Rechtsprechung
| BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 4; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1
- Alpmann Schmidt
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 7, § 7 Abs. 4; HGB § 255 Abs. 2 S. 1
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Grundsatzurteil zur Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Instandsetzung oder Modernisierung eines Gebäudes
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zur Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei grundlegender Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes - Begriff der Generalüberholung aufgegeben - Grundsatzentscheidung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Instandsetzung und Renovierung von Altbauten
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 177, 454
- NJW 1995, 2807 (Ls.)
- BB 1995, 1838
- DB 1995, 1841
- BStBl II 1996, 632
Wird zitiert von ... (138)
- BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Steuerrecht - Anschaffungsnahe Aufwendungen oder Instandsetzungsmaßnahmen?
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, können in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) eines Wohngebäudes gegenüber dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs deutlich erhöht wird (Bestätigung des BFH-Urteils vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).*).Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. allg. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 835, zu C. III. 1. c dd; ferner BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 1. b, zu Herstellungskosten, und vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348, zu Anschaffungskosten; vgl. auch Amtliches Einkommensteuer-Handbuch --EStH-- 2001, H 32a).
Das gilt sowohl für den Austausch von Ofenheizungen gegen Gas-Etagenheizungen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1979 VIII R 162/78, BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7; BMF-Erlass vom 16. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1442, Tz. 2.3.) als auch für die Modernisierung der Bäder (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu II.) und den Austausch von einfachverglasten Fenstern gegen Isolierglasfenster (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220, BStBl II 1998, 515).
Der Umstand, dass der Vermieter aufgrund des Einbaus von Isolierglasfenstern eine höhere Miete verlangen kann (vgl. jetzt § 559 BGB) erlaubt allein nicht den Schluss auf eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ee, …und vom 13. Oktober 1998 IX R 38/95, BFH/NV 1999, 603, zu 1. b cc; BMF in BStBl I 1996, 1442, Tz. 3.2.).
bb) Übliche, d.h. normalerweise anfallende Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen werden den Gebrauchswert eines Gebäudes insgesamt nicht so deutlich erhöhen, dass es dadurch i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB wesentlich verbessert wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc; vgl. auch BMF in BStBl I 1996, 1442, Tz. 3.2.).
cc) Allerdings können Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand, d.h. hier dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs, deutlich erhöht wird (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und 3. b cc, und in BFH/NV 1999, 603; vgl. entsprechend zum Zustand bei Herstellung BFH-Urteil in BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7).
Als ein Beispiel hat der BFH angeführt, dass im Rahmen der Baumaßnahmen außergewöhnlich hochwertige Materialien in erheblichem Umfang verwendet werden (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131).
Wie sich aus dem Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 (zu I. 3. b cc: "etwa") ergibt, ist eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB aber nicht nur in dem angeführten Beispiel denkbar, sondern immer dann, wenn der Gebrauchswert (Nutzungspotential) eines Gebäudes von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird.
Ist nicht nur das Zweckmäßige, sondern sogar das Mögliche vorhanden und das vor allem unter Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien, dann wird es sich um einen sehr anspruchsvollen Standard handeln (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und in BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131, zu 1. a betr. Herstellungskosten).
Wenn daher im Zuge der Baumaßnahmen diese Einrichtungen nicht nur in zeitgemäßer Form ersetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b bb, m.w.N.), sondern darüber hinaus in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden und dadurch der Wohnkomfort des Hauses insgesamt deutlich gesteigert wird, dann wird ein Wohnhaus dadurch wesentlich verbessert.
Wenn auch einzelne dieser Maßnahmen noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen, so kann doch ein Bündel derartiger Baumaßnahmen, bei dem mindestens drei der o.g. wesentlichen Bereiche betroffen sind, ein Gebäude gegenüber seinem Zustand bei Erwerb (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c. und II.) in seinem Standard heben und es damit i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB wesentlich verbessern.
Derartig gebündelte Baumaßnahmen und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und in BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649) können insgesamt zu Herstellungskosten führen.
dd) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH sind die Baumaßnahmen insgesamt nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu werten, weil sie zeitlich zusammenhängend vorgenommen wurden und die Aufwendungen insgesamt hoch sind (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b).
cc) In seinen neueren Entscheidungen hat der BFH bei "erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten" unter Berücksichtigung ihrer Anschaffungsnähe eine wesentliche Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB durch eine erhebliche Erhöhung des Nutzungswerts des Gebäudes angenommen, weil diese "wegen der Art der Baumaßnahmen und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig" sei (z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285, zu 2.; in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu 3. a); in BFH/NV 1999, 776).
