Rechtsprechung
   BFH, 05.07.1996 - VI R 76/95   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beweislast für die Steuerfreiheit von Auslösungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 16, EStG § 19 Abs 1 Nr 1
    Arbeitslohn; Beweislast; Feststellungslast; Steuerbefreiung

Verfahrensgang

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.03.1994 - 5 K 2635/93
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 76/95



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97  

    Übernachtungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Diese Verwaltungsanweisung entspricht den allgemeinen Regeln über den Nachweis von Werbungskosten (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 1996 VI R 76/95, BFH/NV 1996, 888; BFH-Beschluss vom 3. August 2000 VI B 72/00, BFH/NV 2001, 36).
  • BFH, 03.08.2000 - VI B 72/00  

    Steuerfreier Reisekostenersatz durch Arbeitgeber

    Das Finanzgericht (FG) ist nicht von dem vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) bezeichneten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Juli 1996 VI R 76/95 (BFH/NV 1996, 888) abgewichen.

    Der BFH hat zwar in dem vom FA herangezogenen Urteil in BFH/NV 1996, 888 den Rechtssatz aufgestellt, erhalte der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Reisekostenersatz gemäß § 3 Nr. 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei zugewendet und sei bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers streitig, ob die Befreiungsvoraussetzungen vorgelegen hätten, treffe den Arbeitnehmer die Darlegungs- und Feststellungslast.

    Dies entspricht dem in dem BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 888 aufgestellten Rechtssatz.

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