Rechtsprechung
   BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 15, EStG § 13
    Entnahme; Landwirtschaft; Selbstnutzung; Wohnung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 20.04.2005 - X R 53/04  

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von

    Die Abwahl kann noch nachträglich für ein bereits abgelaufenes, nicht bestandskräftig veranlagtes Kalenderjahr erklärt werden (BFH-Urteile vom 5. Juni 2003 IV R 24/02, BFH/NV 2003, 1552; vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419).
  • BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02  

    Wohnungsentnahme und Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

    Diesen Maßstab hat der Senat auch seiner Entscheidung vom 5. Juni 2003 IV R 24/02 (BFH/NV 2003, 1552) in einem Fall zugrunde gelegt, in dem der Steuerpflichtige die der Nutzungswertbesteuerung unterliegende Wohnung nach dem Stichtag des 31. Dezember 1986, aber vor der (rückwirkenden) Abwahl der Nutzungswertbesteuerung wesentlich erweitert hatte.
  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 647/06  

    Entnahme von Grundstücken und Wohnräumen aus dem landwirtschaftlichen

    Ein Landwirt, dessen Wohnung noch der Nutzungswertbesteuerung unterlag, kann zwar diese Besteuerung noch nachträglich für ein bereits abgelaufenes veranlagtes Kalenderjahr abwählen; jedoch setzt dies voraus, dass das veranlagte Kalenderjahr noch nicht bestandskräftig ist (BFH-Urt. v. 5. Juni 2003 IV R 24/02, BFH/NV 2003, 1552; Urt. v. 20. April 2005 X R 53/04, BStBl. II 2005, 698 m.w.Nachw.).

    Dabei ist eine Wohnung im Sinne von § 52 Abs. 15 EStG a.F. nach der Rechtsprechung des BFH nur die Zusammenfassung sämtlicher zur Führung eines selbständigen Haushalts erforderlichen Räume, also eine Küche oder Kochgelegenheit, ein Bad oder eine Dusche und eine Toilette (BFH-Urt. v. 27. Juni 1996 IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101 m.w.Nachw.; Urt. v. 5. Juni 2003 IV R 24/02, BFH/NV 2003, 1552).

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