Rechtsprechung
| BFH, 07.02.2007 - V S 12/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
FGO § 128, § 133a
Außerordentliche Beschwerde und Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung einer Anhörungsrüge nicht statthaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 128 § 133a
Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung …
Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.
- BFH, 29.05.2008 - V S 43/07
Richterablehnung - Gegenvorstellung - keine Beiladung nach wirksamer …
Mit Beschluss gleichen Datums V S 12/06 (BFH/NV 2007, 1148) verwarf der BFH die Beschwerde sowie die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss in BFH/NV 2006, 1314 als unzulässig.In dem Verfahren V S 12/06 habe keine Entscheidung ergehen dürfen, da das Verfahren wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen gewesen und anders als das auf Gewährung von PKH gerichtete Verfahren nicht wieder aufgenommen worden sei.
Er hat nicht hinreichend deutlich gemacht, warum es unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar sein soll, dass der Senat im Beschluss vom 7. Februar 2007 V S 13/06 (PKH) die hinreichende Aussicht auf Erfolg im Verfahren V S 12/06 im Hinblick darauf verneint hat, dass er in diesem Verfahren die Beschwerde sowie die Gegenvorstellung des Antragstellers als unzulässig beurteilt und deshalb verworfen hat.
- BFH, 05.06.2007 - X B 54/07
Anhörungsrüge; unstatthafte Beschwerde
Einen solchen gibt es im Rahmen der FGO nicht, nachdem unbestritten ist, dass auch eine außerordentliche Beschwerde und eine Gegenvorstellung gegen den Beschluss über eine Anhörungsrüge nicht gegeben sind (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Januar 2007 XI B 141/06, BFH/NV 2007, 933;… vom 14. März 2007 IV S 13/06 (PKH), BFH/NV 2007, 1041;… in BFH/NV 2006, 1879, und vom 7. Februar 2007 V S 12/06, BFH/NV 2007, 1148).