Ob das Gebäude durch Baumaßnahmen wesentlich verbessert worden ist, ist eine Tatfrage, deren Feststellung dem FG im einzelnen Fall obliegt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ff.; vom 10. Mai 1996 IX R 62/94, BFHE 178, 46, BStBl II 1996, 639, zu I. 2. c dd).
Wäre das der Fall, müssten die Kosten einer sog. Generalüberholung regelmäßig Herstellungskosten sein; das hat der BFH aber seit dem Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 verneint; zustimmend BMF in BStBl I 1996, 1442.
Der vom Gesetz geforderte Vergleich zwischen dem Zustand bei Erwerb und dem nach Durchführung der Baumaßnahmen stellt sich bei allen größeren Baumaßnahmen, seien sie in zeitlicher Nähe zur Anschaffung durchgeführt oder nicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und II.; vgl. ferner BMF, BStBl I 1996, 1442, Tz. 3).
Kommt der Steuerpflichtige dieser Mitwirkungspflicht nicht nach und sind umfangreiche Baumaßnahmen, die Installationen und Fenster betreffen (vgl. dazu oben zu II. 3. a cc), durchgeführt worden, kann Indiz für eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB eine erheblich erhöhte Miete sein, wenn sie auf diese Baumaßnahmen zurückzuführen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ee).
- BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge
Der große Umfang der Baumaßnahmen und die Höhe der Aufwendungen allein haben nicht zur Folge, daß Herstellungskosten gegeben sind (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu 3. b).Bei einem Gebäude ist eine Erweiterung u. a. gegeben, wenn seine Substanz vermehrt, seine nutzbare Fläche vergrößert wird oder wenn Bestandteile eingebaut werden, die bisher nicht vorhanden waren (BFH-Urteil vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, BStBl II 1996, 131), z. B. wenn neuer Wohnraum durch einen Anbau (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter Hinweis auf § 17 Abs. 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes), den Ausbau eines Dachgeschosses (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 69/92, BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630; ähnlich BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628, …und vom 19. Dezember 1995 IX R 88/93, BFH/ NV 1996, 537), oder den Ausbau eines Lichthofes geschaffen wird (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 2/94, BFHE 178, 42, BStBl II 1996, 637).
Was unter einer wesentlichen Verbesserung i. S. des § 255 Abs. 2 HGB zu verstehen ist, hat der erkennende Senat u. a. im Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b näher ausgeführt.
Das ist noch nicht allein deshalb der Fall, weil hohe Aufwendungen getätigt oder eine werterhöhende Modernisierung durchgeführt wurde, die z. B. einem Wohnhaus den modernen Wohnkomfort wiedergibt, der dem ursprünglichen entspricht, m. a. W. wenn es den Zeitumständen angepaßt wird (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b aa).
Eine wesentliche Verbesserung des Hauses i. S. des § 255 Abs. 2 HGB ist nur dann gegeben, wenn durch die Baumaßnahmen vorhandener Raum einer maßgebend höherwertigen Nutzung zugeführt wird (BFH-Urteile in BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630, und in BFHE 177, 454, 460, BStBl II 1996, 632;… vgl. auch Knop/ Küting, in: Küting/ Weber, Handbuch der Rechnungslegung, Bd. I a, 4. Aufl. Stuttgart 1995, § 255 Rn. 379: "zusätzliches Nutzungspotential";… Rn. 381: "wesentlich verändert").
Das sind jedoch typische Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die auch dann nicht Herstellungskosten werden, wenn sie umfangreich sind und zu einer Werterhöhung des Hauses geführt haben (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b aa).
Im zweiten Rechtszug wird das FG zu prüfen haben, ob entsprechend den durch die neuere Rechtsprechung des Senats (insbesondere Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632) aufgestellten Kriterien die Baumaßnahmen eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes bewirkt haben.
