Rechtsprechung
   BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Doppelte Haushaltsführung - Jeweils auswärts tätige Arbeitnehmer - Zweifel an angemessener Höhe der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand - Richtlinien für Übergangszeit weiter anzuwenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Doppelte Haushaltsführung von auswärts beschäftigten und dort auch wohnenden Ehegatten

  • Betriebs-Berater

    Nach Übergangszeit ebenfalls keine Anerkennung mehr der bisherigen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei mehrtägiger Abwesenheit vom Lebensmittelpunkt

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung miteinander verheirateter und beiderseits auswärts beschäftigter Arbeitnehmer

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 175, 548
  • BB 1995, 1120
  • BB 1995, 84
  • DB 1995, 74
  • BStBl II 1995, 184



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04  

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Solche Richtlinien (Art. 108 Abs. 7 GG) begründen nicht zuletzt deswegen einen besonderen Vertrauensschutz, weil sie infolge ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger, im Bundessteuerblatt und als selbstständige, vom BMF herausgegebene Schriften eine große Publizität und Breitenwirkung erfahren (zur wesentlichen Bedeutung des "Richtlinien-Arguments" vgl. z.B. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BVerwGE 39, 355, 371 ff.; vgl. ferner auch BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 VI R 118/89, BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529, und vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).
  • BFH, 08.07.2010 - VI R 10/08  

    Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist

    Im Regelfall kann sich der Steuerpflichtige bei einer doppelten Haushaltsführung nach einer mehrmonatigen Übergangszeit auf die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort einstellen, die Höhe der Kosten beeinflussen und damit einen "Mehr" -Aufwand minimieren oder sogar vermeiden (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass regelmäßig ohnehin nur Mehrkosten für Frühstück und Abendessen berücksichtigt werden können, weil eventuelle Verpflegungsmehraufwendungen wegen eines Mittagessens an der regelmäßigen Arbeitsstätte auch bei allen anderen Arbeitnehmern unberücksichtigt bleiben (BFH-Urteil in BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).

  • BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95  

    Vom Vater getragene Kosten keine Werbungskosten des Sohnes

    Da jedoch im Streitjahr 1990 das tatsächliche Existenzminimum noch nicht in realitätsnaher Weise von der Steuer freigestellt wurde, sind im Interesse der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184, unter 2. b) für diesen Veranlagungszeitraum weiterhin die Regelungen in Abschn. 43 Abs. 5 LStR 1990 zur zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung zu beachten.
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  • BFH, 08.07.2010 - VI R 11/08  

    Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist

    Im Regelfall kann sich der Steuerpflichtige bei einer doppelten Haushaltsführung nach einer mehrmonatigen Übergangszeit auf die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort einstellen, die Höhe der Kosten beeinflussen und damit einen "Mehr" -Aufwand minimieren oder sogar vermeiden (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass regelmäßig ohnehin nur Mehrkosten für Frühstück und Abendessen berücksichtigt werden können, weil eventuelle Verpflegungsmehraufwendungen wegen eines Mittagessens an der regelmäßigen Arbeitsstätte auch bei allen anderen Arbeitnehmern unberücksichtigt bleiben (BFH-Urteil in BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).

  • BFH, 09.07.2008 - VI B 4/08  

    Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am

    Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führt dabei für sich genommen noch nicht zur einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 584, BStBl II 1995, 184, und VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).
  • FG München, 10.07.2004 - 5 K 4477/02  

    Doppelte Haushaltsführung bei sog. Greencard-Inhaber; Einkommensteuer 2001

    Bis zur Änderung der Rechtsprechung im Jahre 1994 (BFH vom 05.10.1994 a.a.O., bestätigt durch Urteil vom 06.10.1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548 , BStBl. II 1995, 184) ging der BFH für ledige Arbeitnehmer davon aus, dass während der Abwesenheit des Arbeitnehmers häusliches Leben am Heimatort herrschen müsse.

    Hintergrund der oben genannten Rechtsprechungsänderung des BFH im Jahre 1994 durch die Abkehr von der Voraussetzung eines häuslichen Lebens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers am Heimatort war die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Steuerpflichtigen (vgl. BFH vom 05. und 06.10.1994 a.a.O.), da Letztere oftmals nicht in den Genuss einer doppelten Haushaltsführung kamen, weil bei ihnen keine Zurechnungspersonen vorhanden waren.

  • FG München, 29.09.2011 - 5 K 3849/08  

    Doppelte Haushaltsführung: Indizwirkung des Zusammenlebens mit Lebenspartnerin am

    Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führt dabei für sich genommen noch nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 584, BStBl II 1995, 184, und VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).

