Rechtsprechung
   BFH, 07.02.2001 - II B 11/00   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tod eines Gesamtgläubigers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wegfall der Ausgleichspflicht nach § 430 BGB durch den Tod des vorletzten Gesamtgläubigers ist kein Erwerb von Todes wegen

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Leibrente - Rentengewährung an mehrere Berechtigte

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Ablösung zinslos gestundeter Schenkungsteuern" von RA Dr. Jürgen Ebeling, FAStR, original erschienen in: ZEV 2004, 501 - 503.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die erbschaftsteuerliche Beurteilung von Versorgungsleistungen an den Übergeber und einen Dritten" von Dr. Eckhard Wälzholz, original erschienen in: ZErb 2003, 337 - 344.

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 194, 449
  • BB 2001, 611
  • BStBl II 2001, 245



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Wird zitiert von ... (2)  

  • FG München, 20.11.2002 - 4 K 5773/00  

    Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung ist eine freigebige Zuwendung, § 7

    Auch aus dem BFH-Urteil vom 7. Februar 2001 II B 11/00, BStBl II 2001, 245 ff folge, dass keine Bereicherung vorliege.

    Da die dauernde Last aus dem Vermögen des Übergebers resultiere, habe kein Anlass bestanden, bereits zu Lebzeiten der Klägerin einen Anspruch auf die Rente einzuräumen (s. BFH-Urteil vom 25. Januar 2001 II R 39/98, DStR 2001, 656 , BFH/NV 2001, 908 ).

    Dem steht auch nicht der Beschluss des BFH vom 7. Februar 2001 (BStBl II 2001, 245) entgegen.

  • FG Nürnberg, 13.02.2003 - IV 203/01  

    Kein erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb durch Wegfall der Ausgleichspflicht des

    Auch der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG ist nur erfüllt, wenn die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwendung im Sinne von § 7 ErbStG gegeben sind und der Empfänger durch diese objektiv auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 05.12.1990 II R 109/86, BStBl II 1991, 181, und vom 07.02.2001 II B 11/00, BStBl II 2001, 245, 246).

    Doch da mit dem Tod der Erblasserin wie dargelegt deren Rentenanspruch ersatzlos unterging und damit nicht mehr auf ihre Erbin übergehen konnte, fehlt es an einem Vermögensvorteil, der bei ihrem Tod - wenn auch in anderer Gestalt - auf die Klägerin als andere Gesamtgläubigerin hätte übergehen können (vgl. auch BFH-Beschluss in BStBl II 2001, 245, 246).

    Die Frage einer Erbschaftsteuerpflicht eines mit dem Tod eines der Gesamtgläubiger der Leibrentenforderung eintretenden Wegfalls der Ausgleichspflicht nach § 430 BGB beim überlebenden Gesamtgläubiger ist durch die BFH-Entscheidung vom 07.02.2001 (in BStBl II 2001, 245) höchstrichterlich geklärt.

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