Rechtsprechung
   BFH, 06.05.2010 - V R 15/09   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

  • openjur.de

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

  • Betriebs-Berater

    UStG 1999 § 10;Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a
    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

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  • Bundesfinanzhof

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

  • NWB SteuerXpert START

    UStG 1999 § 10 Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a
    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung der Bemessungsgrundlage des Entgelts eines Schuldners für die ausgeführte Leistung im Hinblick auf eine Abtretung einer Forderung aus einem Umsatzgeschäft unter dem Nennwert der Forderung liegenden Forderungskaufpreis

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    UStG 1999 § 10;Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a
    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuer beim Factoring

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Forderungsabtretung birgt umsatzsteuerliche Risiken

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund einer Abtretung

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 1 Abs 1 Nr 1, UStG 1999 § 10 Abs 1 Satz 2, UStG 1999 § 17
    Factoring; Inkasso

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 06.05.2010, Az.: V R 15/09 (Keine Änderung der Bemessungsgrundlage aufgrund Abtretung)" von Dipl.-Finw. Frank Fritsch, original erschienen in: UStB 2010, 298 - 299.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 230, 252
  • BB 2010, 2205
  • BB 2010, 2616
  • BB 2011, 27
  • DB 2010, 1923
  • BStBl II 2010, 142



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 01.09.2010 - V R 32/09  

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit

    Damit übereinstimmend (BFH-Urteile vom 6. Mai 2010 V R 15/09, BFHE 230, 252, Deutsches Steuerrecht 2010, 1782, unter II. 2. a; vom 11. Februar 2010 V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765, jeweils m. w. N.) ist nach Art. 73 MwStSystRL Besteuerungsgrundlage bei der Lieferung von Gegenständen und bei Dienstleistungen alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Lieferer oder Dienstleistungserbringer für diese Umsätze vom Erwerber oder Dienstleistungsempfänger erhält oder erhalten soll.
  • BFH, 29.10.2010 - V B 123/09  

    Keine Änderung der Bemessungsgrundlage durch Abtretung - Unbeachtlichkeit eines

    Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt, dass sich die Bemessungsgrundlage für eine durch einen Unternehmer ausgeführte Leistung nicht dadurch mindert, dass der Unternehmer die Forderung aus dem der Leistung zugrunde liegenden Umsatzgeschäft gegen einen unter dem Nennwert der Forderung liegenden Forderungskaufpreis abtritt und dass sich weiter das Entgelt für die Leistung nach den Zahlungen der Kunden des Unternehmers an den Forderungserwerber richtet (BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 V R 15/09, BFH/ NV 2010, 1950; ebenso bereits zuvor BFH-Urteil in BFHE 150, 375, BStBl II 1987, 739).

    Nach dem Senatsurteil in BFH/ NV 2010, 1950 hat der Unternehmer die Leistung auch dann nach dem von seinem Leistungsempfänger (hier: Y) entrichteten Entgelt zu versteuern, wenn er den Anspruch auf das Entgelt an einen Dritten (hier: X-Ltd) abtritt.

  • FG Schleswig-Holstein, 27.11.2012 - 4 K 184/08  
    Nach dieser, auf Art. 11 Teil A Abs. 1a der 6. Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG beruhenden Regelung bestimmen sich die Höhe und der Umfang des Entgelts nach dem zwischen den Parteien des Leistungsaustauschs bestehenden Rechtsverhältnis (BFH-Urteil vom 06.05.2010 V R 15/09, BFHE 230, 252, BStBl II 2011, 142).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 4 V 30/11  
    Nach dieser, auf Art. 11 Teil A Abs. 1 a) der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) beruhenden Regelung bestimmen sich die Höhe und der Umfang des Entgeltes nach dem zwischen den Parteien des Leistungsaustausches bestehenden Rechtsverhältnis (BFH, Urteil vom 6. Mai 2010, V R 15/09, BStBl II 2011, 142).
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