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   BFH, 05.03.2008 - I B 112/07   

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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 05.03.2008 - I B 111/07  
    I B 109/07 I B 111/07 I B 112/07 I B 113/07.

    Die Begründungen der Nichtzulassungsbeschwerden betreffend die Verfahren I B 111/07, I B 112/07 und I B 113/07 sind vollständig erst nach Ablauf des 27. September 2007 beim BFH eingegangen.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin in den Verfahren I B 111/07, I B 112/07 und I B 113/07 die Begründungsfrist nach § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO ohne Verschulden (§ 56 Abs. 1 FGO) versäumt hat, insbesondere, ob bei Übermittlung jeweils mehrere Hundert Seiten umfassender Begründungsschriften mit jeweils nochmals mehreren Hundert Seiten Anlagen per Telefax wegen der voraussehbaren technischen Probleme noch ohne Weiteres mit einem fristgerechten Eingang gerechnet werden durfte.

  • BFH, 05.03.2008 - I B 113/07  
    I B 109/07 I B 111/07 I B 112/07 I B 113/07.

    Die Begründungen der Nichtzulassungsbeschwerden betreffend die Verfahren I B 111/07, I B 112/07 und I B 113/07 sind vollständig erst nach Ablauf des 27. September 2007 beim BFH eingegangen.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin in den Verfahren I B 111/07, I B 112/07 und I B 113/07 die Begründungsfrist nach § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO ohne Verschulden (§ 56 Abs. 1 FGO) versäumt hat, insbesondere, ob bei Übermittlung jeweils mehrere Hundert Seiten umfassender Begründungsschriften mit jeweils nochmals mehreren Hundert Seiten Anlagen per Telefax wegen der voraussehbaren technischen Probleme noch ohne Weiteres mit einem fristgerechten Eingang gerechnet werden durfte.

  • FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1542/08  

    Terminkollision eines Einzelanwalts rechtfertigt keine Terminaufhebung

    Der BFH hat gegen entsprechende Urteile eingelegte Nichtzulassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen (vgl. etwa BFH vom 5. März 2008, I B 112/07).
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