Rechtsprechung
   BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten - Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen

  • openjur.de

    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen; Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten; Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen

  • Bundesfinanzhof

    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten - Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen

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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 05.09.2012 - V S 6/12  

    Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347).
  • BFH, 22.07.2011 - V B 88/10  

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 20.10.2011 - V B 15/11  

    Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht - Grundsätzliche Bedeutung

    Eine Rechtsfrage ist nur klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, nicht veröffentlicht).
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  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07  
    Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet durch BFH Beschluss VI B 152/10 vom 4.5.
  • BFH, 11.05.2012 - VI B 40/12  

    Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter

    Eine Rechtsfrage ist auch dann nicht von grundsätzlicher Bedeutung, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht getan hat, die Rechtslage mithin eindeutig ist und nicht in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (BFH-Beschluss vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347).
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