Rechtsprechung
   BFH, 07.04.2003 - V B 28/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NWB SteuerXpert START

    FGO §§ 76, 94
    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht als Verfahrensmangel; Unterlassen der Protokollierung als verzichtbarer Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachaufklärungspflicht; Beweiserhebung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02  

    Übergehen von Beweisanträgen

    - weshalb sie, die Kläger, in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihnen angeregten Beweiserhebung bestanden haben (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195, und vom 19. März 2002 IV B 112/01, BFH/NV 2002, 1042, jeweils m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 48 ff., m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2005 - V B 135/04  

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgründe

    Der Kläger hätte deshalb zur Begründung des von ihm gerügten Verfahrensfehlers u.a. vortragen müssen, weshalb er nicht auf der Beweiserhebung bestanden hat (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195).

    Außerdem fehlt u.a. der Vortrag dazu, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1195).

  • BFH, 12.01.2006 - II B 56/05  

    Beitrittsgebiet; Einheitsbewertung

    Der Kläger macht selbst nicht geltend, dass er in der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Protokollierung beantragt (§ 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--) oder deren Unterlassen gerügt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO) und einen Protokollberichtigungsantrag (§ 94 FGO i.V.m. § 164 ZPO) gestellt habe (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562; vom 9. November 1999 II B 14/99, BFH/NV 2000, 582, und vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195).
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  • BFH, 16.12.2004 - XI B 193/03  

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Es ist nicht erkennbar, warum sich die Vernehmung von Steuerberater L als Zeugen ohne entsprechenden Antrag der in der mündlichen Verhandlung aufgetretenen Rechtsanwälte S und K hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195).
  • FG Hamburg, 11.11.2003 - VII 25/01  

    Behauptung des Verlustes von Rechnungen beim Finanzamt

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann der Unternehmer im Falle des Verlusts der Originalrechnung den Nachweis dafür, dass ihm ein anderer Unternehmer Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert in Rechnung gestellt hat, nicht allein durch Vorlage der Originalrechnung, sondern mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen (BFH, Urteil vom 5.8.1988, BStBl II 1989, 120; Beschluss vom 7.4.2003, BFH/NV 2003, 1195 m.w.N.).

    Die objektive Beweislast dafür, dass eine Originalrechnung im Zeitpunkt der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs vorhanden war, trifft den Unternehmer (vgl. BFH, Beschluss vom 7.4.2003, a.a.O.).

  • BFH, 13.10.2004 - IV B 122/02  

    NZB: Fehler bei der Auslegung revisiblen Rechts

    Soweit die Kläger eine mangelhafte Sachaufklärung wegen der Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens rügen, haben sie nicht --wie erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195, II. Nr. 3 der Gründe)-- dargelegt, warum sie diesen Mangel nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt haben.
  • BFH, 21.06.2007 - V B 211/05  

    Private Pkw-Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer

    Im Übrigen hat die Klägerin nicht --wie für die Rüge des § 76 Abs. 1 FGO erforderlich (vgl. dazu ausführlich BFH-Beschluss vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195)-- ausreichend dargelegt, warum sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne einen Beweisantrag hätte aufdrängen müssen.
  • BFH, 08.02.2008 - VII B 199/07  

    Verlust des Rügerechts durch unterlassene Rüge nicht erhobener Beweise -

    Wird die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) durch das Übergehen eines Beweisantrages verletzt habe, ist u.a. der Vortrag erforderlich, warum sich die Beweiserhebung dem FG hätte aufdrängen müssen, inwieweit die unterlassene Zeugenvernehmung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und dass das Übergehen des Beweisantrages in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde, bzw. aus welchen Gründen eine solche Rüge nicht möglich gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. Beschlüsse vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195, und vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566).
  • BFH, 18.12.2003 - I B 146/03  

    Sachaufklärungrüge

    Eine unzureichende Sachaufklärung wird nämlich nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nur dann ausreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer dartut, dass er entweder das Absehen von der begehrten Beweiserhebung in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat oder dass und aus welchen Gründen sich dem FG auch ohne eine solche Rüge die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung aufdrängen musste (BFH-Beschluss vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2004 - I B 165/03  

    Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine unzureichende Sachaufklärung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nur dann ausreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer dartut, dass er entweder das Absehen von der begehrten Beweiserhebung in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat oder weshalb ihm eine solche Rüge nicht möglich war oder dass und aus welchen Gründen sich dem FG auch ohne eine Rüge die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung aufdrängen musste (BFH-Beschlüsse vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195; vom 27. November 2003 VI B 169/02, BFH/NV 2004, 365; vom 5. November 2003 I B 6/03, BFH/NV 2004, 507, m.w.N.).
  • FG Saarland, 14.02.2007 - 1 K 1391/03  

    Einkommensteuer; Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Auslandsanlage

  • FG Köln, 13.10.2011 - 13 K 2582/07  
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