Rechtsprechung
| BFH, 05.12.1997 - VI R 94/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1996 § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 3 Nr. 5, § 10 Abs. 1 Nr. 8, § 33c, § 52 Abs. 11a; GG Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 1, 12 Abs. 1, 20 Abs. 3
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Doppelte Haushaltsführung - 2-Jahresgrenze - Wiedereinführung auch für sog. Altfälle verfassungsmäßig - Kinderbetreuungskosten - Bei beiderseits erwerbstätigen Eltern mit einem Kind keine außergewöhnliche Belastung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung - Kinderbetreuungskosten bei Ehegatten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Begrenzung des Werbungskostenabzugs wegen doppelter Haushaltsführung Nichtberücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
- Betriebs-Berater
Begrenzung des Werbungskostenabzugs wegen doppelter Haushaltsführung auf zwei Jahre
Kurzfassungen/Presse (3)
- financialmind.de (Kurzinformation)
Doppelter Haushalt: Streichung von heute auf morgen ist in Ordnung
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Zwei Haushalte
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 18.09.1996 - 10 K 1993/96
- BFH, 05.12.1997 - VI R 94/96
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 185, 8
- NJW 1998, 2551 (Ls.)
- NJW-RR 1998, 649
- FamRZ 1998, 674
- BB 1998, 576
- BB 1998, 727
- DB 1998, 606
- BStBl II 1998, 211
Wird zitiert von ... (36)
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
In seiner Entscheidung kam das Gericht - im Wesentlichen wortgleich mit seinem Urteil - VI R 94/96 - vom gleichen Tag (BFHE 185, 8; BStBl II 1998, 211) - zu dem Ergebnis, dass die Neuregelung der §§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3, 52 Abs. 11a EStG verfassungsgemäß sei und weder die Grundrechte des Beschwerdeführers zu 1. aus Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG noch die Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) verletze.b) Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 2. wies der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 7. Juni 2000 - VI B 31/00 - (…BFH/NV 2000, 1465) als unbegründet zurück und führte unter Verweis auf sein Urteil vom 5. Dezember 1997 - VI R 94/96 - (…a.a.O.) zur Begründung u.a. aus: Nach dem Wortlaut des § 3 Nr. 13 Satz 2, 2.
Zwar hat der Bundesfinanzhof in seinem angefochtenen Beschluss ausgeführt, der Vortrag des Beschwerdeführers zu 2. in seiner Nichtzulassungsbeschwerde habe insofern nicht den Darlegungsanforderungen entsprochen, als es an einer Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Dezember 1997 - VI R 94/96 - fehle.
- BFH, 10.07.2002 - XI B 68/02
Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG; VZ 1999 und 2000
Ebenso wie der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz den Begünstigten nicht vor jeder "Enttäuschung" seiner Erwartungen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage bewahrt (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1997 VI R 94/96, BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211), sind die Erwartungen des Steuerpflichtigen auch insoweit nicht geschützt, als er an Besserstellungen rückwirkend teilhaben möchte. - BFH, 02.12.1998 - X R 48/97
Kinderbetreuungsaufwand bis einschließlich 1999
Das gilt auch dann, wenn diese Aufwendungen Voraussetzung für die Berufsausübung eines Elternteils sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Dezember 1997 VI R 94/96, BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. November 1982 VIII R 198/81, BFHE 137, 304, BStBl II 1983, 297).Von dieser Systematik abzuweichen, ist verfassungsrechtlich nicht geboten (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11. Oktober 1977 1 BvR 343/73, 83/74, 183/75, 428/75, BVerfGE 47, 1, BStBl II 1978, 174 sowie Nichtannahmebeschluß vom 21. Juli 1988 1 BvR 1189/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 108; BFH in BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211).
Der erkennende Senat hat bei der Beratung der Sache in der Sitzung vom 2. Dezember 1998 die Revision in Übereinstimmung mit der ständigen BFH-Rechtsprechung (zuletzt Urteil in BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird) als unbegründet erachtet.
- BFH, 02.12.1998 - X R 9/96
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Kinderbetreuungsaufwand; VZ vor …
Das gilt auch dann, wenn diese Aufwendungen Voraussetzung für die Berufsausübung eines Elternteils sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Dezember 1997 VI R 94/96, BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. November 1982 VIII R 198/81, BFHE 137, 304, BStBl II 1983, 297).Von dieser Systematik abzuweichen, ist verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfG-Beschluß vom 11. Oktober 1977 1 BvR 343/73, 83/74, 183/75, 428/75, BVerfGE 47, 1, BStBl II 1978, 174 sowie im Nichtannahmebeschluß vom 21. Juli 1988 1 BvR 1189/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 108; BFH in BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211).
Der erkennende Senat hat bei der Beratung der Sache in der Sitzung vom 2. Dezember 1998 die Revision in Übereinstimmung mit der ständigen BFH-Rechtsprechung (zuletzt Urteil in BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird) als unbegründet erachtet.
- FG Niedersachsen, 16.01.2002 - 2 K 380/98
Doppelte Haushaltsführung
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) sind notwendige Mehraufwendungen in Folge einer doppelten Haushaltsführung dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die Entstehung und Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlasst sind (BFH-Urteil vom 05.12.1997, VI R 94/96, BStBl. II 1998, 211).Der BFH hat hierzu entschieden, dass der Gesetzgeber sich mit dieser typisierenden Regelung innerhalb der Grenzen seines Beurteilungs- und Gestaltungsermessens bewegt habe und die Vorschrift verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei (BFH-Urteil vom 05.12.1997, VI R 94/96, BStBl. II 1998, 211).
