Rechtsprechung
   BFH, 07.12.2010 - IX R 40/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im Gesellschafterkreis grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

  • openjur.de

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im Gesellschafterkreis grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

  • Betriebs-Berater

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung

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  • Bundesfinanzhof

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im Gesellschafterkreis grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im Gesellschafterkreis grds. kein Gestaltungsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlustbringende Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils an einen Mitgesellschafter; Behandlung der Rückzahlung des Gesellschaftsvermögens anlässlich der Liquidation einer Kapitalgesellschaft wie eine Anteilsveräußerung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung nicht missbräuchlich

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ringweise Anteilsveräußerungen zur Verlustnutzung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ringweise getätigte Anteilsveräußerungen zur Verlustnutzung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ringverkauf von Anteilen bei Verlust ist kein Rechtsmissbrauch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung nicht missbräuchlich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im Gesellschafterkreis stellen grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch dar

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ringweise und wechselseitige Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung sind nicht missbräuchlich

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 42, EStG § 17 Abs 2 S 4
    Gestaltungsmissbrauch; Wesentliche Beteiligung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 07.12.2010, Az.: IX R 40/09 (Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im Gesellschafterkreis kein Gestaltungsmissbrauch)" von RA Dr. Felix Podewils, original erschienen in: GmbHR 2011, 381 - 382.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 232, 1
  • BB 2011, 1063
  • DB 2011, 506
  • BStBl II 2011, 427



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BFH, 18.10.2011 - IX R 15/11  

    Einbringung einer privaten Verbindlichkeit in eine vermögensverwaltende

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, und vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09  

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen

    Alternativ hätten sie neben dem in § 207 UmwG eingeräumten Widerspruchsrecht die Möglichkeit gehabt, die Anteile an der GmbH vor deren Umwandlung "freihändig" zu veräußern und sodann die Mitunternehmeranteile an der formwechselnd errichteten KG zurück zu erwerben (vgl. dazu die Rechtsprechung zur Realisierung von Spekulationsverlusten bei der Veräußerung von Wertpapieren: BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, und zur Anteilsrotation: BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427).
  • FG Thüringen, 28.09.2011 - 3 K 1086/09  
    Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Sinne liegt nach ständiger BFH-Rechtsprechung vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche und sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (z.B. BFH-Urteile vom 8. Oktober 2011 IX R 15/11, BFH/NV 2012, 83; vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427; vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFHE 219, 32, BStBl II 2008, 502 m.w.N.; vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789; vom 17.12.2003 IX R 56/03, BStBl II 2004, 648; 136; vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.11.1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272,; vom 03.02.1993 I B 90/92, BFHE 170, 197, BStBl II 1993, 426; Blümich/Heuermann, EStG, § 21 Rz.; Schmieszek in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 42 AO Rz 10, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte bzw. vorgegebene typische Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern hierfür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel, Steuern zu sparen, nicht erreichbar sein soll (vgl. BFH-Urteile vom 18. Oktober 2011 IX R 15/11, BFH/NV 2012, 83; vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, und vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, m.w.N.).

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  • BFH, 05.08.2010 - IX B 30/10  

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; zur Tenorierung als Verfahrensfehler

    Eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO in Gestalt einer Divergenz ist nicht erforderlich; denn die gerügten Abweichungen zu den BFH-Entscheidungen (Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 62/05, BFHE 221, 227, BStBl II 2008, 856; Beschluss vom 29. Januar 2009 IX B 23/08, nicht veröffentlicht, juris) und zum Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 2009 4 K 1078/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 99 - Leitsatz -, Revision IX R 40/09) liegen nicht vor.
  • FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03  

    Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG:

    Insbesondere ist dabei nicht nur die Möglichkeit der Veräußerung an fremde Dritte in Betracht zu ziehen, sondern etwa eine Anteilsveräußerung durch die Kapitalgesellschaft an ihren/ihre Gesellschafter, eine ringweise Anteilsveräußerung (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427) oder ggf. ein sog. Dividendenstripping (s. dazu BFH-Beschluss vom 20. November 2007 I R 85/05, BFHE 223, 414, BStBl II 2008, 551 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 01.11.2012 - 6 K 382/10  

    Gestaltungsmissbrauch durch steuerfreie Veräußerungsgewinne

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (st. Rspr., vgl. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.05.2008 IX R 77/06, BStBl II 2008, 789; vom 07.12.2010 IX R 40/09, BStBl. II 2011, 427; vom 18.10.2011 IX R 15/11, BStBl. II 2012, 205 m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2012 - IV R 12/11  

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 07. 2012 IV R 39/09 - Ermittlung des

    Alternativ hätte er - neben dem in § 207 UmwG eingeräumten Widerspruchsrecht - die Möglichkeit gehabt, die Aktien der AG vor deren Umwandlung "freihändig" zu veräußern und sodann Mitunternehmeranteile an der formwechselnd errichteten KG zu erwerben (vgl. dazu die Rechtsprechung zur Realisierung von Spekulationsverlusten bei der Veräußerung von Wertpapieren: BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, und zur Anteilsrotation: BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427).
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