Rechtsprechung
| BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG §§ 4, 5, § 15 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 2 und 3; EStDV § 7 Abs. 1, § 11d Abs. 1
- Alpmann Schmidt
EStDV § 7 Abs. 1, § 11d Abs. 1; EStG § 4,5, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 2, 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Erbauseinandersetzung
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Ertragsteuerliche Folgen der Erbauseinandersetzung - Konsequenzen der unterschiedlichen Vollzugmöglichkeiten mit Beispielen" von RA Dr. Anton Steiner, original erschienen in: ErbStB 2004, 311 - 313.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Verbindlichkeiten als Anschaffungskosten bei der Erbauseinandersetzung?" von RA und StB Prof. Reimar Zimmermann, original erschienen in: DB 2006, 1392 - 1396.
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 161, 332
- NJW 1991, 249
- NJW-RR 1991, 642 (Ls.)
- FamRZ 1991, 64
- BB 1990, Beil. 36 z. H. 29
- BStBl II 1990, 837
- BStBl II 1990, 87
Wird zitiert von ... (152)
- BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04
Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags
f.; vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, unter C.III.1.). - FG Münster, 23.09.1997 - 1 K 1427/96
Einfache oder qualifizierte Nachfolgeklausel?
Danach sei das vor dem Beschluss des BFH (GrS) vom 05.07.1990 - GrS 2/89 -, BStBl II 1990, 837 geltende Recht anzuwenden.Nach dem bis zu dem BFH-Beschluss in BStBl II 1990, 837 , geltenden Recht müssten die Einkünfte der Beigeladenen zu 1. ausschließlich dem Beigeladenen zu 2. zugerechnet werden.
Die Übergangsregelung sei bereits im BFH-Beschluss, BStBl II 1990, 837 gefordert und mit dem Zusatz veröffentlicht worden, dass die Regelungen in dem BMF-Schreiben vom 31.12.1988 demnächst, soweit erforderlich, angepasst würden.
Die laufenden Einkünfte habe sie bei Anwendung neuen Rechts als Mitunternehmerin, bei Anwendung alten Rechts aufgrund ihrer Stellung als Miterbin zu versteuern (BFH, in BStBl II 1990, 837 ).
Durch den BFH-Beschluss, in BStBl II 1990, 837 , sei im Ergebnis grundsätzlich keine Änderung der Rechtsprechung hinsichtlich der Besteuerung laufender Einkünfte eingetreten.
Im Übrigen hänge die Frage, ob ein Erbe Mitunternehmer geworden sei, nicht von der Länge des Zeitraums ab, in dem die Erbengemeinschaft das Unternehmen weiterführe (BFH, in BStBl II 1990, 837, 842).
Da die Mitunternehmerschaft der Klägerin nicht von der Länge des Zeitraums abhängt, in dem die Erbengemeinschaft zwischen ihr und dem Beigeladene zu 2. besteht (BFH, in BStBl II 1990, 837, 842 f.), ist es entgegen der Ansicht der Klägerin nicht möglich, die Erbauseinandersetzung vom 19.06.1989, die die Mitunternehmerstellung der Klägerin beendete, auf den Zeitpunkt des Erbfalls am 19.03.1987 zurückzubeziehen und damit ihre Mitunternehmerstellung auszuschließen.
Nach der Rechtsprechung, die bis zum BFH-Beschluss in BStBl II 1990, 837 , galt, war die Klägerin in dem.
Zeitraum zwischen Erbfall und Erbauseinandersetzung zwar nicht Mitunternehmerin der Beigeladenen zu 1., aber sie setzte die Mitunternehmereigenschaft des Erblassers G.H. fort (BFH, in BStBl II 1990, 837, 841 ff. m.w.N.).
Die bestandskräftigen F-Bescheide 1987 und 1988 jeweils vom 29.08.1991 können schon deshalb nicht nach den Vorschriften der §§ 173 Abs. 1 Nr. 2 oder 175 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden, weil nach der Rechtslage, die bis zum BFH-Beschluss, in BStBl II 1990, 837 galt, die Klägerin die Mitunternehmerschaft des Erblassers G.H. fortsetzte.
- BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90
Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung
- daß die Begründung eines Anspruchs auf Spitzenausgleich der gewinneutralen Realteilung des übrigen Gesellschaftsvermögens nicht entgegensteht (bestätigt durch BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, und in BFHE 166, 476, BStBl II 1992, 385, unter A.II.3.),.- daß die Begründung eines Ausgleichsanspruchs bzw. dessen Erfüllung zur Realisierung eines (Veräußerungs-)Gewinns führt (insoweit bestätigt durch BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837;… vgl. dazu Schmidt, a. a. O., § 16 Anm. 101 m. w. N., und zuletzt Groh, Die Wirtschaftsprüfung - WPg - 1991, 620, 622; Fellmeth, Betriebs-Berater - BB - 1991, 2184, und Bordewin, Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1992, 356; a. A. FG München, Urteil vom 6. November 1990 8 K 3084/89, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 537), und.
Auch die Vorstellung von einem "Tausch von Miteigentumsanteilen an einzelnen Wirtschaftsgütern" auf der Grundlage von § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 (§ 11 Nr. 5 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG -, so noch BFH-Urteil vom 10. Februar 1972 IV 317/65, BFHE 104, 543, BStBl II 1972, 419) oder einem "Tausch des untergehenden Gesellschaftsanteils gegen einzelne Wirtschaftsgüter des bisherigen Gesellschaftsvermögens" (…vgl. zum älteren Schrifttum Ch. Schmidt, a. a. O., S. 61 f., und aus neuerer Zeit Söffing, Der Betrieb - DB - 1991, 828, 829, 833), haben der erkennende Senat (BFH in BFHE 135, 282, BStBl II 1982, 456) und der Große Senat (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, unter C.II.1.d) nicht geteilt.
a) Steuerrechtlich wird die Beendigung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft durch Realteilung als Betriebsaufgabe angesehen (BFH-Urteile in BFHE 135, 282, BStBl II 1982, 456, und in BFHE 166, 476, BStBl II 1992, 385, sowie Beschluß in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837).
bb) Die Realteilungsvereinbarung tritt als "gesonderte Vereinbarung" (vgl. BFH in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, unter C.II.1.d; zu den unterschiedlichen Interpretationen dieser Feststellung vgl. z. B. Groh, DB 1990, 2135, 2138, und WPg 1991, 623;… Märkle/Franz, BB-Beilage 5/1991, S. 6; Fellmeth, BB 1991, 2185, 2187;… Schmidt, a. a. O., § 16 Anm. 101; Bordewin, DStZ 1992, 356; o. V. in HFR 1992, 326, 328) ergänzend sowohl neben die gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Konkretisierung des Auseinandersetzungsanspruchs als auch neben die - vor allem dinglichen - Rechtsgeschäfte der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Anspruchs.
Der Große Senat (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, unter C.II.1.d) spricht in diesem Zusammenhang von einem "einem Veräußerungserlös gleichkommenden Entgelt".
- BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Übergang eines verpachteten Betriebs im Wege der Erbfolge
Gehört zum Nachlaß ein gewerbliches Unternehmen, so wird es nach dem Erbfall von den Miterben betrieben; sie sind seitdem Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842).Auch aus dem Beschluß des Großen Senats zur Erbauseinandersetzung vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) ergibt sich, daß Entstehung und Erfüllung von Erbfallschulden nicht zu Anschaffungskosten beim Verpflichteten und zu Veräußerungserlösen beim Berechtigten führen.
Demgegenüber stellt sich die Erfüllung von Erbfallschulden auch nach dem Beschluß in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 nicht als Erwerbs- und Veräußerungsvorgang, sondern als schlichte Erfüllung einer durch den Erbfall verursachten Verbindlichkeit dar, die die bereits durch den Erbfall verursachte Zuordnung des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums an den Nachlaßgegenständen nicht berührt.
Bei einem zum Nachlaß gehörenden Gewerbebetrieb folgt hieraus, daß die Miterben am Gewinn des Betriebs, auch an einem Veräußerungsgewinn, nach dem Verhältnis der Erbteile beteiligt sind (vgl. auch Beschluß in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842).