Auch diese zeitliche Rückwirkung wurde ausdrücklich vom Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß bestätigt (BFH-Urteil vom 05.12.1997, a.a.O.), die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.1998 (2 BvR 592/98) umfasst insbesondere auch die Frage des Beginns der doppelten Haushaltsführung vor dem Jahr 1996.
Nach der Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG geht der Gesetzgeber allerdings typisierend nunmehr davon aus, dass der bei Begründung der doppelten Haushaltsführung vorhandene berufliche Anlass nach Ablauf von zwei Jahren entfallen ist oder zumindest so stark durch private Gründe überlagert wird, dass die Aufwendungen nicht mehr im Bereich der Einkommenserzielung zugeordnet werden können (BFH-Urteil vom 05.12.1997, VI R 94/96, a.a.O.).
- BFH, 08.07.2010 - VI R 10/08
Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist …
Daran fehlt es bei den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, da sie ohne unmittelbare Beziehung zu einem bestimmten Beruf an generelle Merkmale - z. B. Einkünfte aus erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit - anknüpfen (Senatsentscheidung vom 5. Dezember 1997 VI R 94/96, BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211, m. w. N.). - BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 71/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - …
Insoweit hat das LSG zwar darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten auf Grund der Berufstätigkeit der Eltern keine Werbungskosten sind, selbst wenn sie die Berufstätigkeit erst ermöglichen (BFHE 185, 8, 14 mwN).Dies sollte ausdrücklich auch dann gelten, wenn die Aufwendungen Voraussetzung für die Berufsausübung eines Elternteils waren (BFHE 137, 304, 306; 185, 8, 14).
- BFH, 16.12.1998 - X R 68/98
Kinderbetreuungsaufwand; VZ vor Inkrafttreten des JStG 1997
Das gilt auch dann, wenn diese Aufwendungen Voraussetzung für die Berufsausübung eines Elternteils sind (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1997 VI R 94/96, BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211, m.w.N.).d) Der erkennende Senat hat bei der Beratung der Sache in der Sitzung vom 16. Dezember 1998 die Revision in Übereinstimmung mit der ständigen BFH-Rechtsprechung (zuletzt Urteil in BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird) als unbegründet erachtet.
- BFH, 12.04.2007 - VI R 42/03
WK-Abzug: Kinderbetreuungskosten
Das gilt auch dann, wenn diese Aufwendungen Voraussetzung für die Berufsausübung eines Elternteils sind (…vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH-- vom 16. November 2005 XI B 193/04, BFH/NV 2006, 297;… BFH-Urteile vom 2. Dezember 1998 X R 9/96, BFH/NV 1999, 1213; vom 5. Dezember 1997 VI R 94/96, BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211, jeweils m.w.N.). - BFH, 19.12.2003 - VI R 18/02
Doppelte Haushaltsführung nach Ablauf von zwei Jahren
Der Senat halte die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Dezember 1997 VI R 94/96 (BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211) für verfassungsgemäß.Der Entscheidung des BFH in BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211 habe ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde gelegen.
- FG Rheinland-Pfalz, 11.10.1999 - 5 K 3481/98
Teilweise Versteuerung von Trennungsgeld verfassungsgemäß
- BFH, 21.01.2003 - X B 106/02
Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG
- BFH, 25.02.2003 - VIII B 253/02
Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 34 EStG n.F.
- BFH, 08.07.2010 - VI R 11/08
Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist …
- FG München, 11.03.2002 - 8 K 2411/00
Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten als Werbungskosten eines …
- FG Münster, 25.05.2000 - 7 K 4927/98
- FG Köln, 01.08.2006 - 8 K 4006/03
Werbungskosten - Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
- FG Münster, 25.05.2000 - 7 K 4327/98
- BFH, 07.06.2000 - VI B 31/00
Doppelte Haushaltsführung; Trennungsgeld aus öffentlichen Kassen
- FG Münster, 26.01.2006 - 8 K 2472/03
Ausgleichsanspruch - Ist die "Fünftel-Regelung" verfassungsgemäß?
- FG Bremen, 09.06.2010 - 3 K 57/09
Erlass von Grundsteuer bei strukturellem Leerstand; Änderung des § 33 GrStG …
- FG Köln, 30.06.2004 - 8 K 4932/01
Zum rückwirkenden In-Kraft-Treten des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG …
- OLG Karlsruhe, 18.12.2006 - 1 U 77/06
- FG Münster, 21.08.2001 - 1 K 5736/98
Abgrenzung zwischen Berufsausbildungs- und Fortbildungskosten bei Aufwendungen …
- FG Hamburg, 20.07.1999 - II 299/97
- FG Hamburg, 27.09.2001 - III 458/01
Keine AdV bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden zeitlichen …
- FG Hamburg, 08.03.2002 - II 42/01
Doppelte Haushaltsführung: Beschränkung der Mehraufwendungen auf das Notwendige
- BFH, 25.02.2003 - VIII B 252/02
- FG Berlin, 21.01.2005 - 9 K 9238/04
Steuermindernde Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten …
- FG München, 20.09.2006 - 9 K 1329/04
Gesonderte Feststellung des Gewinns 1999 bis 2001
- FG Münster, 06.05.2002 - 4 K 1836/00
Verpflegungsmehraufwendungen - Bereitschaftsdienste in anderer Klinik keine …
- BFH, 16.02.1998 - VI B 89/97
- FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02
Rückumzugskosten nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung als …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 2 K 1963/07
Kindergeld: Berücksichtigung von Betreuungskosten für ein Enkelkind
- FG Niedersachsen, 11.03.1998 - II 459/96
- FG Düsseldorf, 25.11.2002 - 14 V 4336/02
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