Rechtsprechung
| BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
AO § 45; GewStG § 5; UmwG §§ 123 ff.
Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge - Betriebs-Berater
Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge
- openjur.de
Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge; Übergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger
- Betriebs-Berater
AO § 45;GewStG § 5;UmwG §§ 123 ff.
Keine Gesamtrechtsnachfolge nach erfolgter Abspaltung - Bundesfinanzhof
Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge - Übergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge
- NWB SteuerXpert START
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Übergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesamtrechtsnachfolge eines übernehmenden Rechtsträgers bei einer Abspaltung eines übertragenden Rechtsträgers durch Neugründung gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 2 Umwandlungsgesetz ( UmwG 1995); Steuerschuldnereigenschaft des übertragenden Rechtsträgers unter Geltung von § 132 UmwG a.F.
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge - Übergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
AO § 45;GewStG § 5;UmwG §§ 123 ff.
Keine Gesamtrechtsnachfolge nach erfolgter Abspaltung
Kurzfassungen/Presse (9)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abspaltung ohne Gesamtrechtsnachfolge
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abspaltung durch Neugründung bewirkt keine Gesamtrechtsnachfolge
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Abspaltung durch Neugründung bewirkt keine Gesamtrechtsnachfolge
- zbb-online.com (Leitsatz)
UmwG §§ 123 ff.; AO § 45; GewStG § 5
Keine Gesamtrechtsnachfolge bei Abspaltung durch Neugründung - cbh.de (Zusammenfassung)
Kein Übergang von Steuerverbindlichkeiten im Rahmen der Abspaltung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Steuerverbindlichkeiten gehen trotz vertraglicher Vereinbarung bei Abspaltung nicht auf den übernehmenden Rechtsträger über
- lto.de (Kurzinformation)
Abspaltung eines Vermögensteils begründet steuerrechtlich keine Gesamtrechtsnachfolge des übernehmenden Rechtsträgers
- ZIP-online.de (Leitsatz)
Keine Gesamtrechtsnachfolge bei Abspaltung durch Neugründung
Sonstiges (3)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
UmwG § 126 Abs 1 Nr 9, UmwG § 133 Abs 3, AO § 45 Abs 1, GewStG § 2, GewStG § 5
Gewerbesteuer; Neugründung; Spaltung; Steuerschulden; Übernahme - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 05.11.2009, Az.: IV R 29/08 (Umwandlung: Keine Gesamtrechtsnachfolge bei Abspaltung durch Neugründung)" von RA Dr. Felix Podewils, original erschienen in: GmbHR 2010, 166 - 167.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 05.11.2009, Az.: IV R 29/08 (Abspaltung = Gesamtrechtsnachfolge i.S.d. § 45 AO?)" von RA/StB Harald Schwetlik, original erschienen in: GmbH-StB 2010, 30 - 31.
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 1 K 844/06
- BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 226, 492
- ZIP 2010, 236 (Ls.)
- BB 2010, 422
- BB 2010, 85
- DB 2010, 94
Wird zitiert von ... (4)
- FG Köln, 12.04.2011 - 13 K 3136/04 Auch die Literatur ist dem BFH ganz überwiegend gefolgt (vgl. Nachweise in dem BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV 29/08, BFHE 226, 492, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2010, 356 unter II. 2. b. aa).
Der Übergang von Vermögensteilen im Wege der Abspaltung ist daher materiellrechtlich keine Gesamtrechtsnachfolge, sondern ein Fall der Sonderrechtsnachfolge mit den durch das Umwandlungsgesetz - UmwG - vorgegebenen Besonderheiten (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV 29/08, BFHE 226, 492, BFH/NV 2010, 356 m. w. N.).
Da er sich auch insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung beider Prozessbeteiligten sieht und die Rechtsproblematik in der BFH-Entscheidung BFH/NV 2010, 356 erschöpfend dargestellt worden ist, verzichtet der Senat auf weitere Ausführungen.
- OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09
Ausgliederung eines Teilbetriebs - Bürgenhaftung
Die Beklagten wenden hiergegen, gestützt auf die Entscheidung des BGH vom 06.12.2000, Az. XII ZR 219/98 (abgedruckt in NJW 2001, 1217) und auf die Entscheidungen des BFH vom 23.03.2005, Az. III R 20/03 (abgedruckt in NJW 2005, 2799) und vom 05.11.2009, Az. IV R 29/08 (BeckRS 2009, 24003868), ein, dass es sich bei der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG nicht um einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge handele. - FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08 Wenn der Ursprungsrechtsträger (hier: die Klägerin) nur einen Teil seines Vermögens übertragen hat und damit nicht erloschen ist, ist dies nicht mit einem Übergang der Gewerbesteuerschulden (hier: der Klägerin) verbunden (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV R 29/08, BFHE 226, 492, BFH/NV 2010, 356).
- FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
Steuerrechtliche Rückwirkung der Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter; …
Bei einer Ausgliederung durch Neugründung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG - wie im Streitfall - führt der in § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG normierte Vermögensübergang auf den übernehmenden Rechtsträger materiell-rechtlich nicht zu einer Gesamtrechtsnachfolge, sondern zu einer Sonderrechtsnachfolge, mit der lediglich der verfügungsrechtliche Grundsatz der Spezialität durch den Bestimmtheitsgrundsatz im Rahmen des Spaltungsplans ersetzt wird (BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV R 29/08, BFHE 226, 492, BFH/NV 2010, 356, m.w.N.).