Sie sind von den Herstellungskosten ggf. im Wege der Schätzung zu trennen (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und in BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649; vgl. auch Schreiben des BMF vom 16. Dezember 1996 IV 3 - S 2211 - 69/96, BStBl I 1996, 1442, unter II.).
- BFH, 13.10.1998 - IX R 38/95
Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand bei "wesentlicher Verbesserung"
Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung gilt ebenso für das Steuerrecht, und zwar auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).a) Die Herstellung eines Gebäudes im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. a der Gründe).
Die Merkmale einer solchen wesentlichen Verbesserung sind nicht damit zu begründen, es liege eine sog. "Generalüberholung" vor; dieser Begriff hat keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a der Gründe).
Vielmehr ist eine Verbesserung (erst) dann wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus der Gebrauchswert des Hauses im Ganzen deutlich erhöht wird, etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfang oder eine besondere bauliche Gestaltung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b).
Sie sind jedoch ebenfalls als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie mit den über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehenden Maßnahmen bautechnisch ineinandergreifen (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b cc).
Das FG hat jedoch entgegen dem Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, das es noch nicht berücksichtigen konnte, die strittigen Aufwendungen allein aufgrund ihrer Höhe sowie aufgrund von Umfang und Art der Baumaßnahmen als Herstellungskosten beurteilt, weil eine sog. "Generalüberholung" vorliege.
Dies setzt jedoch voraus, daß die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen die Bausubstanz verändern, die im wesentlichen die Lebensdauer des Gebäudes bestimmt, insbesondere tragende Wände und Fundamente (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b dd).
Zwar können Steigerungen der Miete ein Indiz für einen deutlich gesteigerten Gebrauchswert sein, aber nur, soweit sie nicht auf zeitgemäßen bestandserhaltenden Erneuerungen beruhen (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b ee).
Das FG wird nach den Maßstäben des Urteils in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 den Sachverhalt insgesamt neu zu würdigen haben.
Soweit sich die tatsächlichen Voraussetzungen einer wesentlichen Verbesserung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht mehr feststellen lassen und dies nicht auf der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Klägers beruht, sind die Aufwendungen ebenfalls als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sofort abziehbar (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, 462, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b ff).
- BFH, 13.10.1998 - IX R 61/95
Steuerrecht - Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen
Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung gilt ebenso für das Steuerrecht, und zwar auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).a) Die Herstellung eines Gebäudes im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. a der Gründe).
Die Merkmale einer solchen wesentlichen Verbesserung sind entgegen der Auffassung des FG nicht mit dem Argument zu begründen, es liege eine sog. "Generalüberholung" vor; dieser Begriff hat keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a der Gründe).
Vielmehr ist eine Verbesserung erst dann wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus der Gebrauchswert des Hauses im Ganzen deutlich erhöht wird, etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfang oder eine besondere bauliche Gestaltung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b).
Aufwendungen verlieren ihre Rechtsnatur als Werbungskosten nicht dadurch, daß sie nicht jeweils in dem Jahr erbracht werden, in dem der bauliche Zustand Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen erfordert hätte; der Steuerpflichtige ist in der Entscheidung frei, wann und in welcher Höhe er solche Aufwendungen macht (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. b).
Sie sind nur dann als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie mit den über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehenden Maßnahmen bautechnisch ineinandergreifen (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b cc).
Im übrigen wird das FG den Sachverhalt nach den Maßstäben des Urteils in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 insgesamt neu zu würdigen haben.
- BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00
Steuerrecht - Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten
Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. allg. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 835, zu C. III. 1. c dd; ferner BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 1. b zu Herstellungskosten, und vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348, zu Anschaffungskosten; vgl. auch Amtliches Einkommensteuer-Handbuch --EStH-- 2001, H 32a).Ist nicht nur das zweckmäßige, sondern sogar das Mögliche vorhanden und das vor allem unter Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien, dann wird es sich um einen sehr anspruchsvollen Standard handeln (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131, zu 1. a betr. Herstellungskosten).
- BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
Steuerrecht - Herstellungskosten: Wann liegt wesentliche Verbesserung vor?
a) Die Herstellung eines Gebäudes im Sinne dieser Vorschrift kann zwar auch dann vorliegen, wenn ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. a).Waren die ursprünglichen Herstellungskosten (oder im Falle des Erwerbs die Anschaffungskosten) vor den Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bereits verändert worden, etwa durch anderweitige nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten oder eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung --AfaA-- (§ 7 Abs. 1 letzter Satz EStG), so ist der für die geänderte AfA-Bemessungsgrundlage maßgebende Zustand mit dem nunmehr durch die ausgeführten Arbeiten erreichten Zustand zu vergleichen (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. c).
