Rechtsprechung
   BFH, 07.07.2011 - V R 21/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen - Maßgeblichkeit der Jahressteuererklärung - Herstellung eines Gebäudes - Verhältnis von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahressteuerfestsetzung - Keine allgemeine Bindungswirkung von Verwaltungsvorschriften - Anwendbarkeit des § 127 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen - Maßgeblichkeit der Jahressteuererklärung - Herstellung eines Gebäudes - Verhältnis von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahressteuerfestsetzung - Keine allgemeine Bindungswirkung von Verwaltungsvorschriften - Anwendbarkeit des § 127 FGO

  • IWW
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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen i.R.d. Vorsteuerabzugs; Anspruch einer als Schausteller unternehmerisch tätigen Person auf Abzug von Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischt-genutzten Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht - Dokumentationsfrist zum Vorsteuerabzug für Baukosten

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuer: Zeitliche Grenze für die Dokumentation der beabsichtigten unternehmerischen Nutzung bei sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Privat genutztes Gebäubde und die beabsichtigte unternehmerische Nutzung

  • info-m.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer bei gemischt genutztem Gebäude: Bis wann ist ein Vorsteuerabzug aus den Baukosten geltend zu machen?

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  • Praxis Freiberufler Beratung (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Bis wann muss die unternehmerische Nutzung für den Vorsteuerabzug beim gemischt-genutzten Gebäude spätestens dokumentiert werden?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BFH konkretisiert Vorsteuerabzug bei Gebäudebau

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BFH konkretisiert Vorsteuerabzug bei Gebäudebau

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BFH konkretisiert Vorsteuerabzug bei Gebäudebau

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BFH konkretisiert Vorsteuerabzug bei Gebäudebau

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zeitnahe Dokumentation der beabsichtigten unternehmerischen Nutzung bei gemischt genutzten Gebäuden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unternehmerische Zuordnungsentscheidung muss spätestens durch Jahressteuererklärung innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemischte Gebäudenutzung: Entscheidung über Zuordnung bis 31.05. des Folgejahres nötig! (IBR 2012, 231)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkungen zur Entscheidung des BFH vom 07.07.2011, Az.: V R 21/10 (Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Gebäuden)" von RiFG Martin Weigel, original erschienen in: UStB 2012, 6 - 8.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 234, 531
  • BFHE 234, 531<
  • DB 2011, 2754
  • IBR 2012, 231



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BFH, 18.04.2012 - XI R 14/10  

    Umsatzsteuerliche Zuordnungsentscheidung bei gemischtgenutzten Wirtschaftsgütern

    Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder den Gegenstand entsprechend dem - geschätzten - unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen (vgl. z. B. EuGH-Urteile vom 11. Juli 1991 C-97/90 - Lennartz -, Slg. 1991, I-3795; vom 4. Oktober 1995 C-291/92 - Armbrecht -, Slg. 1995, I-2775; in Slg. 2001, I-1831; BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 21/10, BFHE 234, 531, BFH/NV 2012, 143; vom 19. Juli 2011, XI R 29/09, BFHE 234, 556, BFH/NV 2011, 2198, unter II. 1. c., m. w. N.).

    Der V. Senat des BFH hat in mehreren Entscheidungen jüngst geklärt, dass die Zuordnungsentscheidung spätestens und mit endgültiger Wirkung in einer "zeitnah" erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen dokumentiert werden kann, wobei insoweit der 31. Mai des Folgejahres als letztmöglicher Zeitpunkt in Betracht kommt (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 234, 531, BFH/NV 2012, 143; in BFHE 234, 519, BFH/NV 2011, 1980; in BFH/NV 2012, 808, unter 3. b).

    Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an und verweist hinsichtlich der dafür maßgebenden Gründe zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des V. Senats des BFH in BFHE 234, 519, BFH/NV 2011, 1980 (unter II. 3.) sowie in BFHE 234, 531, BFH/NV 2012, 143 (unter II. 1. a bis f, jeweils m. w. N.).

    c) Im Übrigen sind Verwaltungsvorschriften keine Rechtsnormen und binden daher die Gerichte jedenfalls nicht für das Festsetzungsverfahren (vgl. z. B. zuletzt BFH-Urteil in BFHE 234, 531, BFH/NV 2012, 143, unter II. 1. g dd, m. w. N.).

