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   BFH, 08.06.2005 - III B 188/04 (PKH)   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06  

    Isolierte Kostenentscheidung; Verzögerungsgebühr; Umdeutung

    Eine Umdeutung der von einem fachkundigen Prozessvertreter ausdrücklich als solche erhobenen Beschwerde scheidet indes aus; denn es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige mit ihrer Prozesserklärung beim Wort zu nehmen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 763, m.w.N.; vom 8. Juni 2005 III B 188/04 (PKH), juris).
  • FG Saarland, 11.08.2005 - 2 V 429/04  

    Streitwert im Verfahren der einstweiligen Anordnung auf vorläufige Erteilung

    Auch die Beschwerde in Form einer außerordentlichen Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzwidrigkeit ist im Finanzprozess seit dem In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 2001, 1887) mit der Einfügung eines § 321a ZPO grundsätzlich nicht mehr statthaft (vgl. dazu zum Beispiel BFH, Beschluss vom 8. Juni 2005 III B 188/04 [PKH], juris).
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