Rechtsprechung
| BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Grundsätzlich keine phasengleiche Aktivierung von "Dividendenforderungen" - Zur Begriffsidentität von Wirtschaftsgut und Vermögensgegenstand - Zur Abgrenzung zwischen dem Realisations- und dem True and Fair View-Grundsatz - Keine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen
- Betriebs-Berater
Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenforderungen
Besprechungen u.ä.
- Universität des Saarlandes
(Entscheidungsbesprechung)
Das Ende der phasengleichen Vereinnahmung von Beteiligungserträgen in der Steuerbilanz? (Ulf Blaum, Dr. Harald Kessler)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 10.03.1995 - 9 K 3507/92
- BFH, 16.12.1998 - I R 50/95
- BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99
- BFH, 20.12.2000 - I R 50/95
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 192, 339
- NJW 2000, 3804
- WM 2000, 2567
- BB 2000, 2087
- BB 2000, 2247
- DB 2000, 1993
- BStBl II 2000, 632
- BStBl II 2000, 633
Wird zitiert von ... (65)
- BFH, 07.02.2007 - I R 15/06
Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen durch beherrschenden …
Der Senat hält daran fest, dass ein beherrschender Gesellschafter Dividendenansprüche gegenüber der beherrschten Kapitalgesellschaft jedenfalls dann nicht schon vor Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses ("phasengleich") aktivieren kann, wenn nicht durch objektiv nachprüfbare Umstände belegt ist, dass er am maßgeblichen Bilanzstichtag unwiderruflich zur Ausschüttung eines bestimmten Betrages entschlossen war (Bestätigung des BFH-Beschlusses vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, und der Senatsurteile vom 20. Dezember 2000 I R 50/95, BFHE 194, 185, BStBl II 2001, 409, sowie vom 28. Februar 2001 I R 48/94, BFHE 195, 189, BStBl II 2001, 401).b) Dividendenansprüche aus einer am Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung einer Tochtergesellschaft kann eine Kapitalgesellschaft aber nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. August 2000 GrS 2/99 (BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632) grundsätzlich nicht aktivieren (ebenso nachfolgend Senatsurteile vom 20. Dezember 2000 I R 50/95, BFHE 194, 185, BStBl II 2001, 409; vom 28. Februar 2001 I R 48/94, BFHE 195, 189, BStBl II 2001, 401;… zur phasengleichen Bilanzierung bei Betriebsaufspaltung: BFH-Urteile vom 31. Oktober 2000 VIII R 19/94, BFH/NV 2001, 447, und VIII R 17/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 582).
Die Ausnahmevoraussetzungen müssen anhand objektiver, nachprüfbarer und nach außen in Erscheinung tretender Kriterien festgestellt werden können, die weder unterstellt noch vermutet werden dürfen (BFH-Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 unter C.II.3. der Entscheidungsgründe).
Bei der hiernach gebotenen Prüfung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auch ein beherrschender Gesellschafter oder ein Alleingesellschafter seine am Bilanzstichtag bestehenden Absichten später ändern kann (BFH-Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 unter C.II.4. der Entscheidungsgründe; Senatsurteil in BFHE 194, 185, BStBl II 2001, 409).
Schließlich kann der erforderliche feste Ausschüttungswille nicht schon daraus geschlossen werden, dass die phasengleiche Aktivierung einer Dividendenforderung es der Muttergesellschaft ermöglichen würde, einen vom Verfall bedrohten Verlustvortrag zu nutzen (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 unter C.II.9. der Entscheidungsgründe; Senatsurteil in BFHE 194, 185, BStBl II 2001, 409).
Für die Feststellung des endgültigen Ausschüttungswillens muss vielmehr anhand objektiver Kriterien sicher darauf geschlossen werden können, dass der Gesellschafter seinen Willen nicht nachträglich wieder ändert (BFH-Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 unter C.II.4. der Entscheidungsgründe; Senatsurteil in BFHE 194, 185, BStBl II 2001, 409).