  • BFH, 11.07.2012 - XI R 17/09  

    Zur Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur

    Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder den Gegenstand entsprechend dem - geschätzten - unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen (vgl. z. B. EuGH-Urteile vom 11. Juli 1991 C-97/90 - Lennartz -, Slg. 1991, I-3795; vom 4. Oktober 1995 C-291/92 - Armbrecht -, Slg. 1995, I-2775; in Slg. 2001, I-1831, UR 2001, 149, BFH/NV Beilage 2001, 52; BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 21/10, BFHE 234, 531, BFH/NV 2012, 143; vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430, unter II. 1. c, m. w. N.; vom 18. April 2012 XI R 14/10, unter II. 2.).

    cc) Der V. Senat des BFH hat in mehreren Entscheidungen jüngst geklärt, dass die Zuordnungsentscheidung spätestens und mit endgültiger Wirkung in einer "zeitnah" erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen dokumentiert werden kann, wobei insoweit der 31. Mai des Folgejahres als letztmöglicher Zeitpunkt in Betracht kommt (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 234, 531, BFH/NV 2012, 143; in BFHE 234, 519, BFH/NV 2011, 1980; in BFH/NV 2012, 808, unter 3. b).

    Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an (vgl. bereits Urteil vom 18. April 2012 XI R 14/10, unter II. 3. b) und verweist hinsichtlich der dafür maßgebenden Gründe zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des V. Senats des BFH in BFHE 234, 519, BFH/NV 2011, 1980 (unter II. 3.) sowie in BFHE 234, 531, BFH/NV 2012, 143 (unter II. 1. a bis f, jeweils m. w. N.).

  • BFH, 04.07.2012 - II R 38/10  

    Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts (hier:

    b) Die Verwaltungserlasse, durch die die Finanzverwaltung angeordnet hat, die Vorschriften des SaarVtr zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer über den gesetzlich angeordneten Zeitpunkt ihres Außerkrafttretens hinaus anzuwenden, haben keine Rechtsnormqualität und sind daher für die Gerichte nicht verbindlich (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. Januar 2011 V R 12/08, BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61, unter II. 4. c, und vom 7. Juli 2011 V R 21/10, BFHE 234, 531, BFH/NV 2012, 143, unter II. 1. g dd).
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  • BFH, 11.11.2011 - V B 19/10  

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

    Diese Fragen haben keine grundsätzliche Bedeutung; sie sind durch die Urteile des Senats vom 7. Juli 2011 V R 21/10 und V R 41/09 (BFH/NV 2011, 1978) entschieden.

    Das FG-Urteil steht vielmehr im Einklang mit den Entscheidungen des Senats V R 21/10 und V R 41/09, soweit darin entschieden ist, dass die Zuordnungsentscheidung spätestens in der zeitnah erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen zu dokumentieren ist.

  • BFH, 15.12.2011 - V R 48/10  

    Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

    Bei richtlinienkonformer Auslegung wird für das Unternehmen i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG eine Leistung daher nur bezogen, wenn sie zur (beabsichtigten) Verwendung für Zwecke einer nachhaltigen und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit bezogen wird, die im Übrigen steuerpflichtig sein muss, damit der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Juli 2011 V R 42/09, BFH/NV 2011, 1980, unter II. 1.; vom 7. Juli 2011 V R 21/10, Der Betrieb - DB - 2011, 2754, unter II. 1. a; vom 27. Januar 2011 V R 38/09, BFHE 232, 278, BFH/NV 2011, 727, unter II. 2. b; vom 6. Mai 2010 V R 29/09, BFHE 230, 263, BStBl II 2010, 885, unter II. 1.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2011 - 6 K 2016/08  

    Zeitnahe Zuordnung eines Gebäudes zum Unternehmen

    Die Revision wurde zugelassen im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Verfahren V R 41/09, V R 42/09, XI R 14/10 und V R 21/10.
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 12 K 4567/08  

    Adressierung des an eine GbR gerichteten Umsatzsteuerbescheids - Kein

    Dem Klägerinvertreter, der in einer Steuerberatungsgesellschaft gearbeitet hat, wurde dies in der mündlichen Verhandlung erläutert, und ihm wurde die Gelegenheit eingeräumt, während einer halbstündigen Unterbrechung der mündlichen Verhandlung die zuletzt genannte, ihm ausgehändigte BFH-Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen; des weiteren wurde ihm gleichzeitig die Pressemitteilung Nr. 101 vom 7. Dezember 2011 zum BFH-Urteil v. 7. Juli 2011 V R 21/10 zur Durchsicht zur Verfügung gestellt.
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