- BFH, 14.12.1993 - VIII R 13/93
Übergang eines freiberuflichen Ingenieurbüros auf zum Teil berufsfremde Miterben
a) Seit der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) sind Erbfall und Erbauseinandersetzung nicht nur zivil-, sondern auch steuerrechtlich getrennt zu beurteilen.Die Erben beziehen, sofern nicht lediglich Entgelte für im Rahmen der ehemaligen freiberuflichen Tätigkeit erbrachte Leistungen bezogen werden (vgl. BFH in BFHE 171, 385, BStBl II 1993, 716), keine Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers i. S. von § 24 Nr. 2 EStG, sondern kraft vollständiger eigener Verwirklichung des Einkünftetatbestandes (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842).
Die Erbengemeinschaft wird erst beendet, wenn sich die Miterben hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens nach den für Personengesellschaften entwickelten Grundsätzen vollständig auseinandergesetzt haben (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842).
Ebenso hat der Große Senat im Beschluß in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 843 klargestellt, daß eine solche Erbengemeinschaft in der Regel gewerblich tätig wird, weil die Erben eine freiberufliche Tätigkeit des Erblassers im allgemeinen nicht fortsetzen können, es sei denn, es liege eine ausschließliche Abwicklungstätigkeit in dem Sinne vor, daß die Erben lediglich die noch vom freiberuflichen Erblasser geschaffenen Werte realisieren (vgl. BFH in BFHE 171, 385, BStBl II 1993, 716; BFH-Urteil vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509, 510).
Sie kann indessen auch zeitlich unbegrenzt fortgeführt werden (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842, Ziff. C I. 2. b).
B. B. ist nach den Feststellungen des FG zwar mit einer Beteiligung von 90 v. H. in der GmbH als Betriebsgesellschaft beherrschend gewesen (vgl. auch § 47 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG -), war jedoch, wenn man - mit dem FG - von einem auch steuerrechtlich wirksamen Erwerb des Erbanteils von seinem Bruder rückwirkend auf den 1. April 1983 ausgeht (vgl. § 2033 Abs. 1 BGB; § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG; BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 843), an der Erbengemeinschaft nur zu 50 v. H. neben der Miterbin beteiligt.
- BFH, 02.03.1993 - VIII R 47/90
Zinsen für eine Pflichtteilsschuld keine (Sonder-)Betriebsausgaben
Soweit die BFH-Urteile vom 19. Mai 1983 IV R 138/79 (BFHE 138, 248, BStBl II 1983, 380), vom 2. April 1987 IV R 92/85 (BFHE 149, 567, BStBl II 1987, 621), vom 28. April 1989 III R 4/87 (BFHE 156, 497, BStBl II 1989, 618) und vom 17. April 1985 I R 101/81 (BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510) hiervon abweichen, sind sie durch die Beschlüsse des Großen Senats vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) und vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) überholt.Von dieser Rechtsprechung ist auch der Große Senat im Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) ausgegangen, wenn er ausführt, daß die Erbauseinandersetzung nach der gesetzlichen Regelung des BGB mit der Berichtigung der Nachlaßverbindlichkeiten, insbesondere der Erbfallschulden, z. B. aus Pflichtteilen und Vermächtnissen, eingeleitet wird (Ziffer C II 1 c der Gründe).
Nach der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 ist die Erbauseinandersetzung unter Miterben ertragssteuerrechtlich unterschiedlich zu werten je nachdem, welche Gestaltung gewählt wird.
Soweit es der Große Senat in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 845 (Ziffer C II 3 der Gründe) als möglich ansieht, daß durch einen Miterben übernommene private Verbindlichkeiten der Erbengemeinschaft bei ihm zu Betriebsschulden werden, handelt es sich um Fälle der Teilauseinandersetzung unter Miterben.
An dieser Rechtsprechung vermag der Senat im Hinblick auf die bereits wiedergegebenen Entscheidungen des Großen Senats in den Beschlüssen in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, und BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 nicht mehr festzuhalten (ebenso Groh, DB 1992, 444, 446).
Ausnahmen hiervon kommen nur in Betracht, wenn es um eine entgeltliche Erbauseinandersetzung im Sinne des Beschlusses in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 geht oder die Inhaberschaft eines Unternehmens bzw. einer Mitunternehmerstellung in Frage gestellt wird (…vgl. Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., §§ 4, 5 EStG Rdnr. 2021).