Wenn daher im Zuge der Baumaßnahmen diese Einrichtungen nicht nur in zeitgemäßer Form ersetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b bb, m.w.N.), sondern darüber hinaus in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden und dadurch der Wohnkomfort des Hauses insgesamt deutlich gesteigert wird, dann wird ein Wohnhaus dadurch wesentlich verbessert.
Derartig gebündelte Baumaßnahmen und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649) können insgesamt zu Herstellungskosten führen.
- BFH, 13.10.1998 - IX R 72/95
Herstellungs- oder Werbungskosten bei Generalüberholung
Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung gilt ebenso für das Steuerrecht, und zwar auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).a) Die Merkmale einer wesentlichen Verbesserung im Sinne dieser Vorschrift sind entgegen der Auffassung des FG nicht mit dem Argument zu begründen, es liege eine sog. Generalüberholung vor; dieser Begriff hat keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a der Gründe).
Vielmehr ist eine Verbesserung erst dann wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus der Gebrauchswert des Hauses im ganzen deutlich erhöht, d.h. der vorhandene Raum einer maßgebend höherwertigen Nutzung zugeführt wird, etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfang oder eine besondere bauliche Gestaltung (Senatsurteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b, und vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, 475, BStBl II 1997, 802).
Wegen der weiteren Einzelheiten nimmt der Senat insoweit auf sein Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b cc Bezug.
Dies setzt jedoch voraus, daß die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen die Bausubstanz verändern, die im wesentlichen die Lebensdauer des Gebäudes bestimmt, insbesondere tragende Wände und Fundamente (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b dd).
Das FG wird nach den Maßstäben des Urteils in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 den Sachverhalt insgesamt neu zu würdigen haben.
Soweit sich die tatsächlichen Voraussetzungen einer wesentlichen Verbesserung i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht mehr feststellen lassen, sind die Aufwendungen ebenfalls als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sofort abziehbar (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, 462, BStBl II 1996, 632 unter I. 3. b ff).
- FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 204/93
Telefon und Fernsehgerät als Krankenhauskosten
Zu dem nach § 82 a Abs. 3 Satz 1 EStDV begünstigten Erhaltungsaufwand können auch Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen an einem Gebäude gehören (vgl. hierzu grundsätzlich: BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 116/92 -, BStBl II 1996, 632 ; im Übrigen: BFH-Urteil vom 19. Juni 1991 - IX R 1/87 -, BStBl II 1992, 73 ).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der Ersatz von einzelnen Teilen eines Gebäudes regelmäßig als Erhaltungsaufwand anzusehen (BFH-Urteil in BStBl II 1996, 632 zu I. 3. b) aa) ; Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 22. August 1966 - GrS 2/66 -, BStBl II 1966, 672; vom 26. November 1973 - GrS 5/71 -, BStBl II 1974, 132 , BFH-Urteil vom 25. August 1989 - III R 17/84 -, BStBl II 1990, 79 m.w.N.).
Dies gilt auch dann, wenn damit eine werterhöhende Modernisierung verbunden ist, die dem Haus lediglich den zeitgemäßen Wohnkomfort wiedergibt, den es ursprünglich besessen, aber durch den technischen Fortschritt und die Veränderung der Lebensgewohnheiten verloren hatte; das Anpassen des Hauses an die Zeitumstände bedeutet keine Änderung im Wesen (BFH-Urteile in BStBl II 1996, 632 zu 1.31) aa) ; in BStBl II 1990, 79 ; vom 24. Februar 1981 - VIII R 122/79 -, BStBl II 1981, 468 ; vom 24. Juli 1979 - VIII R 162/78 -, BStBl II 1980, 7 ; vom 13. März 1979 - VIII R 83/77 -, BStBl II 1979, 435).
