Rechtsprechung
   BFH, 04.05.2011 - X S 8/11   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Anhörungsrüge: Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Wesen der Prozessvollmacht - Zulässigkeit einer Gegenvorstellung

  • openjur.de

    Anhörungsrüge: Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Wesen der Prozessvollmacht; Zulässigkeit einer Gegenvorstellung

  • Bundesfinanzhof

    Anhörungsrüge: Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Wesen der Prozessvollmacht - Zulässigkeit einer Gegenvorstellung

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  • IWW
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    Abstellen auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Prozessbevollmächtigten i.R.d. § 133a Abs. 2 S. 1 FGO




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 17.10.2011 - IX B 108/11  

    Anfechtbarkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung - Sachaufklärungsrüge -

    Indes ist ein solcher Verzicht als Prozesshandlung nicht wegen Irrtums (auch über die Tragweite des Verzichts) anfechtbar und auch nicht frei widerrufbar (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. August 2010 VIII R 36/08, BFHE 231, 1, BStBl II 2011, 126; BFH-Beschluss vom 10. März 2011 VI B 147/10, BFHE 232, 322, BStBl II 2011, 556); er kann daher auch nur ausnahmsweise widerrufen werden, wenn sich die Prozesslage nach Abgabe der Einverständniserklärung wesentlich geändert hat (z. B. BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 2011 IX S 2/11 - PKH -, BFH/NV 2011, 1383; vom 22. Oktober 2003 I B 39/03, BFH/NV 2004, 350, m. w. N.).
  • BFH, 29.08.2011 - III S 11/11  

    Fristbeginn für die Erhebung einer Anhörungsrüge - Keine Aussetzung des

    Der Kläger muss sich die Kenntnis seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen, da das Wesen der Prozessvollmacht darin besteht, dass Prozesshandlungen, die der Bevollmächtigte vornimmt oder die diesem gegenüber vorgenommen werden, für den Vollmachtgeber bindend sind, so als ob er sie selbst vorgenommen hätte oder sie ihm gegenüber vorgenommen worden wären (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung; z. B. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2011 X S 8/11, BFH/NV 2011, 1383).
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