- BFH, 29.10.1991 - VIII R 51/84
Vererbung von Anteilen und Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens
Der Große Senat des BFH hat mit Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) die bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach für den betrieblichen Bereich davon ausgegangen wurde, daß Erbfall und Erbauseinandersetzung abweichend vom Zivilrecht einkommensteuerrechtlich grundsätzlich als unselbständige Teile eines einheitlichen und privaten Vorgangs zu werten seien.Soweit der V. zum teilweisen Ausgleich dafür die zum Privatvermögen gehörigen Nachlaßgegenstände zugewiesen wurden, auf die W. als Mitberechtigte verzichtete, sind der W. nach den Grundsätzen des BFH-Beschlusses in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 keine Anschaffungskosten entstanden.
Für die übernehmende W. handelt es sich also bei der Abfindungsverpflichtung um Anschaffungskosten für den Mehrempfang, für die übertragende V. um ein einem Veräußerungserlös gleichkommendes Entgelt für aufgegebenes Vermögen (vgl. BFH in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 844).
Die Erfüllung des Auseinandersetzungsanspruchs durch Realteilung und die Abfindungsvereinbarung sind getrennte Rechtsgeschäfte (BFH in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 844).
- BFH, 28.07.1999 - X R 66/95
Erbauseinandersetzung und Wohneigentumsförderung
aa) Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung für die Einkommensbesteuerung keine rechtliche Einheit; die Auseinandersetzung ist weder zivilrechtlich noch einkommensteuerrechtlich Bestandteil des Erbfalls.Wird durch die Aufteilung des Nachlasses lediglich der erbrechtliche Auseinandersetzungsanspruch erfüllt, liegt kein Anschaffungs- oder Veräußerungsgeschäft vor (BFHE 161, 332, 347, BStBl II 1990, 837, unter C. II. 2. a).
In der Erfüllung des --konkretisierten-- Auseinandersetzungsanspruchs liegt nach den Grundsätzen der BFH-Entscheidung vom 19. Januar 1982 VIII R 21/77 (BFHE 135, 282, BStBl II 1982, 456) weder ein Tausch von Miteigentumsrechten zwischen den Gesellschaftern noch ein Tausch eines untergehenden Gesellschaftsanteils gegen einzelne Vermögensgüter zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft; ein derartiger Tausch kann deshalb auch nicht zwischen der Erbengemeinschaft und den Miterben angenommen werden (BFHE 161, 332, 347, BStBl II 1990, 837, unter C. II. 1. d).
Die Ausgleichszahlungen sind bei ihm Anschaffungskosten und zwar grundsätzlich auch dann, wenn sie im Rahmen einer gegenständlichen Auseinandersetzung über einen Teil des Vermögens der Erbengemeinschaft erbracht werden (BFHE 161, 332, 347, 348, BStBl II 1990, 837, unter C. II. 2. a, b).
Denn nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 332, 347, BStBl II 1990, 837 (unter C. II. 2. a) handelt es sich nicht um ein Anschaffungs- oder Veräußerungsgeschäft, soweit durch die Aufteilung des Nachlasses im Wege der Auseinandersetzung lediglich der erbrechtliche Auseinandersetzungsanspruch erfüllt wird (s.o. unter II. 1. b aa).
- FG Düsseldorf, 27.08.2008 - 11 K 3323/07
Erbauseinandersetzung - Überquotale Schuldübernahme führt zu Anschaffungskosten
Dadurch wird dem erbrechtlichen Auseinandersetzungsanspruch, der durch die Auseinandersetzungsvereinbarung konkretisiert wird, genügt (BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837).a) Wird das Gemeinschaftsvermögen einer Erbengemeinschaft im Wege der Erbauseinandersetzung unter die Miterben verteilt, so liegt in der Erfüllung des erbrechtlichen Auseinandersetzungsanspruchs kein Anschaffungsgeschäft, vielmehr führt dann der übernehmende Miterbe die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers fort (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837; BFH-Urteil vom 19. Dezember 2006 IX R 44/04, BFHE 216, 255, BStBl II 2008, 216).
b) Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 (GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, unter II.2.d)) ist es allerdings ohne Bedeutung, wie sich das dem Miterben entsprechend seiner Erbquote zugeteilte Nachlassvermögen zusammensetzt (sog. Saldothese).
