Rechtsprechung
   BFH, 09.02.2010 - VIII R 21/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten dienende Darlehen trotz Vorfinanzierung durch Eigenmittel

  • openjur.de

    Unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten dienende Darlehen trotz Vorfinanzierung durch Eigenmittel

  • Bundesfinanzhof

    Unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten dienende Darlehen trotz Vorfinanzierung durch Eigenmittel

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zinsen aus Lebensversicherungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlehen aus Policendarlehen zur unmittelbaren und ausschließlichen Finanzierung von Anschaffungskosten bei Zahlung eines Teils der Kosten vor Eingang der Darlehensvaluta auf dem Konto des Steuerpflichtigen aus anderen Mitteln

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Policendarlehn und die Vorfinanzierung aus Eigenmitteln

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Zur steuerschädlichen Verwendung von Lebensversicherungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten dienende Darlehen auch bei Vorfinanzierung durch Eigenmittel

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 6 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 6 S 4, EStG § 10 Abs 2 S 2 Buchst a
    Darlehen; Lebensversicherung; Steuerpflicht; Zinsen

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 09.02.2010, Az.: VIII R 21/07 (Steuerunschädlicher Einsatz einer Lebensversicherung als Sicherheit für ein Policendarlehen bei Vorfinanzierung von Anschaffungskosten durch Eigenmittel)" von Redaktion StuB, original erschienen in: StuB 2010, 638.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 09.02.2010, Az.: VIII R 21/07 (Schädliche Verwendung von Lebensversicherungen)" von RA/StB/FAStR/Dipl.-Finw. Stefan Heinrichshofen, original erschienen in: EStB 2010, 290 - 291.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH v. 9.2.2010 - VIII R 21/07 (Zinsen aus Lebensversicherungen)" von RiBFH Joachim Moritz, original erschienen in: DB 2010, 1500 - 1503.

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 229, 108
  • DB 2010, 1500
  • BStBl II 2011, 257



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 23.02.2012 - IV R 19/08  

    Schuldzinsenabzug bei auf ein Kontokorrentkonto ausgezahltem Investitionsdarlehen

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass Darlehensmittel nicht zur Finanzierung solcher Investitionen verwendet worden sein können, die bei Auszahlung der Darlehensmittel bereits abschließend finanziert waren (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 14, und vom 9. Februar 2010 VIII R 21/07, BFHE 229, 108, BStBl II 2011, 257).
  • BFH, 12.10.2011 - VIII R 49/09  

    Keine unmittelbare und ausschließliche Verwendung von Policendarlehen zur

    (1) Auch wenn die Dauer des Verbleibs der Darlehensvaluta auf einem verzinslichen Girokonto des Steuerpflichtigen über die von der Verwaltung früher geforderte 30-Tage-Frist hinaus nicht grundsätzlich gegen die Annahme einer unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung zur Finanzierung von Anschaffungskosten spricht (Senatsurteil vom 9. Februar 2010 VIII R 21/07, BFHE 229, 108, BStBl II 2011, 257), steht im Streitfall fest, dass mit dem Darlehen auch Finanzierungskosten in Form der Zinscap-Gebühr finanziert worden sind.
  • BFH, 12.10.2011 - VIII R 7/09  

    Steuerpflicht der Zinsen aus Kapitallebensversicherung

    Nach erneuter Überprüfung seiner Rechtsprechung hält der Senat daran fest, dass es insofern auf die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel ankommt (vgl. Senatsurteile vom 24. November 2009 VIII R 29/07, BFHE 228, 36, BStBl II 2011, 251; vom 9. Februar 2010 VIII R 21/07, BFHE 229, 108, BStBl II 2011, 257).
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