Rechtsprechung
   BFH, 09.11.2009 - III B 188/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Abgrenzung von fehlerhafter Rechtsanwendung; Anfechtung des Gewerbesteuermessbescheids

  • Bundesfinanzhof

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Abgrenzung von fehlerhafter Rechtsanwendung - Anfechtung des Gewerbesteuermessbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Anforderungen an die erforderliche organisatorische Selbständigkeit eines Betriebsteils für die Annahme eines Teilbetriebs im Zuge der Verpachtung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Teilbetrieb kann nicht allein wegen Gebundenheit des Geschäftsführers an Entscheidungen aus dem Hauptbetrieb abgelehnt werden

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (6)  

  • BFH, 03.01.2011 - III B 204/09  

    Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für

    Die Zurückverweisung ist ermessensgerecht, wenn auch im Falle der Zulassung das Revisionsverfahren voraussichtlich zur Aufhebung des FG-Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG führt (Senatsbeschluss vom 9. November 2009 III B 188/08, BFH/ NV 2010, 667).
  • BFH, 05.08.2011 - III B 82/11  

    Fehlender Verzicht des Beigeladenen auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

    Die Zurückverweisung ist ermessensgerecht, weil auch im Falle der Zulassung das Revisionsverfahren voraussichtlich zur Aufhebung des FG-Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG führen würde (Senatsbeschluss vom 9. November 2009 III B 188/08, BFH/NV 2010, 667).
  • BFH, 28.02.2012 - III B 54/10  

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Zurückverweisung wegen

    Die Zurückverweisung ist ermessensgerecht, wenn es auch im Falle der Zulassung des Revisionsverfahrens voraussichtlich zur Aufhebung des FG-Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG gekommen wäre (Senatsbeschluss vom 9. November 2009 III B 188/08, BFH/NV 2010, 667).
mehr
  • FG Hamburg, 03.01.2011 - 3 K 115/10  

    Finanzgerichtsordnung: Verweisung des Klageverfahrens nach Änderungsbescheid

    Bei jenen geht es um Grundlagenbescheide für die Entscheidungen über die Verlustfeststellungen 2003 als Folgebescheide (vgl. BFH vom 9. November 2009 III B 188/08, BFH/NV 2010, 667).
  • FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 48/12  

    Körperschaftsteuer/Einkommensteuer/Grundgesetz: Verfassungsmäßigkeit der

    Einwendungen gegen die Höhe des gewerblichen Gewinns können nur durch Anfechtung des Gewerbesteuermessbescheids geltend gemacht werden können, da der Gewerbeertrag (§ 7 GewStG) unselbständige Besteuerungsgrundlage für die Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 11 GewStG ist (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 09.11.2009, III B 188/08, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 667 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 03.02.2011 - 6 V 251/10  

    Steuerrecht - Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b

    Das hat zur Folge, dass Einwendungen gegen die Höhe des gewerblichen Gewinns nur durch Anfechtung des Gewerbesteuermessbescheids geltend gemacht werden können, da der Gewerbeertrag (§ 7 GewStG) unselbständige Besteuerungsgrundlage für die Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 11 GewStG ist (Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss 09.11.2009 III B 188/08, BFH/NV 2010, 667).
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