Rechtsprechung
| BFH, 09.05.2012 - VII B 3/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung
- openjur.de
Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung
- Bundesfinanzhof
Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzumutbarkeit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eines Steuerpflichtigen wegen einer rezidivierenden Hornhautentzündung und Anspruch auf Verschiebung eines Verhandlungstermins
Wird zitiert von ...
- BFH, 16.07.2012 - III B 1/12
Verschiebung des Verhandlungstermins auf eine andere Uhrzeit - Nachweis der …
Denn der Zweck der Ladungsfrist, den Beteiligten ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Verhandlung einzuräumen, wird durch die bloße Änderung der Uhrzeit nicht beeinträchtigt (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Mai 2012 VII B 3/12; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO, § 91 Rz 63, m. w. N.).
