Rechtsprechung
| BFH, 05.06.2008 - IV R 79/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO; Beiladung einer Personengesellschaft; Vollbeendigung einer GbR; Übergang des Firmenwerts auf die Betriebsgesellschaft bei Begründung einer Betriebsaufspaltung; Annahme einer von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen abweichenden st
- Bundesfinanzhof
Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO - Beiladung einer Personengesellschaft - Vollbeendigung einer GbR - Übergang des Firmenwerts auf die Betriebsgesellschaft bei Begründung einer Betriebsaufspaltung - Annahme einer von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen abweichenden steuerrechtlichen Vermögenszuordnung - Vorliegen einer Ehegatten-Innengesellschaft - Aufdeckung stiller Reserven durch Einbringung von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens in eine GmbH
- Simons & Moll-Simons
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Notwendige Beiladung einer GbR - Folgen einer an sich notwendigen Nichtbeiladung einer GbR - Wann muss der BFH eigene Ermittlungen zum Fortbestand einer GbR anstellen?
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO; Beiladung einer Personengesellschaft; Vollbeendigung einer GbR; Übergang des Firmenwerts auf die Betriebsgesellschaft bei Begründung einer Betriebsaufspaltung; Annahme einer von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen abweichenden steuerrechtlichen Vermögenszuordnung; Vorliegen einer Ehegatten-Innengesellschaft; Aufdeckung stiller Reserven durch Einbringung von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens in eine GmbH
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO; Beiladung einer Personengesellschaft; Vollbeendigung einer GbR; Übergang des Firmenwerts auf die Betriebsgesellschaft bei Begründung einer Betriebsaufspaltung; Annahme einer von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen abweichenden steuerrechtlichen Vermögenszuordnung; Vorliegen einer Ehegatten-Innengesellschaft; Aufdeckung stiller Reserven durch Einbringung von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozessstandschaft und notwendige Beiladung im Finanzprozess
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Firmenwert muss bei missglückter Betriebsaufspaltung steuerpflichtig entnommen werden
Besprechungen u.ä.
- haufe.de (Entscheidungsanmerkung)
Klagebefugnis und notwendige Beiladung beiAnfechtung von Gewinnfeststellungsbescheiden
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
HGB § 255 Abs 4, BGB § 951, BGB § 812
Betriebsaufspaltung; Geschäftswert; Miteigentum; Sachliche Verflechtung; Wirtschaftliches Eigentum - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 05.06.2008, Az.: IV R 79/05 (Übergang Firmenwert und Nutzungsrecht am Ehegatten-Grundstück)" von StB/Dipl.-Finw. Rolf Wischmann, original erschienen in: EStB 2008, 385 - 386.
Verfahrensgang
- FG Köln, 19.05.2005 - 10 K 1833/00
- BFH, 05.06.2008 - IV R 79/05
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 222, 20
- DB 2008, 2578
- BStBl II 2009, 15
- NVwZ 2009, 264 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06
Steuerrecht - Berechnung der Drei-Objekt-Grenze
Das gilt auch dann, wenn die Vollbeendigung wegen der Abwicklung eigener steuerrechtlicher Verpflichtungen steuerrechtlich noch nicht eingetreten ist (…vgl. Senatsentscheidungen vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923, und vom 5. Juni 2008 IV R 79/05, BFH/NV 2008, 1951, unter II.2.b aa (2) der Gründe). - BFH, 02.09.2008 - X R 32/05
Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine …
Liegen diese Voraussetzungen vor, so geht der Geschäftswert auch über, wenn bei den Rechtsträgern des ursprünglichen Unternehmens und des Unternehmens, auf das die geschäftswertbildenden Faktoren übergehen, eine andere Vorstellung besteht oder zwischen ihnen eine vertragliche Regelung getroffen wird, dass der Geschäftswert zurückbleiben und pachtweise überlassen werden soll (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2008 IV R 79/05, BFHE 222, 20, BStBl II 2009, 15). - BFH, 25.02.2010 - IV R 2/07
AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Die Frage des wirtschaftlichen Eigentums wird erst bei Beendigung der Nutzung des Gebäudes durch die Klägerin oder der Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums daran auf sie, die Klägerin, entscheidungserheblich (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2008 IV R 79/05, BFHE 222, 20, BStBl II 2009, 15, unter II.3.b cc, und vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741, sowie Schuster, Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 369).
- BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
Prozessstandschaft einer Personengesellschaft - Vollbeendigung - Beiladung des …
Da der erkennende Senat anhand der --auf schriftliche Anforderung-- abgegebenen Erklärungen der Beteiligten und der von ihnen eingereichten Unterlagen nicht mit der erforderlichen Gewissheit beurteilen kann, ob die Klagebefugnis der KG aufgrund Vollbeendigung erloschen ist, sieht er --im Interesse der Verfahrensbeschleunigung sowie zur Vermeidung von Verfahrenskosten-- von weiteren eigenen Ermittlungen ab und überträgt es der Vorinstanz, die im Revisionsverfahren verbliebenen Zweifel auszuräumen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 5. Juni 2008 IV R 79/05, BFH/NV 2008, 1951). - BFH, 14.01.2010 - IV R 86/06
GmbH-Anteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Vermietung von Wohnungen …
Auch kann der BFH bei Unsicherheit darüber, ob die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung erfüllt sind, den Sachverhalt selbst aufklären, um die erforderliche Überzeugung zum Vorliegen der in § 48 FGO i. V. m. § 60 Abs. 3 FGO geregelten Tatbestände zu erlangen (BFH-Urteil vom 5. Juni 2008 IV R 79/05, BFHE 222, 20, BStBl II 2009, 15, m. w. N.). - FG Köln, 30.04.2009 - 10 K 3457/08
Zuordnung eines Nutzungsrechts zum Betriebsvermögen
Der Bundesfinanzhof hat das im 1. Rechtsgang ergangene Urteil vom 19.5.2005 10 K 1833/00 (EFG 2005, 1273) mit Urteil vom 5.6.2008 IV R 79/05 (BStBl II 2009, 15) aufgehoben, da noch zu prüfen sei, ob nicht die GbR zum Verfahren beizuladen sei.Diese Auffassung wird mittlerweile allerdings vom Bundesfinanzhof abgelehnt (Urteil vom 5.6.2008 IV R 79/05 in der Zurückverweisungsentscheidung, BStBl II 2009, 15 und Urteil vom 29.4.2008 VIII R 98/04, BStBl II 2008, 749).
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