Bei der Problematik einer phasengleichen Aktivierung rechtlich noch nicht bestehender Dividendenansprüche geht es demgegenüber um die hiervon zu unterscheidende Frage, ab welchem Zeitpunkt sich die Aussicht auf eine künftige Gewinnausschüttung so weit von dem Stammrecht der Mitgliedschaft losgelöst hat, dass von einer wirtschaftlichen Verselbständigung (Realisierung) ausgegangen werden kann (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 unter C.II.3. der Entscheidungsgründe).
a) Allerdings sieht das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 1. November 2000 (BStBl I 2000, 1510), mit welchem die Finanzverwaltung auf den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen reagiert hat, die weitere Anwendung der "bisherigen Grundsätze zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen" für die Zeitdauer der Anwendbarkeit des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens vor.
b) Nach der bis zum Beschluss des Großen Senats in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 geltenden Rechtsprechung und der Praxis der Finanzverwaltung wäre die Dividendenforderung in der Steuerbilanz der A-GmbH jedoch ebenfalls nicht als aktivierungsfähig angesehen worden, weil die A-GmbH die Anteile an der D-GmbH erst im November 1989 erworben hat, die Beteiligung folglich nicht das gesamte Wirtschaftsjahr 1989 über bestanden hat.
- BFH, 20.12.2000 - I R 50/95
Phasengleiche Aktivierung von Dividenden-Ansprüchen
Der Große Senat hat über die Vorlage mit Beschluss vom 7. August 2000 GrS 2/99 (BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632) entschieden.Nach dem Beschluss des Großen Senats (BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632) kann eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, Dividendenansprüche aus einer am Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren.
Wie der Große Senat weiter entschieden hat, ist es allerdings denkbar, dass eine Dividendenforderung als wirtschaftlich verselbstständigtes Wirtschaftsgut nicht erst mit der Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt entsteht (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 635 unter C. II. 3. der Entscheidungsgründe).
Diese Voraussetzungen müssen anhand objektiver, nachprüfbarer und nach außen in Erscheinung tretender Kriterien festgestellt werden können, die weder unterstellt noch vermutet werden dürfen (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 635 f. unter C. II. 3. der Entscheidungsgründe).
Bei der hiernach gebotenen Prüfung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auch ein beherrschender Gesellschafter oder ein Alleingesellschafter seine am Bilanzstichtag bestehenden Absichten später ändern kann (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 636 unter C. II. 4. der Entscheidungsgründe).
Schließlich kann nach Ansicht des Großen Senats speziell im Streitfall der erforderliche feste Ausschüttungswille der Klägerin nicht daraus geschlossen werden, dass die Klägerin ihre Beteiligung an der H-AG im Zweifel in der Absicht erwarb, durch die phasengleiche Aktivierung einer Dividendenforderung ihren vom Verfall bedrohten Verlustvortrag zu nutzen (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 637 unter C. II. 9. der Entscheidungsgründe).
Denn eine in diesem Sinne unbestimmte Forderung würde ein fremder Kaufmann nicht entgeltlich erwerben, was das maßgebliche Kriterium für die Verselbstständigung des Dividendenanspruchs ist (Beschluss des Großen Senats in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 636 unter C. II. 4. der Entscheidungsgründe).
Vor diesem Hintergrund greift im Streitfall zusätzlich die Erwägung durch, dass ein fremder Dritter der Aussicht auf die Ausschüttung schon deshalb keinen eigenständigen Wert beigemessen hätte, weil er mit einem späteren Meinungswandel der Klägerin hätte rechnen müssen (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 636 unter C. II. 4. der Entscheidungsgründe).
- BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Neue Regeln bei vorweggenommener Erbfolge
Die Entscheidung rechtlicher Vorfragen, deretwegen der Große Senat nicht angerufen worden ist, liegt in der Zuständigkeit des vorlegenden Senats (BFH-Beschluss vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632).
- BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
Der Große Senat ist insoweit an die Auffassung des vorlegenden Senats gebunden (vgl. Beschluss des Großen Senats vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632). - BGH, 15.01.2007 - II ZR 245/05
OTTO
Das setzt nach dem - gemäß § 8 Abs. 1 GV maßgeblichen - Steuerrecht grundsätzlich voraus, dass ein entsprechender Gewinnausschüttungsbeschluss bei der Tochtergesellschaft gefasst worden ist (vgl. BFH, Beschl. v. 7. August 2000 - GrS 2/99, DStR 2000, 1682; dazu List, WM 2001, 941). - BFH, 19.10.2006 - III R 6/05
Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens ("Internet-Adresse")
Die Begriffe Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut stimmen inhaltlich überein (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632). - BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Großer Senat hat zu „Typus- 2- …
Die Entscheidung rechtlicher Vorfragen, deretwegen der Große Senat nicht angerufen worden ist, liegt in der Zuständigkeit des vorlegenden Senats (BFH-Beschluss vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632). - BFH, 18.12.2002 - I R 11/02
Aktivierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten
Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des Großen Senats des BFH zur Aktivierung von Dividendenansprüchen (Beschluss vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632) ist im Streitfall nicht einschlägig.Zivilrechtlich unterscheiden sich Dividendenansprüche von Zinsansprüchen u.a. dadurch, dass sie erst durch den Gewinnverwendungsbeschluss (Gewinnverteilungsbeschluss) als selbständiges Recht entstehen (BFH-Urteil vom 21. Mai 1986 I R 190/81, BFHE 147, 27, BStBl II 1986, 815); dies war einer der wesentlichen Gründe dafür, dass der Große Senat die Möglichkeit einer Aktivierung vor Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses (Gewinnverteilungsbeschlusses) für den Regelfall verneint hat (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 635, unter II.3. der Entscheidungsgründe).
