Rechtsprechung
| BFH, 06.12.2001 - V R 23/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
UStG 1993 § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 5; Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 4, Art. 15 Nr. 8
- Simons & Moll-Simons
UStG 1993 § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 5; Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 4, Art. 15 Nr. 8
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Versetzen, Ausholen, Befördern von Seelotsen - Unterhaltung von Lotseneinrichtungen - Wasser- und Schifffahrtsdirektion als Leistungsempfänger - Keine Umsätze für Seeschifffahrt
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Umsätze für die Seeschifffahrt - steuerbefreite sonstige Leistungen für unmittelbaren Fahrzeugbedarf
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Umsatzsteuergesetz 1993, §§ 4 No. 2, und 8 Abs. 1 No. 5
Abgaben, Mehrwertsteuer - nwb.de (Verfahrensmitteilung)
UStG § 4 Nr 2 J: 1993, UStG § 8 Abs 1 Nr 5 J: 1993
Lotsenversetzdienst; Regelsteuersatz; Seeschifffahrt; Steuerbefreiung
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 15.12.2000 - I 377/99
- BFH, 06.12.2001 - V R 23/01
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 197, 342
- BB 2002, 614
- DB 2002, 619
- BStBl II 2002, 257
Wird zitiert von ... (6)
- FG Hamburg, 29.08.2007 - 5 K 198/06
Umsatzsteuer: Umsatzsteuerbefreiung für Lotsenversetzdienst
Zur weiteren Begründung berief sich das FA auf einen Parallelfall, in dem der BFH die Klage abgewiesen hatte(Urteil vom 06.12.2001 - V R 23/01).Soweit sich der Beklagte für seinen Rechtsstandpunkt auf das BFH-Urteil vom 06.12.2001 (V R 23/01, BStBl II 2002, 257) stütze, mit dem der BFH unter Berufung auf die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 15 Nr. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Umsatzsteuern (im Folgenden 6. EG-Richtlinie; jetzt Art. 148 Abs. d der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem vom 28.11.2006 = Mehrwertsteuer-SystemRL) darauf abgestellt habe, dass die Leistung unmittelbar gegenüber dem Unternehmer erbracht werden müsse, verkenne er, dass die Auslegung zu Art. 15 Nr. 4 der 6. EG-Richtlinie nicht auf Art. 15 Nr. 8 der 6. EG-Richtlinie übertragen werden könne.
und nimmt auf seine Einspruchsentscheidung, das BFH-Urteil vom 06.12.2001 (V R 23/01, BStBl II 2002, 257) sowie auf die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 15 Nrn. 4 und 8 der 6. EG-Richtlinie Bezug.
Da bei Ausfuhrumsätzen die in Art. 15 Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie vorgesehene Steuerbefreiung nur für endgültige Lieferungen von durch den Verkäufer oder für dessen Rechnung nach Orten außerhalb der Gemeinschaft versandten oder beförderten Gegenständen gilt, legt die Rechtsprechung des EuGH die in Art. 15 Nr. 4 der 6. EG-Richtlinie vorgesehene Steuerbefreiung dahin aus, dass sie nur für Lieferungen von Gegenständen an einen Betreiber von Schiffen gelten kann, der diese Gegenstände zur Versorgung der Schiffe verwendet, und sich deshalb nicht auf Lieferungen dieser Gegenstände erstrecken kann, die auf einer vorhergehenden Handelsstufe erfolgen (EuGH-Urteile vom 26.01.1990 C-185/89 -Velker International Oil Company-DB 1991, 80; vom 14.09.2006 C-181/04 -Elmeka--, IStR 2006, 708; ebenso BFH Urteil v. 06.12.2001 - V R 23/01, BStBl II 2002, 257).
Der BFH hatte bereits vor dieser Entscheidung die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 15 Nr. 4 der 6. EG-Richtlinie (Velker) auch auf die Auslegung der Leistungen im Sinne von § 8 Nr. 8 UStG übertragen (BFH Urteil v. 06.12.2001 - V R 23/01, BStBl II 2002, 257).
Darauf, dass die Leistung im Ergebnis allein dem Schifffahrtsunternehmer zugute kommt, ist aus umsatzsteuerlicher Sicht nicht von Bedeutung (ebenso BFH -Urteil vom 06.12.2001 - V R 23/01, BStBl II 2002, 257).
- FG Berlin-Brandenburg, 23.01.2007 - 5 K 99/05
Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus der Bewirtschaftung einer …
So hatte bereits der Bundesfinanzhof -BFH- mit Urteil vom 6. Dezember 2001 (V R 23/01, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 197, 342, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 257) zu den Leistungen des Lotsenversetzdienstes entschieden, dass die Auslegungsgrundsätze des EuGH zu Art. 15 Nr. 4 der 6. EG-Richtlinie gleichermaßen für Art. 15 Nr. 8 der 6. EG-Richtlinie gälten, da die vom EuGH zur (engen) Auslegung des Art. 15 Nr. 4 der 6. EG-Richtlinie angeführte Begründung ohne weiteres auf Art. 15 Nr. 8 der 6. Richtlinie zu übertragen sei. - FG Hamburg, 26.02.2003 - VII 133/99
Bewirtung keine Nebenleistung zu einer Theateraufführung
Obwohl § 4 UStG seinem Wortlaut nach nur die unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 -3 UStG fallenden Umsätze von der Steuer befreit, sind nach herrschender Meinung auch unter § 1 Abs. 3 UStG fallende Umsätze von der Steuer befreit, wenn die Voraussetzungen des § 4 erfüllt sind (BFH v.6.12.2001, V R 23/01, BStBl II 2002, 257 ;… Bülow in Vogel/Schwarz UStG 112. Lieferung § 11 Rdnr. 389).
- FG Hessen, 11.07.2006 - 5 K 4162/02
Neue Tatsache; Entschädigung; Maschineller Prüfhinweis; Mehrere Zahlungen; Raten; …
Dem steht nicht die Rechtsprechung des BFH entgegen, dass eine aus sozialen Gründen gewährte "Entschädigungszusatzleistung" für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der "Hauptleistung" unschädlich sein kann (Urteile des BFH in BFH/NV 2001, 431, und BStBl II 2002, 257 sowie BStBl II 2004, 444, 715, 1055). - FG Hessen, 11.07.2006 - 5 K 4168/02
Neue Tatsache; Entschädigung; Maschineller Prüfhinweis; Mehrere Zahlungen; Raten; …
Dem steht nicht die Rechtsprechung des BFH entgegen, dass eine aus sozialen Gründen gewährte "Entschädigungszusatzleistung" für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der "Hauptleistung" unschädlich sein kann (Urteile des BFH in BFH/NV 2001, 431 , und BStBl II 2002, 257 sowie BStBl II 2004, 444, 715, 1055). - FG Hamburg, 15.12.2000 - I 377/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
