Rechtsprechung
   BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08   

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AO § 45; GewStG § 5; UmwG §§ 123 ff.
    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

  • Betriebs-Berater

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

  • openjur.de

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge; Übergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger

mehr
  • Betriebs-Berater

    AO § 45;GewStG § 5;UmwG §§ 123 ff.
    Keine Gesamtrechtsnachfolge nach erfolgter Abspaltung

  • Bundesfinanzhof

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge - Übergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

  • NWB SteuerXpert START
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Übergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtrechtsnachfolge eines übernehmenden Rechtsträgers bei einer Abspaltung eines übertragenden Rechtsträgers durch Neugründung gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 2 Umwandlungsgesetz ( UmwG 1995); Steuerschuldnereigenschaft des übertragenden Rechtsträgers unter Geltung von § 132 UmwG a.F.

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge - Übergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    AO § 45;GewStG § 5;UmwG §§ 123 ff.
    Keine Gesamtrechtsnachfolge nach erfolgter Abspaltung

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abspaltung ohne Gesamtrechtsnachfolge

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abspaltung durch Neugründung bewirkt keine Gesamtrechtsnachfolge

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  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Abspaltung durch Neugründung bewirkt keine Gesamtrechtsnachfolge

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    UmwG §§ 123 ff.; AO § 45; GewStG § 5
    Keine Gesamtrechtsnachfolge bei Abspaltung durch Neugründung

  • cbh.de (Zusammenfassung)

    Kein Übergang von Steuerverbindlichkeiten im Rahmen der Abspaltung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerverbindlichkeiten gehen trotz vertraglicher Vereinbarung bei Abspaltung nicht auf den übernehmenden Rechtsträger über

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abspaltung eines Vermögensteils begründet steuerrechtlich keine Gesamtrechtsnachfolge des übernehmenden Rechtsträgers

  • ZIP-online.de (Leitsatz)

    Keine Gesamtrechtsnachfolge bei Abspaltung durch Neugründung

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UmwG § 126 Abs 1 Nr 9, UmwG § 133 Abs 3, AO § 45 Abs 1, GewStG § 2, GewStG § 5
    Gewerbesteuer; Neugründung; Spaltung; Steuerschulden; Übernahme

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 05.11.2009, Az.: IV R 29/08 (Umwandlung: Keine Gesamtrechtsnachfolge bei Abspaltung durch Neugründung)" von RA Dr. Felix Podewils, original erschienen in: GmbHR 2010, 166 - 167.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 05.11.2009, Az.: IV R 29/08 (Abspaltung = Gesamtrechtsnachfolge i.S.d. § 45 AO?)" von RA/StB Harald Schwetlik, original erschienen in: GmbH-StB 2010, 30 - 31.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 226, 492
  • ZIP 2010, 236 (Ls.)
  • BB 2010, 422
  • BB 2010, 85
  • DB 2010, 94



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Wird zitiert von ... (4)  

  • FG Köln, 12.04.2011 - 13 K 3136/04  
    Auch die Literatur ist dem BFH ganz überwiegend gefolgt (vgl. Nachweise in dem BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV 29/08, BFHE 226, 492, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2010, 356 unter II. 2. b. aa).

    Der Übergang von Vermögensteilen im Wege der Abspaltung ist daher materiellrechtlich keine Gesamtrechtsnachfolge, sondern ein Fall der Sonderrechtsnachfolge mit den durch das Umwandlungsgesetz - UmwG - vorgegebenen Besonderheiten (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV 29/08, BFHE 226, 492, BFH/NV 2010, 356 m. w. N.).

    Da er sich auch insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung beider Prozessbeteiligten sieht und die Rechtsproblematik in der BFH-Entscheidung BFH/NV 2010, 356 erschöpfend dargestellt worden ist, verzichtet der Senat auf weitere Ausführungen.

  • OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09  

    Ausgliederung eines Teilbetriebs - Bürgenhaftung

    Die Beklagten wenden hiergegen, gestützt auf die Entscheidung des BGH vom 06.12.2000, Az. XII ZR 219/98 (abgedruckt in NJW 2001, 1217) und auf die Entscheidungen des BFH vom 23.03.2005, Az. III R 20/03 (abgedruckt in NJW 2005, 2799) und vom 05.11.2009, Az. IV R 29/08 (BeckRS 2009, 24003868), ein, dass es sich bei der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG nicht um einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge handele.
  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08  
    Wenn der Ursprungsrechtsträger (hier: die Klägerin) nur einen Teil seines Vermögens übertragen hat und damit nicht erloschen ist, ist dies nicht mit einem Übergang der Gewerbesteuerschulden (hier: der Klägerin) verbunden (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV R 29/08, BFHE 226, 492, BFH/NV 2010, 356).
  • FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09  

    Steuerrechtliche Rückwirkung der Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter;

    Bei einer Ausgliederung durch Neugründung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG - wie im Streitfall - führt der in § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG normierte Vermögensübergang auf den übernehmenden Rechtsträger materiell-rechtlich nicht zu einer Gesamtrechtsnachfolge, sondern zu einer Sonderrechtsnachfolge, mit der lediglich der verfügungsrechtliche Grundsatz der Spezialität durch den Bestimmtheitsgrundsatz im Rahmen des Spaltungsplans ersetzt wird (BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV R 29/08, BFHE 226, 492, BFH/NV 2010, 356, m.w.N.).
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