 40/12
Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter
Eine Rechtsfrage ist auch dann nicht von grundsätzlicher Bedeutung, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht getan hat, die Rechtslage mithin eindeutig ist und nicht in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (BFH-Beschluss vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347).
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