Zur Abgrenzung dieser Entscheidung gegenüber dem Beschluss des Großen Senats vom 5. Juli 1990 (GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) hat er ausgeführt, der BFH habe der Schuldübernahme dort keine Bedeutung beigemessen, weil dem Miterben bei der Auseinandersetzung Nachlassvermögen entsprechend seiner Erbquote zugeteilt worden sei.
Der erkennende Senat folgt im Ausgangspunkt der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH, wonach bei einer Erbauseinandersetzung die wertmäßige Angleichung auch dadurch bewirkt werden kann, dass der Miterbe Verbindlichkeiten der Erbengemeinschaft übernimmt; ob dabei sein rechnerischer Anteil an den Verbindlichkeiten überschritten wird, ist ohne Bedeutung (BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837).
Nach der Überzeugung des erkennenden Senats ist die zuletzt genannte Konstellation im Beschluss des Großen Senats vom 5. Juli 1990 (GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) - ebenso wie im BMF-Schreiben vom 14. März 2006 (…BStBl I 2006, 253, Rn. 23) - nicht ausdrücklich behandelt worden (ebenso Zimmermann, DB 2006, 1392, 1393).
- BFH, 06.11.2008 - IV R 51/07
Betriebsverpachtung bei Liquidation einer Personengesellschaft auch dann möglich, …
Auch eine Erbengemeinschaft gehört nach der Rechtsprechung des BFH zu den Mitunternehmerschaften i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), sofern sie ein Gewerbe (§ 15 Abs. 2 EStG) betreibt (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.V.3.b bb der Gründe, und vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 322, BStBl II 1990, 837, unter C.I.2.c der Gründe).Aufgrund ihrer erbrechtlichen Mitwirkungsrechte können sie auch Mitunternehmerinitiative ausüben (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 322, BStBl II 1990, 837, unter C.I.2.c der Gründe).
Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Erbauseinandersetzung auch einkommensteuerrechtlich ein selbständiger Rechtsvorgang, der nicht als Bestandteil des Erbfalls angesehen werden kann (grundlegend: Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 322, BStBl II 1990, 837).
Für den übernehmenden Miterben stellen die Leistungen Anschaffungskosten für den Mehrempfang, für den weichenden Erben ein einem Veräußerungserlös gleichkommendes Entgelt für aufgegebenes Vermögen dar (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 322, BStBl II 1990, 837, unter C.II.1.d der Gründe).
- BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
Versorgungsleistungen als Leibrente oder dauernde Last
- BFH, 29.11.2000 - X R 36/97
§ 10 e EStG; EFH durch Erbauseinandersetzung erworben
- FG Bremen, 23.08.2004 - 2 K 328/03
Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs …
- BFH, 28.07.1999 - X R 163/95
Abzugsbetrag nach § 10 e EStG; Erbauseinandersetzung
- BFH, 17.06.1999 - III R 37/98
Prozeßkosten wegen Erbstreitigkeiten
- BFH, 14.12.2004 - IX R 23/02
Erbauseinandersetzung - Zur überquotalen Schuldübernahme
- BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91
Einschränkung der Rechtsprechung zur Steuerbarkeit von Schadensersatzrenten …
- BFH, 19.12.2006 - IX R 44/04
Schuldübernahme bei vorzeitiger Erbauseinandersetzung kann zu Anschaffungskosten …
- BFH, 02.04.2008 - IX R 18/06
Steuerrecht - Anschaffungsvorgänge bei Einbringung von Grundstücken
- BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99
Rückwirkung einer Erbauseinandersetzung
- BFH, 29.07.1999 - X R 163/95
- BFH, 20.04.2004 - IX R 5/02
Erwerb des Erbteils vom Miterben
- BFH, 28.01.1998 - VIII B 9/97
Qualifizierte Nachfolgeklausel für Gesellschaftsanteil
- BFH, 09.05.1996 - IV R 74/95
"Drei-Objekt-Grenze" bei Grundstückshandel auch für interne Übertragungen?
- BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98
Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Grundstücks gegen Gewährung von …
- BFH, 28.07.1999 - X R 175/96
Erbauseinandersetzung; Wohneigentumsförderung nach § 10 e
- FG Baden-Württemberg, 25.05.2000 - 10 K 193/97
Anwendbarkeit der Realteilungsgrundsätze auf eine anlässlich der Ehescheidung …
- BFH, 16.12.2004 - III R 38/00
Berliner Testament - Einbringung eines Einzelunternehmens und die Abgeltung von …
- BFH, 10.04.1991 - XI R 7/84
Vorweggenommene Erbfolge
- BFH, 29.04.1992 - XI R 3/85
Anschaffungskosten bei Erbenauseinandersetzung
- BFH, 27.07.1993 - VIII R 72/90
Qualifizierte Nachfolgeklausel: Übergang einer OHG-Beteiligung
- BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89
- BFH, 21.03.2002 - IV R 1/01
Zugewinngemeinschaft - Keine Realteilung bei Zugewinnausgleich
- BFH, 10.12.1991 - VIII R 69/86
Realteilungsbilanz
- BFH, 16.05.1995 - VIII R 18/93
Kommanditist trotz treuhänderischer Testamentsvollstreckung und Untervermächtnis …
- BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
Formeller Bilanzenzusammenhang
- BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung zu Gunsten Angehöriger des …
- BFH, 12.03.1992 - IV R 29/91
Betriebsvermögen eines Zahnarztes
- BFH, 21.10.1993 - IV R 42/93
Zur Bindung des Finanzamts im Änderungsbescheid an Urteil (Periodenkollision)
- BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06
Steuerrecht - Übertragung von Mietereinbauten durch Einräumung des Besitzes
- BFH, 26.03.1991 - VIII R 172/85
- BFH, 24.09.1991 - VIII R 349/83
Zurechnung gewerblicher Einkünfte bei Sachvermächtnissen
- BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
Wahlrecht der Betriebsfortführung oder Betriebsaufgabe in der Land- und …
- BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87
Unentgeltliches Wohnrecht bei Erbauseinandersetzung
- BFH, 14.03.1996 - IV R 9/95
Erbauseinandersetzung nach gerichtlichem Vergleich über Ausgleichszahlungen an …
- BFH, 23.10.2002 - II R 71/00
Steuerrecht - Schenkung eines Grundstücks bei Gleichstellungsgeldzahlung
- BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89
Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an …
- BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen oder entgeltliche Veräußerung gegen …
- BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96
Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft
- BFH, 07.12.1990 - X R 72/89
Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
- BFH, 13.02.1997 - IV R 15/96
Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils
- BFH, 26.11.2002 - X B 68/01
- BFH, 25.11.1993 - IV R 66/93
Kosten der Finanzierung höferechtlicher Abfindungsansprüche
- BFH, 15.03.1994 - IX R 84/89
Einkommensteuer; Abfindungszahlungen eines Miterben aufgrund einer …
- BFH, 13.12.1990 - IV R 107/89
Einbeziehung von Mitunternehmeranteilen in die Erbauseinandersetzung
- BFH, 28.09.1993 - IX R 156/88
Keine AfA bei Vermächtnisnießbrauch
- BFH, 04.11.1998 - IV B 136/98
Einfache Nachfolgeklausel mit Teilungsanordnung
- BFH, 15.04.1993 - IV R 66/92
Abfindungsanspruch bei Ausscheiden durch Tod eines Gesellschafters
- FG Düsseldorf, 11.04.2002 - 11 K 701/98
Anschaffungskosten für Grundstücksanteile; Realteilung durch Erbengemeinschaft; …
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 24/00
Anschaffungskosten bei qualifizierter Nachfolgeklausel
- BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89
Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts
- BFH, 14.12.1993 - VII R 46/93
Anforderungen an die mündliche Steuerberaterprüfung
- FG Köln, 26.05.1998 - 2 K 5669/96
- BFH, 21.10.1999 - X R 75/97
Vermögensübergabe gegen verlängerte Leibrente
- FG Niedersachsen, 19.07.2000 - 12 K 153/96
Kosten für die Errichtung eines Testaments keine Betriebsausgaben
- BFH, 16.05.2001 - X R 16/98
BA-Abzug; Prozesskosten in erbrechtlichen Streitigkeiten; Terminsverlegung wegen …
- FG Düsseldorf, 11.04.2002 - 11 K 5273/99
Anschaffungskosten; Grundstücksanteil; Realteilung; Erbengemeinschaft; …
- BFH, 04.10.1996 - VIII B 2/96
- BFH, 23.10.1996 - X R 75/94
Abziehbarkeit von Vermächtnisspenden?
