Rechtsprechung
   BFH, 09.05.2012 - VII B 3/12   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung

  • openjur.de

    Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung

  • Bundesfinanzhof

    Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzumutbarkeit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eines Steuerpflichtigen wegen einer rezidivierenden Hornhautentzündung und Anspruch auf Verschiebung eines Verhandlungstermins




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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 16.07.2012 - III B 1/12  

    Verschiebung des Verhandlungstermins auf eine andere Uhrzeit - Nachweis der

    Denn der Zweck der Ladungsfrist, den Beteiligten ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Verhandlung einzuräumen, wird durch die bloße Änderung der Uhrzeit nicht beeinträchtigt (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Mai 2012 VII B 3/12; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO, § 91 Rz 63, m. w. N.).
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