Rechtsprechung
| BFH, 07.08.2008 - IV R 36/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 und Satz 5
- openjur.de
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für grundstücksverwaltende Personengesellschaften bei Verpachtung von Grundbesitz an einen persönlich haftenden Gesellschafter; Fehlende Beteiligung des Komplementärs am Vermögen und am Gewinn und Verlust der Gesellschaft; Grundsatz der VerhältnismÃ
- Bundesfinanzhof
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für grundstücksverwaltende Personengesellschaften bei Verpachtung von Grundbesitz an einen persönlich haftenden Gesellschafter - Fehlende Beteiligung des Komplementärs am Vermögen und am Gewinn und Verlust der Gesellschaft - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Freiheit des Gesetzgebers zur Normierung tatbestandlicher Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 und Satz 5
Ausschluss der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2, 5
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für grundstücksverwaltende Personengesellschaften bei Verpachtung von Grundbesitz an einen persönlich haftenden Gesellschafter; Fehlende Beteiligung des Komplementärs am Vermögen und am Gewinn und Verlust der Gesellschaft; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Freiheit des Gesetzgebers zur Normierung tatbestandlicher Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - GbR: Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für grundstücksverwaltende Personengesellschaften bei Verpachtung von Grundbesitz an einen persönlich haftenden Gesellschafter - Fehlende Beteiligung des Komplementärs am Vermögen und am Gewinn und Verlust der Gesellschaft - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Freiheit des Gesetzgebers zur Normierung tatbestandlicher Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vermietung an den eigenen Gesellschafter in der Gewerbesteuer
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für KG bei Verpachtung an einen gewerblich tätigen persönlich haftenden Gesellschafter
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Keine erweiterte Kürzung bei Verpachtung an Komplementärin
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft bei Verpachtung an ihren Gesellschafter
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Verpachtung von Grundbesitz an einen Gesellschafter (IMR 2009, 1002)
- haufe.de (Entscheidungsanmerkung)
Grundbesitzverpachtung an gewerblich tätige Gesellschafter: Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 27.03.2006 - 8 K 2063/05
- BFH, 07.08.2008 - IV R 36/07
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 223, 251
- NZM 2009, 404
- IMR 2009, 1002
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 18.05.2011 - X R 4/10
Versagung der erweiterten Kürzung des Gewinns für Grundstücksunternehmen im …
Im Übrigen soll die Regelung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sich auf die Gleichstellung der Gewerbebetriebe kraft Rechtsform mit entsprechend tätigen Personenunternehmen beschränken; eine Bevorzugung der grundbesitzenden Kapitalgesellschaften ist weder Gegenstand noch Ziel dieser Vorschrift (vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1998 VIII R 77/93, BFHE 187, 326, BStBl II 1999, 168, unter 1.a, und vom 7. August 2008 IV R 36/07, BFHE 223, 251, BStBl II 2010, 988, unter II.2.b aa). - BFH, 22.01.2009 - IV R 80/06
Keine erweiterte Kürzung bei Betriebsaufspaltung oder Nutzung des Grundstücks …
"Gesellschafter" im Sinne dieser Regelung ist nach dem Senatsurteil vom 7. August 2008 IV R 36/07 (BFH/NV 2009, 85) jeder persönlich haftende Gesellschafter, und zwar selbst dann, wenn er am Vermögen der Grundstückspersonengesellschaft nicht beteiligt ist und ihm kein Anteil am Gewinn und Verlust dieser Gesellschaft zusteht. - BFH, 03.06.2009 - I B 4/09
Ausschließlichkeitsgebot bei der sog. erweiterten Kürzung
Ein (erneuter) Klärungsbedarf zur Auslegung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ergibt sich daraus --auch angesichts der nach dem Senatsurteil in BFH/NV 2006, 1148 ergangenen BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 17. Mai 2006 VIII R 39/05, BFHE 213, 64, BStBl II 2006, 659 --unter Aufgabe der im Urteil vom 18. April 2000 VIII R 68/98, BFHE 192, 100, BStBl II 2001, 359 vertretenen Ansicht--;… BFH-Beschluss vom 16. Januar 2008 IV B 14/07, BFH/NV 2008, 821;… Senatsurteil vom 5. März 2008 I R 56/07, BFH/NV 2008, 1359; s. auch BFH-Urteil vom 7. August 2008 IV R 36/07, BFHE 223, 251, unter II.2.b a.A. der Gründe)-- nicht.
- BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07
Gemeinschaftliche Tierhaltung bei Beteiligung einer juristischen Person keine …
Der Gesetzgeber ist grundsätzlich darin frei, tatbestandliche Voraussetzungen zu normieren, die erfüllt sein müssen, um in den Genuss einer steuerlichen Vergünstigung zu gelangen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. August 2008 IV R 36/07, BFHE 223, 251, unter II.2.b cc (2) der Gründe, zur erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes --GewStG--). - FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1039/09
Korrektur der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG im …
Mit der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sollen vermögensverwaltende Grundstücksunternehmen, deren Einkünfte nur kraft Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegen, den vermögensverwaltenden Einzelpersonen und Personengesellschaften gleichgestellt werden; eine Bevorzugung der ersteren gegenüber der letzteren Gruppe sollte jedoch nicht geschaffen werden (vgl. BFH-Urteil vom 07.08.2008 IV R 36/07, BFH/NV 2009, 85 m.w.N.).
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