Rechtsprechung
   BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2007 - 6 K 181/06
  • BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05  

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer

    Diese Verpflichtung besteht selbst dann, wenn die Finanzbehörde die fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung über eine längere Zeitspanne vertreten und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 XI B 61/07, BFH/NV 2008, 592; in BFH/NV 2005, 68, m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2008 - I B 196/07  

    Darlegung einer Divergenz und eines Verfahrensmangels

    Denn dazu wäre es erforderlich gewesen, tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem FG-Urteil einerseits und der mutmaßlichen Divergenzentscheidung andererseits herauszuarbeiten und einander gegenüberzustellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2007 XI B 61/07, BFH/NV 2008, 592, m.w.N.).
  • FG München, 19.04.2011 - 13 K 1655/09  

    Vermietung einer Wohnung an nahe Angehörige - Nachweis höherer

    Dem Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen, höhere Erwerbsaufwendungen nachzuweisen, wenn er meint, dass die jeweils festgelegten pauschalen Sätze für ihn nicht ausreichend seien (BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2007 XI B 61/07, BFH/NV 2008, 592).
  • FG München, 07.02.2012 - 6 K 1151/09  

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen - Ansparabschreibung - Keine Bindung an

    Diese Verpflichtung besteht selbst dann, wenn die Finanzbehörde die fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung über eine längere Zeitspanne vertreten und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2007 XI B 61/07, BFH/NV 2008, 592 m.w.N.).
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