Rechtsprechung
| BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Jurion
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Verfahrensgang
- BFH, 07.08.2001 - IX B 6/01
- BFH, 26.09.2001 - IX B 6/01
Wird zitiert von ...
- BFH, 24.04.2002 - IV B 9/01
Zahlungen einer PersG an ihren Gesellschafter
a) Wie der IX. Senat des BFH in dem vom Kläger angeführten Parallelverfahren IX B 6/01 wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entschieden hat, ist die Frage, ob die Leistungen des Gesellschafters einer GbR im Unterschied zu den Leistungen des an einer Bauherrengemeinschaft Beteiligten den Herstellungskosten des Gebäudes zuzurechnen sind, durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt (Beschluss vom 7. August 2001 IX B 6/01, BFH/NV 2001, 1401).Soweit der Kläger mit der Beschwerde geltend macht, dass das angefochtene Urteil von Entscheidungen des BFH abweiche, hat sich schon der IX. Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2001, 1401 ausführlich damit (mit den dort wie hier genannten Entscheidungen) auseinander gesetzt und zu Recht dargelegt, dass das bei ihm angegriffene (Parallel-)Urteil keine Divergenz beinhalte.
