Rechtsprechung
| BFH, 05.11.1985 - IX R 42/81 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 19.06.1991 - IX R 1/87
Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand: Umbau des Daches
Dagegen liegen Herstellungskosten vor, wenn durch Baumaßnahmen das Gebäude wesentlich in seiner Substanz vermehrt, in seinem Wesen verändert oder - von der üblichen Modernisierung abgesehen - über seinen bisherigen Zustand hinaus deutlich verbessert wird (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - , vgl. das Senatsurteil vom 5. November 1985 IX R 42/81, BFH/NV 1986, 157, m. w. N.).Der erkennende Senat hat Herstellungsaufwand angenommen bei dem Ersatz des Satteldaches eines bisher 21/2-geschossigen Wohngebäudes durch ein Flachdach, wenn durch die Erhöhung der Außenwände ein drittes Obergeschoß entsteht und dort gleichzeitig die Raumaufteilung geändert wird (Urteil in BFH/NV 1986, 157).
Der Nachprüfung entzogen sind Feststellungen, zu denen das FG kommen konnte, wenn es auch nicht zu ihnen kommen mußte (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BFH/NV 1986, 157).
- BFH, 15.01.1991 - IX R 21/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 19.08.1986 - IX R 80/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 237/99
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei grundlegender Überholung nicht mehr …
Dagegen liegen Herstellungskosten vor, wenn durch die Baumaßnahmen das Gebäude wesentlich in seiner Substanz vermehrt, in seinem Wesen verändert oder - von der üblichen Modernisierung abgesehen - über seinen bisherigen Zustand hinaus deutlich verbessert wird (ständige Rechtsprechung des Bundsfinanzhofs - BFH - vgl. z. B. Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 1/87, BStBl II 1992, 73 ; sowie vom 5. November 1985 IX R 42/81, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1986, 157, mit weiteren Nachweisen).