- BFH, 05.05.1993 - X R 128/90
Schuldzinsen für Kredite zur Finanzierung des Versorgungsausgleichs
- BFH, 01.09.2011 - II R 67/09
Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft …
- BFH, 28.09.1995 - IV R 7/94
Keine AfA-Berechtigung des Vermächtnisnießbrauchers im betrieblichen Bereich
- BFH, 21.04.2005 - III R 7/03
Miterben eines Besitz-Einzelunternehmers - Mitunternehmerschaft; …
- BFH, 05.07.1990 - IV S 4/93
Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte (§ 69 FGO )
- BFH, 27.06.1994 - VII R 22/94
- BFH, 31.08.1994 - X R 58/92
Vermögensübertragung gegen Mindestzeitrente: Veräußerungsraten oder …
- BFH, 19.02.1998 - IV R 38/97
Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin eines Betriebs
- BFH, 14.04.1992 - VIII R 6/87
Keine Werbungskosten durch Verzugszinsen aus verspäteter Pflichtteilsleistung
- BFH, 12.11.1997 - X R 83/94
Kein Realsplitting beim Erben
- BFH, 04.11.1998 - IV B 146/97
Änderung von Steuerbescheiden: Rückwirkendes Ereignis
- FG Düsseldorf, 20.01.2011 - 14 K 2239/09
- BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10
Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis
- BFH, 26.06.1991 - XI R 4/85
- BFH, 23.09.1992 - X R 159/90
Ersteigerung einer Immobilie des Ehemanns ist keine Anschaffung
- BFH, 27.01.2000 - IX B 121/99
Anschaffungskosten bei Erbauseinandersetzung
- BFH, 20.12.1990 - XI R 2/85
- BFH, 20.12.1990 - XI R 1/85
- BFH, 24.03.1993 - I R 131/90
Kapitalgesellschaft als Erbe ihres Gesellschafters
- BFH, 05.12.2006 - XI B 137/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Erbengemeinschaft an freiberuflicher …
- BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht
- BFH, 26.06.1991 - XI R 5/85
- BFH, 12.02.1992 - XI R 8/89
- BFH, 28.04.1992 - IX R 178/88
- BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
Erbauseinandersetzung; Betriebsfortführung durch Miterben; Änderung langjähriger …
- BFH, 28.08.2001 - VIII B 54/01
Ansparrücklage - Neugründung des Betriebs durch vorweggenommene Erbfolge?
- FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 4 K 1777/02
Realteilung - Wegfall des Betriebsvermögensfreibetrags
- BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen
- FG Rheinland-Pfalz, 17.08.2000 - 4 K 2213/98
Aufgabegewinn bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
- BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08
Schuldzinsen für Darlehen zur Ablösung von Grundpfandrechten, die als Sicherheit …
- BFH, 25.07.1991 - XI R 9/85
- BVerfG, 19.11.1991 - 2 BvR 1545/91
Verfassungsrechtliche Prüfung der Geschäftsverteilung eines Gerichts - BFH; …
- BFH, 08.07.1992 - XI R 51/89
Gewinnrealisierung durch Tausch von Mitunternehmeranteilen
- BFH, 13.10.1993 - X R 81/91
Ablösung eines Nutzungsrechts aus einem Gebäude (§ 9 EStG )
- FG Köln, 05.02.1997 - 10 K 139/91
Kreditverbundene Buchwertübertragung vom Sonderbetriebs- in das …
- BFH, 11.12.1997 - IV R 28/97
- BFH, 27.08.2004 - IV B 173/03
Grundsätzliche Bedeutung; BV bei Nutzungsänderung der bisher landwirtschaftlich …
- FG Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 4 K 159/94
- BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98
Abgrenzung von Herstellungskosten/Erhaltungsaufwendungen
- BFH, 23.10.1996 - X R 138/93
Vorkostenabzug bei Gesamtrechtsnachfolge
- FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06
Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens
- BFH, 27.02.1996 - IV R 41/95
- BFH, 28.07.1999 - X R 63/95