1.1.2 Nach diesen Rechtsgrundsätzen wurde durch den Austausch von defekten Heizkörpern durch eine Heizplatte und einen Stahl-Radiator keine wesentliche Verbesserung des Gebäudes der Klägerin über dessen ursprünglichen Zustand hinaus (vgl. hierzu BFH-Urteil in BStBl II 1996, 632 zu 1.2.c) erreicht.
1.1.3 Des weiteren wurde auch durch den Einbau von insgesamt 29 Raumthermostaten (teils mit eingebautem Fühler, teils mit Fernfühlern und Ferneinstellelementen) anstelle der bisherigen, Raumtemperatur unabhängigen Regulierventile das Gebäude der Klägerin in ... nicht im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB über seinen ursprünglichen Zustand hinaus (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1996, 632 , zu 1.2.c) wesentlich verbessert.
Denn hierdurch wurde dem Haus lediglich der - für eine Erhaltungsmaßnahme sprechende - zeitgemäße Wohnkomfort wiedergegeben, den es ursprünglich im Zeitpunkt des Erwerbs durch den Rechtsvorgänger der Klägerin im Jahr 1973 (BFH-Urteil in BStBl II 1996, 632 zu 1.2.c) besessen, durch den technischen Fortschritt im Bereich der Wärmeregulierung und die Veränderung der Lebensgewohnheiten jedoch inzwischen verloren hatte [BFH-Urteile in BStBl II 1996, 632 zu 1.3.b) aa) ; in BStBl II 1980, 7 ; Hinweis jedoch auf die BFH-Urteile in BFH/NV 1985, 82 zu 2.; vom 12. März 1985 - IX R 32/84 -, BStBl II 1985, 507 ; vom 12. März 1985 - IX R 9/84 -, BStBl II 1985, 506 , jeweils zur Bestimmung des § 82 a Abs. 3 und Abs. 1 EStDV 1979 i.V.m. Anl. 7 Nr. 7 zu § 82 a EStDV 1979 (vom 24. September 1980, BGBl I 1980, 1801, BStBl I 1980, 680) ].
- BFH, 10.05.1995 - IX R 62/94
Renovierung von Altbauten
a) Ist das Gebäude so sehr abgenutzt, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß), so wird durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Wirtschaftsgut hergestellt (vgl. die Nachweise im Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, zur Veröffentlichung bestimmt).Waren die ursprünglichen Herstellungskosten vor den Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bereits verändert worden, etwa durch anderweitige nachträgliche Herstellungskosten oder eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung - AfaA - (§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG), so ist der für die geänderte AfA-Bemessungsgrundlage maßgebende Zustand mit dem nunmehr durch die ausgeführten Arbeiten erreichten Zustand zu vergleichen (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92).
aa) Eine solche wesentliche Verbesserung liegt nicht schon dann vor, wenn Bestandteile eines Hauses durch zeitgemäße neue ersetzt werden, auch dann nicht, wenn an dem Gebäude als Ganzem Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten ausgeführt werden (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92 m. w. N.).
Danach können Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, in ihrer Gesamtheit zu Herstellungskosten führen, wenn sie über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehen (etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfang oder eine besondere bauliche Gestaltung) und dadurch der Gebrauchswert des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand deutlich erhöht und die Verbesserung damit insgesamt i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB wesentlich wird (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92 m. w. N.).
Eine Aufteilung der Aufwendungen (ggf. durch Schätzung) ist geboten, soweit die Arbeiten ohne diesen Zusammenhang lediglich gleichzeitig vorgenommen worden sind (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92 m. w. N.).
- BFH, 28.04.1998 - IX R 66/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Erwerb
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats sind Aufwendungen nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu behandeln, weil sie im Rahmen einer sog. Generalüberholung angefallen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 4. a).Maßgeblich ist allein, ob die Aufwendungen gemäß § 255 Abs. 2 HGB als Herstellungskosten zu werten sind (vgl. BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 1. b, 2.).
Nach den bindenden (vgl. § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) Feststellungen des FG ist davon auszugehen, daß es durch die Baumaßnahmen weder erweitert noch über seinen ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert worden ist (vgl. dazu BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. a, b).
Eine Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 HGB ist nicht gegeben bei einer zwar werterhöhenden Modernisierung, die aber dem Haus lediglich den zeitgemäßen Wohnkomfort wiedergibt, den es ursprünglich besessen hat, bzw. die das Haus lediglich in ordnungsgemäßem Zustand entsprechend seinem ursprünglichen Zustand erhalten oder diesen Zustand in zeitgemäßer Form wiederherstellen sollen (BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b, aa, bb).