In wirtschaftlicher Hinsicht hat der Große Senat vor allem darauf abgestellt, dass die Gesellschafterversammlung einer GmbH autonom über die Gewinnverwendung (Gewinnverteilung) entscheidet und dass deshalb der Gewinnanspruch des einzelnen Gesellschafters erst mit dieser Entscheidung zu einem hinreichend sicheren Vermögenswert erstarkt, den ein Kaufmann sich etwas kosten lassen würde (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 636, unter II.4. der Entscheidungsgründe).
- BFH, 28.02.2001 - I R 48/94
Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen
a) Nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. August 2000 GrS 2/99 (BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632) kann eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, Dividendenansprüche aus einer am Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren.b) Wie der Große Senat weiter entschieden hat, ist es allerdings denkbar, dass eine Dividendenforderung als wirtschaftlich verselbstständigtes Wirtschaftsgut nicht erst mit der Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt entsteht (BFH-Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 635, unter C. II. 3. der Entscheidungsgründe).
Das Vorliegen der Kriterien darf weder unterstellt noch vermutet werden (BFH-Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 635 f., unter C. II. 3. der Entscheidungsgründe).
Das gilt auch dann, wenn der Gesellschafter die Beteiligung in der erkennbaren Absicht erworben hat, durch die phasengleiche Aktivierung einer Dividendenforderung einen vom Verfall bedrohten Verlustvortrag zu nutzen (BFH-Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 637, unter C. II. 9. der Entscheidungsgründe).
- FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6277/03
Voraussetzungen der phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen
2000 (BStBl II 2000, 632).2000 (BStBl II 2000, 632) lägen im Streitfall die Voraussetzungen für eine sog. phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen nicht vor.
Ausgehend von der geänderten BFH-Rechtsprechung (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7.8. 2000, BStBl II 2000, 632) sei die sog. phasengleiche Aktivierung im Streitfall zulässig.
2000 (GrS 2/99, BStBl II 2000, 633) trage derjenige die objektive Beweislast, der sich zu seinen Gunsten auf eine phasengleiche Aktivierung berufe.
2000 GrS 2/99 (BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632) ist die Möglichkeit der Aktivierung einer Dividendenforderung vor Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses im Grundsatz zu verneinen.
- BFH, 05.06.2008 - IV R 50/07
Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines …
- BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03
Steuerrecht - Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten
- BFH, 30.01.2002 - I R 68/00
Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01
Unternehmensverkauf - Gewinnabhängiger Kaufpreis
- BFH, 29.08.2012 - I R 65/11
Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für …
- FG München, 11.12.2001 - 6 K 3656/98
Zur (phasengleichen) Aktivierung von Ansprüchen auf Genussrechtsvergütungen; …
- BFH, 26.10.2004 - IX R 53/02
Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" nach § 22 Nr. 3 EstG
- FG München, 26.02.2002 - 6 K 80/01
Anrechnung von Steuerbeträgen; Körperschaftsteuer 1989
- BFH, 01.09.2011 - II R 67/09
Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft …
- BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01
Bezugsrechte als Anschaffungskosten
- BFH, 31.10.2000 - VIII R 85/94
Phasenverschobene Aktivierung auch bei Betriebsaufspaltung
- BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren …
- BFH, 05.06.2008 - IV R 67/05
Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines …
- BFH, 07.09.2000 - III R 33/96
Anfechtungsumfang der Klage; Bindungsumfang eines Feststellungsbescheides
- BFH, 17.12.2008 - IV R 36/06
Keine Entstehung eines selbstständigen Wirtschaftguts "Kalksteinvorkommen" durch …
- BFH, 07.11.2001 - I R 3/01
Zurechnung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei steuerfreien Dividenden
- BFH, 14.03.2006 - I R 109/04
Betriebsgebäude - Degressive AfA für Tankstellenüberdachung
- FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 1167/05
Aktivierung einer vom Betriebsunternehmen erteilten Pensionszusage im …
- FG Köln, 17.03.2005 - 13 K 7115/00
Keine RAPs bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Agio/Disagio
- BFH, 03.08.2005 - I R 37/04
Steuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften
- BFH, 09.07.2007 - I B 51/06
Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen; Divergenz
- BFH, 11.07.2007 - I R 105/05
Erstmalige Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG 1997 i.d.F. des …
- BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98
Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als besonderes WG neben Grund und Boden?