Tilgung betrieblicher Darlehen nach Betriebsaufgabe
- BFH, 24.10.2000 - IX R 95/97
- BFH, 04.12.2001 - X B 20/01
NZB; neues Zulassungsrecht
- FG Köln, 23.01.2008 - 4 K 3554/07
Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen …
- BFH, 13.09.1994 - IX R 104/90
- BFH, 19.12.1997 - IX B 193/95
Fortführung der Nutzungswertbesteuerung bei Hinzuerwerb
- FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 98/00
Gewinnmindernde Erstattung einer GmbH & Co. KG an ihre geschäftsführende …
- BFH, 31.10.2007 - IX B 71/07
Zur Steuerbarkeit der Veräußerung eines Grundstücks nach Erbschaftskauf
- FG Köln, 24.06.2009 - 4 K 102/06
Afa-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines durch unentgeltliche …
- BFH, 20.12.1990 - XI R 4/86
- BFH, 28.04.1994 - X B 162/94
Einkommensteuer; Lebenslängliche Zahlungen an einen Miterben
- FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94
- FG Nürnberg, 05.07.2006 - V 313/04
Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung auf Grund formeller Buchführungsmängel; …
- BFH, 20.12.1990 - XI R 9/88
- BFH, 26.06.1991 - XI R 7/88
- FG Niedersachsen, 17.09.2003 - 7 K 323/97
Vermietungseinkünfte: Berücksichtigungsfähigkeit von an Geschwister geleisteten …
- BFH, 05.12.2006 - XI B 137/06
- OLG München, 08.07.1992 - 12 UF 776/92
Abgrenzung der Pflicht zur Auskunftserteilung und der Pflicht zur Vorlage von …
- FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 2167/04
Land- und Forstwirtschaft; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Bodengewinnbesteuerung; …
- FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
Betriebsaufgabe des verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen …
- BFH, 19.09.1996 - X B 226/95
- FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 205/96
- FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 2643/96
Erbauseinandersetzung; Betriebsvermögen; Pflichtteilsberechtigte; Aufnahme als …
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 3185/00
Wiederkehrende Leistungen an die Lebensgefährtin sowie an die geschiedene Ehefrau …
- FG Köln, 22.01.2009 - 10 K 5026/06
Anfallen und Verteilen eines Entnahmegewinns im Rahmen einer …
- FG Münster, 25.10.2011 - 13 K 1907/10
Anschaffungsnebenkosten auch bei unentgeltlichem Erwerb abzugsfähig!
- BFH, 03.07.1991 - X R 26/90
- FG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - V 771/94
- BFH, 25.07.1991 - XI R 6/85
- FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 7793/98
Anwendbarkeit der sogenannten großen Übergangsregelung beim Erwerb eines Erben …
- FG München, 10.07.2002 - 1 K 3672/99
Wiederkehrende Leistungen vom Thypus 1 im Falle der Übertragung von …
- FG München, 10.07.2003 - 15 K 4372/99
Realteilung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs durch …
- FG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 12 K 1737/07
Entgeltlicher Grundstückserwerb eines Miterbens aufgrund eines …
- FG Niedersachsen, 16.09.1993 - II 368/88
Einkommensteuer 1987
- FG München, 09.04.1997 - 1 K 3169/93
Reiseveranstalter: Verlustrückstellung bei Auftrag zum Bau einer Segelyacht?
- FG Hamburg, 13.10.2000 - II 49/99
Vor- und Nacherbe bilden keine Erbengemeinschaft
- FG Hamburg, 29.04.2004 - VI 148/03
Pflichtteilsanspruch als Teil der Anschaffungskosten
- FG Baden-Württemberg, 25.10.1995 - 5 K 94/95
- FG München, 15.01.1996 - 7 K 3809/94
- FG Berlin, 11.11.1998 - 6 K 6412/96
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb durch Erbfolge
- FG Münster, 06.09.2011 - 1 K 1547/08
