Rechtsprechung
   BFH, 05.09.2001 - I R 60/00; I R 61/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 27
    Ausschüttungsbelastung; Einlage; Rückzahlung; Vorabausschüttung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (7)  

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  • BFH, 17.12.2003 - I B 182/02  

    AdV; Auslegung von § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG 1999

    Denn eine durch Auszahlung vollzogene Gewinnausschüttung kann nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden; die Rückzahlung empfangener Ausschüttungsbeträge durch die Gesellschafter ist vielmehr steuerrechtlich regelmäßig als Einlage zu behandeln (Senatsurteile vom 21. Juli 1999 I R 57/98, BFHE 190, 103, BStBl II 2001, 127; vom 5. September 2001 I R 60, 61/00, BFH/NV 2002, 222, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2003 - R 30/02  
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  • FG Hessen, 07.10.2009 - 4 K 3240/06  

    Kapitalertragsteuerpflicht für Ausschüttungen eines Betriebs gewerblicher Art

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 05.09.2001, BFH/NV 2002, 222) gälten diese Bestimmungen über die Entstehung der Kapitalertragsteuer sogar für den Fall, in dem die Vorabausschüttung den später festgestellten Bilanzgewinn bei weitem übersteige.
  • FG München, 26.09.2002 - 6 V 360/02  

    Zur Frage der Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei nichtigem

    Das FA hat zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der ständigen BFH-Rechtsprechung einmal bewirkte Ausschüttungen nicht mehr mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden können (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 21. Juli 1999 I R 57/98, BStBl II 2001, 127; und vom 5. September 2001 I R 60, 61/00, BFH/NV 2002, 222 ).
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