Rechtsprechung
   BFH, 07.11.2001 - I R 14/01   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • NWB SteuerXpert START
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Haftung eines Reitsportvereins für nicht abgeführte Abzugsteuer bei an ausländische Preisgeldempfänger ausgezahlten Rennpreisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Haftung eines Reitsportvereins für nicht abgeführte Abzugsteuer bei an ausländische Preisgeldempfänger ausgezahlten Rennpreisen

  • Betriebs-Berater

    Keine Haftung nach § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG bei Zweifeln an Gewinnerzielungsabsicht des Vergütungsgläubigers

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer: Hobbysportler aus dem Ausland kassieren steuerfrei

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Ende für Pauschalbesteuerung ausländischer Amateurkünstler?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Liebhaberei bei im Inland beschränkt steuerpflichtigen Ausländern

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 50a Abs 4, EStG § 49 Abs 1 Nr 2
    Ausland; Beschränkte Steuerpflicht; Gewinnerzielungsabsicht; Haftung; Sport; Steuerabzug

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 197, 287
  • BB 2002, 565
  • BB 2002, 814
  • BStBl II 2002, 861



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06  

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Spätestens durch sein Urteil in BFHE 182, 123 hat er diese Rechtsprechung (auch für die Gesetzeslage nach dem KStG 1977, vgl. Urteil vom 7. November 2001 I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861) geändert; davon geht er seitdem in ständiger Spruchpraxis aus.
  • FG Köln, 23.09.2005 - 15 K 4853/03  

    Abzugsverpflichtung gem. § 50a EStG bei an ausländisches Kunstmuseum

    Der Einspruch ruhte zunächst wegen eines gleichgelagerten beim BFH anhängigen Verfahrens (I R 14/01).

    Nachdem der BFH am 7.11.2001 das Verfahren I R 14/01 (BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861) entschieden hatte und das BMF am 11.12.2002 (BStBl I 2002, 1394) einen Nichtanwendungserlass für dieses Urteil erließ, wies der Beklagte den Einspruch mit Entscheidung vom 6.8.2003 als unbegründet zurück.

    Im Urteil des BFH vom 7.11.2001 I R 14/01 sowie im Urteil der Vorinstanz, des FG Köln, werde zum Verhältnis von Einkunftserzielungsabsicht und § 49 Abs. 2 EStG eindeutig ausgeführt, dass die Frage, ob eine Tätigkeit der steuerrechtlich relevanten Einkunftserzielung oder dem Bereich der "Liebhaberei" zuzuordnen sei, bei beschränkt Steuerpflichtigen wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen nach denselben Kriterien zu beurteilen sei.

    Nach st. Rspr. sind Zahlungen und sonstige Vermögensveränderungen nicht der Einkunftserzielung zuzuordnen, wenn sie im Zusammenhang mit Leistungen stehen, die sich als steuerlich unbeachtliche "Liebhaberei" darstellen (BFH-Urteil vom 7. November 2001 I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861).

    Eine Zahlung, die auf einer solchen Leistung beruht, unterliegt deshalb bei dem Empfänger nicht der Einkommensteuer und löst für den Zahlenden keine Einbehaltungs- und Abführungspflicht i.S. des § 50a Abs. 4 EStG aus (BFH-Urteil vom 7. November 2001 aaO).

    Ob eine bestimmte Leistung der steuerrechtlich relevanten Einkunftserzielung oder dem Bereich der Liebhaberei zuzuordnen ist, muss daher bei beschränkt Steuerpflichtigen nach denselben Kriterien beurteilt werden wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 7. November 2001 aaO).

  • BFH, 02.12.2004 - III R 49/03  

    Steuerliche Nachweispflichten bei Unterhaltszahlungen ins Ausland

    Die Entscheidung, welche Anforderungen an den Nachweis von Vorgängen im Ausland zu stellen sind und welche Beweismittel der Steuerpflichtige zu beschaffen hat, gehört zur Rechtsanwendung und kann daher vom BFH überprüft werden (BFH-Urteile in BFHE 150, 151, BStBl II 1987, 675; in BFH/NV 1991, 229; vom 7. November 2001 I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861, unter II. 10.).
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  • FG München, 25.05.2009 - 7 K 1531/07  

    Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG für Vergütungen an ausländische Sportler

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Zahlungen nicht der Einkunftserzielung zuzuordnen, wenn sie im Zusammenhang mit Leistungen stehen, die sich als steuerlich unbeachtliche "Liebhaberei" darstellen (BFH-Urteil vom 7. November 2001 I R 14/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 861).

    Eine Zahlung, die auf einer solchen Leistung beruht, unterliegt deshalb bei dem Empfänger nicht der Einkommensteuer und löst für den Zahlenden keine Einbehaltungs- und Abführungspflicht i.S. des § 50a Abs. 4 EStG aus (BFH in BStBl II 2002, 861).

    Ob eine bestimmte Leistung der steuerrechtlich relevanten Einkunftserzielung oder dem Bereich der Liebhaberei zuzuordnen ist, muss daher bei beschränkt Steuerpflichtigen nach denselben Kriterien beurteilt werden wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen (BFH in BStBl II 2002, 861).

    So wäre es etwa unzumutbar, von der Klägerin zu verlangen, sich vor Auszahlung der Start- /Punktegelder zunächst Gewinnermittlungen der Empfänger vorlegen zu lassen (vgl. BFH in BStBl II 2002, 861).

