Rechtsprechung
| BFH, 06.11.2008 - IV R 6/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Freibetrag bei Abfindung weichender Erben, rückwirkendes Ereignis; "Hof" im Sinne des § 14a Abs. 4 EStG; Zusammenhang einer Grundstücksübertragung mit der Hoferbfolge; Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückverweisung
- Bundesfinanzhof
Freibetrag bei Abfindung weichender Erben, rückwirkendes Ereignis - "Hof" im Sinne des § 14a Abs. 4 EStG - Zusammenhang einer Grundstücksübertragung mit der Hoferbfolge - Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückverweisung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Gewährung eines Freibetrags nach § 14a Abs. 4 Einkommensteuergesetz ( EStG ); Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhang einer Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden eines forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Betriebs mit einer Hoferbfolge oder Hofübergabe; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Hof" i.S.d. § 14a Abs. 4 EStG; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Änderungsbefugnis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Abgabenordnung ( AO )
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Freibetrag bei Abfindung weichender Hoferben setzt fortexistierenden, leistungsfähigen und ertragbringenden Betrieb voraus
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 08.12.2005 - 16 K 20238/03
- BFH, 06.11.2008 - IV R 6/06
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 05.05.2011 - IV R 7/09
Keine Änderungsbefugnis eines von vornherein rechtswidrigen Steuerbescheides …
Die Vorentscheidung stehe auch im Widerspruch zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. November 2008 IV R 6/06 (BFH/NV 2009, 763).Auch die Steuervergünstigung in § 14a Abs. 4 EStG ist eine agrarpolitische Lenkungsnorm, die der Erleichterung der Abfindung weichender Erben im Interesse der Gesunderhaltung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe dienen soll (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 763).
- BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08
Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur …
Soweit der Senat im Urteil vom 6. November 2008 IV R 6/06 (BFH/ NV 2009, 763) von anderen Überlegungen ausgegangen ist, beruht das auf den Besonderheiten des § 14a EStG, die sich auf den Streitfall nicht übertragen lassen.