Es gibt keinen Anhaltspunkt für eine Erweiterung des Hauses oder dafür, daß die Maßnahmen geeignet gewesen seien, das "Nutzungspotential" des Hauses zu erhöhen (vgl. dazu BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b, bb, a.E.).
- BFH, 17.12.1997 - X R 54/96
- BFH, 21.02.2001 - X S 10/00
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; AdV
- BFH, 20.08.2002 - IX R 40/97
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
- BFH, 20.08.2002 - IX R 98/00
Herstellungskosten bei Erweiterung des Gebrauchswerts
- BFH, 29.01.2003 - III R 53/00
Steuerrecht - Eigenheimzulage: Beginn des Förderzeitraums
- BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98
Abgrenzung von Herstellungskosten/Erhaltungsaufwendungen
- BFH, 16.01.2007 - IX R 39/05
Steuerrecht - Aufwendungen für den Umbau eines Großraumbüros
- FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 3821/03
Sofortige Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein zur Einkunftserzielung …
- BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
Steuerrecht - Schadstoffbelastung eines Grundstückes
- BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92
Renovierung von Altbauten
- FG Saarland, 14.07.2000 - 1 K 79/00
1. Werbungskosten eines ehrenamtlichen Gewerkschaftsmitgliedes 2. Abgrenzung von …
- BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94
Dacherneuerung infolge Dachgeschoßausbaus
- BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95
Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?
- BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß
- BFH, 19.12.1995 - IX R 88/93
Einfamilienhaus: Instandsetzungs- und Aufstockungsarbeiten
- BFH, 26.07.2012 - III R 72/10
Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen …
- BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02
Steuerrecht - Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand
- FG Düsseldorf, 25.08.1999 - 9 K 3129/97
Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen; …
- FG Thüringen, 12.07.2000 - III 1649/99
Eigenheimzulage bei Erwerb einer Eigentumswohnung im sanierten Zustand
- BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07
Wirtschaftsgutsbezogene Prüfung, ob Baumaßnahme zu Herstellungskosten oder zu …
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1104/99
EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei …
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1197/99
EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei …
- FG Baden-Württemberg, 20.09.2000 - 12 K 298/00
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand/sofort abziehbare Werbungskosten …
- BFH, 25.03.2009 - V R 9/08
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Dachgeschossausbau - in § 255 …
- BFH, 25.08.2009 - IX R 20/08
Anschaffungsnahe Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei …
- BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten …
- BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96
Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung
- BFH, 20.08.2002 - IX R 21/00
Anschaffungsnaher Aufwand; wesentliche Verbesserung i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB
- BFH, 16.12.1998 - X R 89/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung
- BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00
Steuerrecht - Unvermietbares Gebäude: Reparaturen sind Anschaffungskosten
- BFH, 01.10.1997 - X R 149/94
Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb
- FG Niedersachsen, 17.08.2006 - 14 K 210/02
Zuordnung von Aufwendungen für das Anbringen einer Fassadenbekleidung bei …
- BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
Steuerrecht - Umbau einer betrieblichen Halle als wesentliche Verbesserung
- BFH, 17.06.1998 - IX B 61/98
Vermutung anschaffungsnaher Aufwendungen widerlegbar
- FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 208/98
Anschaffungsnaher Aufwand, verdeckte Mängel
- BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03
Betriebsprüfung - Vorsteuerabzug beim Umbau einer Wohnung durch Apotheker in …
- BFH, 09.05.1995 - IX R 88/90
Renovierung von Altbauten
- BFH, 14.02.1996 - X R 127/92
Ist ein Schwimmbad im Einfamilienhaus nach § 10e EStG abziehbar?
- FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 10 K 415/00
Aufwendungen für die Entkontaminierung von Grundstücken als nachträgliche …
- FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 327/98
Anschaffungsnaher Aufwand trotz Überschreitung der Drei-Jahres-Grenze
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 5116/98
Aufwendungen für den Ausbau eines Dachgeschosses als Renovierungs- oder als …
- BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
Umbau- und Modernisierungskosten einer zeitweilig geräumten Wohnung
- BFH, 20.08.2002 - IX R 73/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Baumaßnahmen über mehrere Jahre
- BFH, 04.03.1998 - X R 151/94
Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung
- BFH, 09.09.1998 - I R 6/96
Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH bei Bilanzsteuerfragen?