  • BFH, 14.07.2004 - I R 94/02  

    Gemeinnützigkeit: Förderung der Allgemeinheit im Ausland, formelle

    Die Klägerin wäre sonach mit den inländischen Einkünften aus der Vermietung des Geschäftsgrundstücks steuerpflichtig, wobei der Senat in Ermangelung gegenteiliger Anhaltspunkte unterstellt, dass sie insgesamt mit Einkunftserzielungsabsicht tätig und dass die von ihr ausgeübte Tätigkeit deshalb im Inland steuerbar ist (vgl. zur Abgrenzung z.B. Senatsurteile vom 19. November 2003 I R 33/02, BFHE 204, 21 für einen Verein; vom 7. November 2001 I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861 für eine ausländische Kapitalgesellschaft).
  • BFH, 27.07.2011 - I R 32/10  

    Beschränkte Steuerpflicht der Überlassung von Rechten - Berücksichtigung von

    Gleiches gilt - bezogen auf eine gewerbliche ausländische Kapitalgesellschaft - nach der in § 49 Abs. 2 EStG 1990/1997 angeordneten sog. isolierenden Betrachtungsweise für solche Besteuerungsmerkmale, welche im Ausland verwirklicht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Senatsurteil vom 18. Dezember 1974 I R 161/73, BFHE 115, 93, BStBl II 1975, 464; Gosch in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 49 Rz 30, m. w. N.; s. auch Senatsurteil vom 7. November 2001 I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861).

    Mit § 8 Abs. 2 KStG 1991/1996 und dessen Bedeutung für Kapitalgesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland (s. dazu Senatsurteil in BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861) hat das alles entgegen der Revision ebenso wenig zu tun, wie mit der Frage der aus dieser Vorschrift abzuleitenden Gewerblichkeit der erwirtschafteten Einkünfte (s. dazu Senatsurteil vom 22. August 2007 I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961).

  • BFH, 19.08.2004 - XI B 9/04  

    Liebhaberei bei einem Rechtsanwalt

    Geklärt ist auch, dass eine Rechtsanwaltstätigkeit nicht per se mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht im Einzelfall auf tatsächlichem Gebiet liegt (BFH-Beschluss vom 28. November 2002 XI B 12-14/00, BFH/NV 2003, 491; BFH-Urteil vom 7. November 2002 I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861).

    Geklärt ist auch, dass die objektive Beweislast für das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht den Verfahrensbeteiligten trifft, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableitet (z.B. BFH in BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861).

  • BFH, 02.02.2010 - I B 91/09  

    Grundsätzliche Bedeutung - Kein Steuerabzug nach § 50a EStG bei

    Diese Frage hat der beschließende Senat bereits in bejahendem Sinne entschieden (Senatsurteil vom 7. November 2001 I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861).

    Diesen Einwand hat der Senat in seinem zitierten Urteil ausdrücklich behandelt (Senatsurteil in BFHE 197, 287, 292, BStBl II 2002, 861, 863), im Ergebnis aber nicht für durchschlagend erachtet.

  • BFH, 02.12.2004 - III R 50/03  

    Außergewöhnliche Belastungen: Unterhaltszahlung in Krisengebiet (Kosovo)

    Die Entscheidung, welche Anforderungen an den Nachweis von Vorgängen im Ausland zu stellen sind und welche Beweismittel der Steuerpflichtige zu beschaffen hat, gehört zur Rechtsanwendung und kann daher vom BFH überprüft werden (BFH-Urteile in BFHE 150, 151, BStBl II 1987, 675; in BFH/NV 1991, 229; vom 7. November 2001 I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861).
  • BFH, 27.11.2008 - IV R 17/06  

    Vorläufige Steuerfestsetzung unter Ausklammerung eines Verlustes bei Ungewissheit

    d) Die objektive Beweislast für das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht trifft den Verfahrensbeteiligten, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableitet (z.B. BFH-Urteile vom 7. November 2001 I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861, und in BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392, unter II.3.d der Gründe).
  • BFH, 18.02.2008 - II B 109/06  

    Ausführung der Schenkung von Wertpapieren - Erweiterte Mitwirkungspflicht des

  • FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 556/07  

    Gewinnerzielungsabsicht eines Springreiters - Schätzung von Betriebsausgaben

  • FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10  

    Network-Marketing-Unternehmen als Liebhabereiunternehmen

  • BFH, 17.09.2008 - II B 2/08  

    Grundsätzlich keine Revisionszulassung wegen materieller Rechtsfehler - Rüge

  • BFH, 06.06.2006 - XI B 162/05  

    Erweiterte Mitwirkungspflicht auch bei nur teilweisem Auslandsbezug

  • FG Köln, 13.12.2000 - 7 K 4488/94  
  • FG Niedersachsen, 21.08.2003 - 11 K 499/98  

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Überlassung einer Ferienwohnung in der Schweiz

  • FG Düsseldorf, 27.05.2010 - 14 K 8/08  

    Veräußerungsverlust aus wesentlicher Beteiligung; Veräußerungsverlust;

  • BFH, 09.07.2012 - VIII B 51/11  

    Objektive Beweislast bei negativen Einkünften aus Kapitalvermögen - Anforderungen

  • FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 97/05  

    Zurechnung ererbten Kapitalvermögens bei behauptetem Treuhandverhältnis - bei der

  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 215/01  

    Nachweis von Barzahlungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Transferrechten

  • FG Berlin, 19.04.2004 - 8 K 8487/00  
  • FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 96/05  

    Steuerhinterziehung durch unvollständige Vermögensteuererklärung -

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2011 - 3 K 469/09  

    Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus der Sportlertätigkeit eines

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