Rechtsprechung
| BFH, 07.04.2011 - III R 88/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die Familienkasse auf Erstattung
- Bundesfinanzhof
Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die Familienkasse auf Erstattung
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Aufrechnung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II gegenüber dem Anspruch auf Kindergeld zwischen Familienkasse und Sozialleistungsträger; Erfordernis eines Verhältnisses von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung und einer Gleichartigkeit der Leistungen der unterschiedlichen Leistungsträger i.R.d. Aufrechung; Nachrangigkeit der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II gegenüber dem Anspruch auf Kindergeld gemäß §§ 62 ff. EStG
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 09.11.2009 - 13 K 1931/06
- BFH, 07.04.2011 - III R 88/09
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 26.07.2012 - III R 28/10
Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers bei nachträglicher …
Der Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 2 SGB X ist kein von den Voraussetzungen des § 104 Abs. 1 SGB X unabhängiger Erstattungsanspruch eigener Art, sondern erweitert diesen nur (Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326); nach anderer Auffassung wurde § 104 Abs. 2 SGB X lediglich zur Klarstellung der auch vorher schon bestehenden Rechtslage eingefügt, nach der der Erstattungsanspruch keine Personenidentität verlangte (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 22. September 1988 2 RU 9/88, BSGE 64, 96; Roos, in von Wulffen, SGB X, § 104, Rz 13;… BTDrucks 10/691, S. 26).c) Für den Erstattungsanspruch ist unerheblich, dass die Sozialleistungen für die Kinder erbracht wurden, aber das Kindergeld aus sozialrechtlicher Sicht Einkommen der Klägerin darstellt (…vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 17. Dezember 2003 5 C 25/02, BFH/NV 2005, Beilage 1, 68), weil es weder den Kindern direkt zugeflossen ist noch an diese abgezweigt wurde (Senatsurteile in BFH/NV 2008, 1833, und in BFH/NV 2011, 1326).
Der Senat hat zwar mehrfach entschieden, dass dem Sozialhilfeträger in der Regel kein Anspruch auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld zusteht, wenn er einem im eigenen Haushalt lebenden Kind HLU geleistet hat, weil das Kindergeld zum Einkommen des anspruchsberechtigten Elternteils gehört (Senatsurteile vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919;… in BFH/NV 2008, 1833; in BFH/NV 2011, 1326).
- FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 12 K 326/09
Kindergeld Dezember 2004 bis April 2008 ohne Anrechnung von Sozialleistungen - …
Denn dann besteht in der Regel ein Erstattungsanspruch nur, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird oder ihm zumindest tatsächlich zufließt (BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326).Der Streitfall unterscheidet sich auch maßgeblich von den Entscheidungen des BFH, auf die sich die Klägerin ausdrücklich gestützt hat und in denen dieser das Bestehen eines Erstattungsanspruchs gem. § 74 Abs. 2 EStG unter Hinweis darauf abgelehnt hat, dass das Kindergeld dem Einkommen des Kindes nicht zugeordnet werden könne (vgl. BFH-Urteile vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326;… vom 17. Juli 2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833; vom 17. April 2008 III R 33/05, BStBl. II 2009, 919).
- FG Hamburg, 13.08.2012 - 1 K 29/11
Erstattungsanspruch eines Sozialleistungsträgers nach Gewährung von Leistungen …
Denn § 104 Abs. 2 SGB X begründet keinen eigenen unabhängigen Erstattungsanspruch, sondern erweitert lediglich den Erstattungsanspruch des § 104 Abs. 1 SGB X (BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326 mit weiteren Nachweisen - m. w. N. - Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 31.01.2012, 12 K 326/09, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 939 m. w. N., Revisionsaktenzeichen: VI R 15/12).bb) Nach den vorgenannten Grundsätzen erfordert ein Erstattungsanspruch gemäß § 74 Abs. 2 EStG i. V. m. § 104 Abs. 2 und Abs. 1 SGB X, dass die Leistungen der unterschiedlichen Leistungsträger gleichartig sind und dass zwischen den Leistungen ein Verhältnis von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung besteht (BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 88/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1326 m. w. N.).
- FG München, 24.11.2011 - 10 K 581/11
Feststellung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme nach Ergehen eines …
Wenn dies nicht der Fall ist, entsteht ein Erstattungsanspruch auch nicht (BFH-Urteile vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919; vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326).