- BFH, 20.08.2002 - IX R 95/00
Anschaffungsnaher Aufwand; deutliche Erhöhung des Nutzungswerts
- BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06
NZB: Umbaumaßnahme als Herstellung eines neuen WG ?
- BFH, 25.06.2002 - IX R 10/98
Erhöhte Absetzungen nach dem BerlinFG
- BFH, 25.08.1999 - X R 57/96
Wiederaufbau und Renovierung einer durch Brand zerstörten Wohnung; …
- BFH, 05.06.2003 - III R 49/01
Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?
- BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93
Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Teileigentumsanteilen eines …
- BFH, 18.07.2001 - X B 110/00
- BFH, 27.09.2001 - X R 55/98
Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes
- BFH, 14.05.2003 - X R 32/00
Vollverschleiß; Herstellung eines neuen Gebäudes
- BFH, 10.11.1999 - X R 158/96
Prozesskosten wegen einer Baugenehmigung
- FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
Herstellungs-, Anschaffungs- und Erhaltungsaufwand bei komplexen …
- BFH, 09.05.1995 - IX R 17/93
- BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02
Anschaffungsnaher Aufwand; Reparaturarbeiten
- BFH, 30.06.2005 - V R 46/02
Betriebsprüfung - Vorsteuerabzug beim Umbau einer Wohnung durch Apotheker in …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 61/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Verbesserung der Nutzungsmöglichkeit in zwei …
- BFH, 14.05.2003 - X R 47/00
Herstellung einer Wohnung
- FG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 5 K 341/00
Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Umbau einer Wohnung in zwei …
- FG Rheinland-Pfalz, 31.08.1999 - 3 K 1234/98
- FG Köln, 16.05.2000 - 14 K 8826/99
Beibehaltung der Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Aufwand
- FG Schleswig-Holstein, 08.02.2002 - III 83/99
Zur Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten
- BFH, 17.07.2003 - III R 48/01
Steuerrecht - Eigenheimzulage: Abgrenzung zw. Instandsetzung und Neuherstellung
- BFH, 15.02.2005 - IX R 36/04
HK - Zusammenhang mit Dachausbau
- BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine …
- FG München, 11.12.2009 - 1 K 2187/07
Aufwendungen für den Abbruch einer sanierungsbedürftigen Garage und das …
- FG Nürnberg, 18.05.2000 - III 172/97
Aufwendungen für umfangreiche
- FG Nürnberg, 06.10.2000 - I 207/98
Verhältnis der anschaffungsnahen Aufwendungen
- FG München, 30.01.2001 - 6 K 5221/99
Anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
Grundstückserwerb gegen Sanierungsverpflichtung; Wohngrundstück
- BFH, 14.05.2002 - IX R 80/00
Große Übergangslösung; Ausbauten und Erweiterungen an einer selbstgenutzten …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 2/01
Anschaffungsnaher Aufwand, Reparaturen
- BFH, 22.01.2003 - X R 29/98
Anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
EigZul: Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?
