Rechtsprechung
   BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen - Änderung der Rechtsprechung - Ununterbrochenes hauswirtschaftliches Leben im Hausstand nicht mehr erforderlich - Anforderungen an den Begriff des eigenen Hausstands

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers

Kurzfassungen/Presse (2)

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Eine doppelte Haushaltsführung ist auch bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer ohne Familienhausstand möglich (Änderung langjähriger Rechtsprechung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 175, 340
  • BFHE 175, 430
  • NJW 1995, 982
  • BB 1994, 2467
  • DB 1994, 2594
  • BStBl II 1995, 180



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Wird zitiert von ... (104)  

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R  

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Hiervon geht auch der Bundesfinanzhof im Rahmen seiner Rechtsprechung zur Anerkennung doppelter Haushaltsführung aus (BFHE 175, 430, 434).
  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02  

    Anforderungen an den "eigenen Hausstand"

    Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, und zuletzt vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16).

    Er hat daher jedenfalls dann keinen eigenen Hausstand inne, wenn er etwa im elterlichen Haushalt lediglich noch ein Zimmer bewohnt oder wenn er als Gast in einen fremden Hausstand eingegliedert ist, auf dessen Führung er keinen wesentlich bestimmenden oder wenigstens mitbestimmenden Einfluss ausüben kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; in BFHE 203, 368, BStBl II 2004, 16).

    Indizien hierfür können sich etwa aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen des Arbeitnehmers sowie aus der Dauer und der Häufigkeit der jeweiligen Aufenthalte ergeben; ausschlaggebend ist dabei die Abwägung und Bewertung der Umstände des Einzelfalles (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16, sowie zu den Voraussetzungen im Einzelnen vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06  

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, unter 6.; vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16).
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