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   BFH, 04.10.1988 - VII R 59/86   

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https://dejure.org/1988,1821
BFH, 04.10.1988 - VII R 59/86 (https://dejure.org/1988,1821)
BFH, Entscheidung vom 04.10.1988 - VII R 59/86 (https://dejure.org/1988,1821)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - VII R 59/86 (https://dejure.org/1988,1821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GG Art. 13; AO 1977 § 287 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung - Durchsuchung - Betretungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 287 Abs. 1; GG Art. 13

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betreten von Geschäfts- oder Betriebsräumen zur Pfändung offen ausgelegter Waren durch Vollziehungsbeamte ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 855
  • BB 1988, 2454
  • BB 1989, 279
  • DB 1989, 28
  • BStBl II 1989, 55
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BFH, 04.10.1988 - VII R 59/86
    Dies entspricht der fast einhelligen Meinung der Rechtslehre und Rechtsprechung (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 13. Oktober 1971 1 BvR 280/66, BVerfGE 32, 54, 70 ff.; Maunz in Maunz/Dürig/Herzog/Scholtz, Grundgesetz, Stand September 1981, Art. 13 Rdnr. 3c; Dagtoglou in Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Zweitbearbeitung Oktober 1966, Art. 13 Rdnr. 21; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Stand Juni 1986, § 287 AO 1977 Rdnr. 4; Gentz, Die Unverletzlichkeit der Wohnung, 1968, 24 ff.).

    Ein solches gesetzlich normiertes Betretungsrecht für Bedienstete der Behörden ist, wie das BVerfG in BVerfGE 32, 54, 75 ff. entschieden hat, unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Beeinträchtigung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung i.S. des Art. 13 Abs. 1 GG und nicht als Eingriff oder Beschränkung dieses Rechts i.S. des Art. 13 Abs. 3 GG anzusehen (vgl. auch Tipke/Kruse, a.a.O., 12. Aufl., § 287 AO 1977 Anm. 1 und 7; Schwarz in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 287 AO 1977 Anm. 23).

    Dabei ist das BVerfG von der Erwägung ausgegangen, daß Geschäfts- und Betriebsräumen nach ihrer Zweckbestimmung eine größere Offenheit nach außen haben; der Inhaber entläßt sie in gewissem Umfang aus der privaten Intimsphäre, zu der die Wohnung im engeren Sinne gehört (BVerfGE 32, 54, 75).

    Die vom BVerfG geforderten Voraussetzungen (BVerfGE 32, 54, 77) sind hier zweifelsfrei gegeben.

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus BFH, 04.10.1988 - VII R 59/86
    Diese Auslegung widerspreche der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Urteil vom 6. September 1974 I C 17.73 (BVerwGE 47, 31) gegebenen Definition der Durchsuchung.

    a) Nach der Entscheidung des BVerwG in BVerwGE 47, 31, 36 ist Begriffsmerkmal der Durchsuchung "die Suche nach Personen oder Sachen oder die Ermittlung eines Sachverhalts in einer Wohnung.

    Aus ihr läßt sich ableiten, daß die bloße Besichtigung einer Wohnung z.B. zur Feststellung, ob der Inhaber seinen Beruf ordnungsgemäß ausübt, die unvermeidliche Kenntnisnahme von Personen, Sachen und Zuständen beim Betreten der Wohnung (BVerwGE 47, 31, 37) oder die Nachschau eines Beamten des Wohnungsamtes, ob eine Wohnung über- oder unterbelegt ist, keine Durchsuchung i.S. von Art. 13 Abs. 2 GG ist (so der Abgeordnete Dr. Schmid bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates zu Art. 13 Abs. 2 GG, zitiert nach BVerwG-Urteil vom 12. Dezember 1967 I C 112.64, BVerwGE 28, 285, 287).