- FG Baden-Württemberg, 07.04.2000 - 9 K 87/97
Einbau von Fenstergittern als nachträgliche Herstellungskosten
- FG München, 19.12.2000 - 6 K 5221/99
Betriebsaugabenabzug für erst nach dem Auslaufen der großen Übergangsregelung …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 95/99
- BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00
Anschaffungskosten; Standarderhöhung
- BFH, 22.01.2003 - X R 13/00
Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG
- FG Nürnberg, 04.06.2003 - II 50/02
Kein Erhaltungsaufwand in der Herstellungsphase eines Neubaus
- BFH, 15.10.1996 - IX R 49/94
Erhaltungsaufwand bei vermieteten Wohngebäuden
- BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio
- BFH, 05.06.2003 - III R 54/00
Herstellen einer Wohnung i. S. des § 2 EigZulG durch umfangreiche …
- BFH, 15.11.1995 - X R 8/94
Wohnungsinstandsetzung kein Ausbau
- BFH, 15.11.1995 - X R 12/95
- BFH, 21.07.1998 - III B 32/98
InvZul; Einbruchmeldeanlage im Kreditinstitut als InvZul-begünstigtes bewegliches …
- BFH, 22.01.2003 - X R 69/01
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 05.03.2007 - X B 171/06
NZB: Herstellen einer Wohnung
- BFH, 10.05.1995 - IX R 4/92
- BFH, 27.06.1995 - IX R 29/90
- FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 691/03
Eigenheimzulage; Neuherstellung; Umbau; Zusammenlegung von Räumen; …
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 8 K 263/04
Abgrenzung Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei Dachbalkonüberdachung zur …
- FG Niedersachsen, 12.06.2003 - 11 K 188/98
Anforderungen an den Nachweis steuermindernder Aufwendungen und eines …
- FG Düsseldorf, 30.06.2003 - 7 K 6600/01
Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 11 K 271/00
Dachgeschosserneuerung und Aufstockung als Neubau eines fremden Wohnzwecken …
- FG Bremen, 10.12.1997 - 496063K 3
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand - versteckte Mängel
- BFH, 20.02.1998 - IX B 143/97
- OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 11 L 2863/00
Fördermittel nach § 9 Abs.1 KHG; Erneuerung von OP-Aufzug und Bettenaufzug …
- FG Münster, 23.01.2002 - 8 K 6315/99
Kein Erlassanspruch bei unberechtigt geltend gemachter Vorsteuer
- FG Baden-Württemberg, 18.02.1999 - 3 K 84/95
Übernommene Kapitalerhöhungskosten keine vGA
- FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96
Anschaffungsnaher Aufwand: Überschreiten der Aufgriffsgrenze
- FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen anschaffungsnahen Aufwandes
- FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
Instandsetzungsaufwendungen in Höhe von 24 % der Anschaffungskosten eines …
- FG Berlin, 02.05.2001 - 2 K 2227/97
Ein in ein Schulgebäude durch ein Versorgungsunternehmen fest eingebautes …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
Altbausanierung als "Neuherstellung"
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 11 K 271/04
Degressive AfA bei Neuaufbau eines Daches
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 3 K 320/06
Steuerrecht - Gewährung einer Investitionszulage bei Baumaßnahmen
- FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 1280/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Herstellungskosten; Schönheitsreparaturen; versteckter …
- FG Thüringen, 24.02.2000 - III 1269/99
Kein Abzug von anschaffungsnahen Aufwand als Vorkosten nach § 10i EStG
- FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 3824/95
Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnaher Aufwand; Aufgriffsgrenze; …
- FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 237/99
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei grundlegender Überholung nicht mehr …
- FG Schleswig-Holstein, 26.02.2002 - II 735/98
Zusätzlicher Einbau eines solaren Zusatzmoduls in eine funktionstüchtige …
- FG Nürnberg, 13.08.2002 - II 182/00
Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Vermietung eines Gebäudes an ein …
- FG Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 5 K 298/94
- FG Hessen, 29.09.1997 - 4 K 2488/93
- BFH, 22.10.1997 - X B 271/96
- FG München, 16.12.1999 - 13 K 143/96
Aufteilung eines Grundstückskaufpreises; zu den tatsächlichen Voraussetzungen …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2000 - 3 K 3249/99
Aufwendungen für den Einbau einer Heizung als
- FG Hessen, 14.06.2000 - 2 K 4802/97
Eigenheimzulagegesetz; Wohnraumerweiterung; Grund und Boden; Heizung; Ersetzen; …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.06.2000 - 3 K 1154/00
Zur Abgrenzung von nachträglichen Herstellungskosten
- FG Münster, 19.12.2000 - 15 K 7506/98
Abgrenzung zu anschaffungsnahen Aufwendungen für ein Gebäude
- FG Hessen, 15.08.2002 - 5 K 4799/00
Herstellungskosten; Renovierung; Wesentliche Verbesserung; Neue Bundesländer; …
- FG Nürnberg, 05.02.2003 - III 85/01
Umbau einer Wohnung in ein Büro führt zu Herstellungsaufwand
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 2 K 320/06
Keine Anspruch auf Investitionszulage für Herstellungsarbeiten, für die bereits …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1999 - 6 K 1660/96
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