- BFH, 14.01.2010 - IV R 13/06
Fehlen der hinreichenden Darstellung des Tatbestandes im FG-Urteil - …
- FG Hessen, 31.08.2012 - 4 K 1637/09
§ 39 Abs 2 Nr 1 AO, § 8b Abs 2 KStG, § 68 FGO
- FG Hamburg, 04.05.2006 - 7 K 39/04
Körperschaftsteuer: Zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen
- FG Niedersachsen, 22.02.2011 - 8 K 35/08
Feststellung eines Unterschiedsbetrages nach § 5a Abs. 4 EStG hinsichtlich …
- FG Köln, 14.03.2012 - 3 K 989/06
Erwerb einer Beteiligung mit ausschüttbaren Rücklagen
- BFH, 31.10.2000 - VIII R 19/94
Phasengleiche Bilanzierung bei Betriebsaufspaltung
- BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: Voraussetzungen einer …
- BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht …
- BFH, 31.10.2000 - VIII R 17/94
- FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10
§ 5 Abs 1 EStG, § 249 HGB
- FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 2577/07
Berücksichtigung von Ausfallgarantien Dritter bei der Bewertung von effektiv …
- OLG Hamburg, 09.08.2005 - 11 U 203/04
- FG München, 09.12.2008 - 13 K 2292/03
Wassernutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut - Aktive Rechnungsabgrenzung …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2827/04
Steuerliche Einordnung von Aufwendungen eines Verpächters für die Übertragung …
- FG München, 14.03.2008 - 10 K 539/08
Werbungskosten bei Kapitaleinkünften: Vermittlungsgebühr für Kapitallebens- und …
- BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11
Fremdwährungsverbindlichkeiten als Wirtschaftsgut i. S. des § 5a Abs. 4 …
- FG Nürnberg, 22.07.2003 - I 110/00
Keine Aktivierung des Anspruchs auf eine Versicherungsprämienrückvergütung einer …
- FG Sachsen, 19.12.2006 - 2 K 1763/03
Prägung des Steuerrechts durch den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung; …
- FG Düsseldorf, 16.06.2009 - 8 K 3412/06
Hinzurechnung der Gewinnausschüttung einer polnischen Kapitalgesellschaft gemäß § …
- FG Hessen, 20.11.2003 - 4 K 4342/02
Baukostenzuschuss; Mitbenutzungsrecht; Immaterielles Wirtschaftsgut; …
- FG München, 04.02.2004 - 7 K 4666/01
Steuerliche Behandlung des bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmten …
- FG Hamburg, 11.11.2010 - 1 K 219/09
Einkommensteuer: Verzicht auf behauptete Ansprüche kann eine sonstige Leistung …
- FG Münster, 26.08.2002 - 9 K 1618/98
Aktivierung eines sog. "Supergewinnanteils"
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 10 K 2329/09
Mindert eine Ausschüttungsverbindlichkeit für eine Ausschüttung, die nach dem …
- FG Baden-Württemberg, 19.01.2011 - 2 K 1262/07
Nachweispflicht des Finanzamts für Erwerb des Pkw durch Leasingnehmer - Keine …
- FG Münster, 15.06.2011 - 6 K 5167/06
Behandlung eines unter dem Teilwert liegenden Ankaufpreises
- FG Hamburg, 14.09.1999 - VI 103/98
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 1 K 466/07
Steuerrechtliche Behandlung von Transferentschädigungen in der Bundesliga
- FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Keine Aktivierung von Aufwand wegen …
- FG Thüringen, 30.04.2009 - II 534/06
Keine Investitionszulage bei Zahlung eines einheitlichen, auch nicht im …
- FG Niedersachsen, 18.11.2010 - 1 K 343/06
Übergang zur Tonnagebesteuerung: Ansatz von Fremdwährungsverbindlichkeiten im …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2012 - 6 K 6014/09
Entgeltlicher Erwerb eines Anspruchs auf Beteiligung am Prozesserfolg als …
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