  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 112.64
    Auszug aus BFH, 04.10.1988 - VII R 59/86
    Aus ihr läßt sich ableiten, daß die bloße Besichtigung einer Wohnung z.B. zur Feststellung, ob der Inhaber seinen Beruf ordnungsgemäß ausübt, die unvermeidliche Kenntnisnahme von Personen, Sachen und Zuständen beim Betreten der Wohnung (BVerwGE 47, 31, 37) oder die Nachschau eines Beamten des Wohnungsamtes, ob eine Wohnung über- oder unterbelegt ist, keine Durchsuchung i.S. von Art. 13 Abs. 2 GG ist (so der Abgeordnete Dr. Schmid bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates zu Art. 13 Abs. 2 GG, zitiert nach BVerwG-Urteil vom 12. Dezember 1967 I C 112.64, BVerwGE 28, 285, 287).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BFH, 04.10.1988 - VII R 59/86
    Diese Definition hat das BVerfG in seinem Beschluß vom 3. April 1979 1 BvR 994/76 (BVerfGE 51, 97, 106) ausdrücklich herangezogen.
  • FG Münster, 23.01.2018 - 10 V 3258/17

    Antrag eines Hauptzollamts auf Anordnung einer Durchsuchung nach den Vorschriften

    Hierbei wird unter einer Durchsuchung stets das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts verstanden, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung bzw. der sonstigen Räumlichkeit von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 3.4.1979 1 BvR 994/76, BVerfGE 51, 97 ff., unter C.I.2.a aa; BFH, Urteil vom 4.10.1988 VII R 59/86, NJW 1989, 279, unter II.3.a).

    Hier ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht erforderlich, dass eine vorherige richterliche Anordnung ergeht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 6.9.1974 I C 17.73, BVerwGE 47, 31, unter 2.; BFH-Urteil in NJW 1989, 855, unter II.3.a, jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung; siehe auch etwa Papier in Maunz/Dürig, Art. 13 GG Rz 21 ff.; Jarass in Jarass/Pieroth, !3. Aufl. 2014 Rz 14 f.).

  • BFH, 24.01.1989 - VII R 35/86

    Außenprüfung - Prüfungsanordnung - Zweitprüfung

    Die vom BVerfG geforderten Voraussetzungen (BVerfGE 32, 54, 76) sind hier zweifelsfrei gegeben: Eine besondere Vorschrift (§ 200 Abs. 3 Satz 2 AO 1977) ermächtigt zum Betreten der Geschäftsräume zu einem grundsätzlich erlaubten und aus dem Gesetz erkennbaren Zweck, nämlich zur Durchführung einer Außenprüfung (vgl. BFH-Urteile vom 4. Oktober 1988 VII R 59/86, BFHE 154, 435, BStBl II 1989, 55, und in BFHE 155, 4, BStBl II 1989, 180).
  • FG Niedersachsen, 12.02.1997 - XII 200/94

    Einordnung von Einkünften in eine Einkuftsart als rechtliche Wertung; Aufhebung

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  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 2 K 282/01

    Änderung eines Steuerbescheids wegen unrichtiger Erklärung der Steuerfreiheit von

    Der auch im Steuerrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben verbietet dem FA unter Berufung auf das nachträgliche Bekanntwerden einer Tatsache, einen Änderungsbescheid nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu erlassen, wenn dem FA die Tatsache vor dem Erlass des zu ändernden Bescheids infolge Verletzung der ihm obliegenden Ermittlungspflicht (zunächst) unbekannt geblieben ist (z.B. Urteile des BFH vom 20. Dezember 1988 VIII R 121/83, BStBl II 1989, 55; vom 11. November 1987 I R 108/85, BStBl 1988, 115, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Aachen, 10.10.1989 - 5 T 269/89

    Verwaltungsvollstreckung wegen eines Anspruchs des Landesarbeitsamtes; Weigerung

    Kennzeichnend für die Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Handeln staatlicher Organe in einer Wohnung, um dort planmäßig etwas aufzuspüren (BVerfGE 51, 97, 106 [BVerfG 03.04.1979 - 1 BvR 994/76] = NJW 1979, 1539; BFH NJW 1989, 855 [BFH 04.10.1988 - VII R 59/86] m.w.N.).
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