    Lebt der Steuerpflichtige am Beschäftigungsort mit seiner Lebenspartnerin zusammen, so liegen die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung nur dann vor, wenn sich aus den Umständen klar ergibt, dass der andere Hausstand der Haupthausstand ist, der den Mittelpunkt seiner Lebensführung bildet (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1994 V R 136/89, BStBl II 1995, 184; in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 7. Oktober 2010 5 K 5230/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 435; Schmidt/Drenseck, EStG, 30. Aufl. 2011, § 9 Rz. 142, mit weiteren Nachweisen -m. w. N.-).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2438/99  

    Werbungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit u. a.

    Dass die Kläger in dem Zeitraum März bis Juli 1988 beide eine doppelte Haushaltsführung verwirklichten - vom Beklagten insoweit anerkannt, steht einem Verpflegungsmehraufwand in dieser Zeit beim Kläger nicht entgegen, da die Beköstigung am auswärtigen Beschäftigungsort aufgrund der dortigen Beschaffenheit der Unterkunft nicht so preisgünstig möglich war, wie in der Wohnung in ... (vgl. BFH U. v. 6.10.1994 - VI R 136/89 BStBl II 1995, 184 ).

    Ferner entstehen Mehraufwendungen auch deshalb nicht, weil sowohl der Kläger als auch die Klägerin getrennt auswärts wohnen und am Ort des eigenen Hausstandes keine Verpflegungskosten an den Tagen der Abwesenheit entstehen (vgl. Hessisches FG U. v. 27.11.1981 - I 459/79 EFG 1983, 18; auch BFH Az.: VI R 136/89 a. a. O.).

  • FG München, 20.10.2004 - 10 K 3879/02  

    Keine doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitigem Bezug zweier Hausstände

    Die Unterbrechungen des Aufenthalts durch die Berufstätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort sind dann unschädlich (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BStBl II 1995, 184 ).

    Nimmt man an, der Lebensmittelpunkt der Klägerin wäre - wie vom FA behauptet - nach dem Bezug der Wohnung in L durch den Kläger in F geblieben, bedarf es keiner weiteren Begründung, dass eine doppelte Haushaltsführung nicht vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BStBl II 1995, 184 ).

  • FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 18 K 836/96  

    Doppelte Haushaltsführung bei berufstätigen Eheleuten

    Demgemäß kommt eine doppelte Haushaltsführung auch -wie im Streitfall- bei beiderseits berufstätigen Ehegatten in Frage, wenn sie außer der Beibehaltung der Wohnung am Ort ihres bisherigen Lebensmittelpunkts während der Woche am Beschäftigungsort gemeinsam eine Wohnung bewohnen, von der aus sie ihre jeweilige Arbeitsstätte aufsuchen (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1994 VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585; vgl. auch BFH-Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548 , BStBl II 1995, 184 und vom 7. Oktober 1994 VI R 34/93, BFH/NV 1995, 586).

    In diesen Fällen ist der Ansatz der überhöhten Pauschalen zu Gunsten der Steuerbürger angesichts der jahrelangen Tolerierung durch die Verwaltung und im Interesse der hierdurch erzielten Verwaltungsvereinfachung sowie eines gleichmäßigen Gesetzesvollzugs für eine Übergangszeit hinzunehmen (BFH-Urteile vom 6. Oktober VI R 136/89, a.a.O. und vom 5. Mai 1994 VI R 6/92, BStBl II 1994, 534 ).

  • FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 99/94  

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung im zeitlichen Zusammenhang mit

  • BFH, 27.10.2005 - VI B 73/05  

    Doppelte Haushaltsführung

  • FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 18 K 3223/05  

    Doppelte Haushaltsführung; Berufstätige Ehepartner; Beschäftigungsort;

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98  

    Neue doppelte Haushaltsführung bei einem im Rahmen der Einsatzwechseltätigkeit

  • FG Köln, 16.10.2008 - 10 K 4005/05  

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung

  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 92/00  

    1. Fortführung der steuerlichen doppelten Haushaltsführung eines Berufstätigen

  • FG Niedersachsen, 07.09.2000 - 5 K 740/98  

    Pauschalierter Vorsteuerabzug gemäß § 36 UStDV bei Einsatzwechseltätigkeit

  • FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05  

    Geltendmachung von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als

  • FG Hessen, 22.05.1997 - 7 K 761/96  

    Doppelter Haushalt: Der Gesetzgeber darf "laufende Fälle" ändern

  • FG München, 09.03.2004 - 13 K 3619/02  

    Doppelte Haushaltsführung eines verheirateten Steuerpflichtigen; Einkommensteuer

  • FG München, 11.03.2011 - 8 K 340/08  

    Doppelte Haushaltführung

  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 92/00: 2 K 121/95  

    Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung nach der Heirat; Telefonkosten als

  • FG München, 14.04.2008 - 6 K 3948/06  

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung - Mittelpunkt der

  • FG München, 13.05.2003 - 13 V 1347/03  

    Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen; Einkommensteuer 2001;

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 3 K 10107/05  

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Mitumzug von Ehefrau und Kind an die Wohnung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2010 - 3 K 77/07  

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Erwerb einer Immobilie in den neuen Ländern

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