Rechtsprechung
| BFH, 10.11.1999 - X R 46/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 und 2; GG Art. 3 Abs. 1
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorlage an Großen Senat - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Abziehbarkeit als dauernde Last - Typus des Hof- oder Geschäftsübergabevertrags entscheidend - Keine Abziehbarkeit nach der äußeren Form - Vorbehalt von Vermögenserträgen wesentlich - Deckung der Leistungen aus übertragenem Vermögen - Vergleichsrechnung (50 v. H.-Grenze) kein selbstständiges tatbestandsähnliches Unterscheidungskriterium
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Versorgungsleistungen bei vorweggenommener Erbfolge
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 27.11.1996 - 2 K 2677/95
- BFH, 10.11.1999 - X R 46/97
- BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 189, 497
- NJW 2000, 1592 (Ls.)
- BB 2000, 338
- DB 2000, 453
- BStBl II 2000, 188
Wird zitiert von ... (52)
- BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Neue Regeln bei vorweggenommener Erbfolge
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluss vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188) dem Großen Senat folgende Rechtsfrage vorgelegt:.Wegen der weiteren Begründung der Vorlage wird auf den Vorlagebeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 Bezug genommen.
Die Entwicklung der Rechtsprechung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der privaten Versorgungsrente ist im Vorlagebeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 wiedergegeben (unter III. 1. bis 7. e).
Hinsichtlich des Meinungsstandes bis zum Ergehen des Vorlagebeschlusses wird auf den Vorlagebeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 Bezug genommen.
Hierauf hat der vorlegende Senat im Vorlagebeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 zutreffend hingewiesen (unter VI. 3., 3. Spiegelstrich).
- BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
 
Sind im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Last (Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) abziehbar, wenn sie zwar aus den laufenden Nettoerträgen des übergebenen Betriebs gezahlt werden können, aber der Substanzwert des --gepachteten-- Betriebs negativ ist und sein Ertragswert 0 DM beträgt (Anschluss an Vorlagebeschluss des Senats vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188)?.Der erkennende Senat hat die Rechtsentwicklung, die Aussagen des Großen Senats des BFH und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sowie die nachfolgende Rechtsprechung des Senats zur privaten Versorgungsrente und ihrer Abgrenzung gegenüber der nichtsteuerbaren und gemäß § 12 Nr. 1 EStG nichtabziehbaren Unterhaltsrente in seinem Vorlagebeschluss vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188) dargestellt; hierauf wird Bezug genommen.
Der "Grundsatz vom Vorbehalt der Vermögenserträge", mit dem der Große Senat die abziehbare Versorgungsrente aus dem Anwendungsbereich des § 12 Nr. 1 EStG ausgenommen und den das BVerfG als die Abziehbarkeit gleichheitsrechtlich legitimierend angesehen hat (Beschluss vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315), führt nach Auffassung des erkennenden Senats in den Fällen des sog. Typus 2 zur Nichtanwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG (Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter IV.).
Andererseits widerstreitet dieser Grundsatz der vorbehaltenen Vermögenserträge der auf einen Vergleich von Vermögenspositionen bezogenen Rechnung der "50-v.H.-Grenze", wenn --wie im Streitfall-- ein Unternehmen übergeben wird, das weder nach herkömmlicher substanzwertorientierter Betrachtung (…vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597 - "Mittelmethode") einen Substanzwert noch unter Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns einen Ertragswert hat, das aber ausreichend Erträge abwirft, aus denen Versorgungsleistungen an den Übergeber gezahlt werden können (Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter III. 6. d).
Hiervon ausgehend hat der Senat in seinem Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 die Auffassung vertreten, dass die Vergleichsrechnung keine rechtliche Bedeutung hat, wenn die wiederkehrenden Renten mangels ausreichenden Ertrags des übertragenen Vermögens aus dessen Substanz gezahlt werden müssen ("Typus 2").
- BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Großer Senat hat zu „Typus- 2- …
Der Senat habe in seinem Vorlagebeschluss vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188) die Auffassung vertreten, dass die Vergleichsrechnung des Abschn. 123 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) a.F. (jetzt BMF-Schreiben vom 26. August 2002, BStBl I 2002, 893, Tz. 17 f., 38 f. - sog. "50-v.H.-Grenze") keine rechtliche Bedeutung habe, wenn die wiederkehrenden Renten mangels ausreichenden Ertrags des übertragenen Vermögens aus dessen Substanz gezahlt werden müssten ("Typus 2").Es verweist auf seine Stellungnahme zum Vorlagebeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 (wiedergegeben im Beschluss des Großen Senats GrS 1/00 vom heutigen Tag) und weist ergänzend auf Folgendes hin: Würde man mit dem vorlegenden Senat als Gegenstand der Vermögensübergabe ein Wirtschaftsgut anerkennen, dessen Substanzwert negativ und dessen Ertragswert 0 DM sei, beruhten die wiederkehrenden Leistungen gerade nicht auf der Übergabe von Vermögen seitens der Eltern an die Kinder, weil aus einem Wirtschaftsgut ohne Substanz- oder Ertragswert keine Leistungen erbracht werden könnten.
- BFH, 03.03.2004 - X R 14/01
Versorgungsrente - Ist die Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel …
Auch die Anwendung des für Unterhaltsleistungen geltenden Abzugsverbots des § 12 Nr. 1, 2 EStG ist durch das Sonderrecht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen spezialgesetzlich ausgeschlossen, weil die steuerrechtliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen auf dem Umstand beruht, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (BFH-Entscheidungen vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 unter C. II. 1. c; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 unter C. II. 3. a, 4. a; vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499 unter 2. a; in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 unter II. 2. a; vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 unter III. 6. a; vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 unter C. II. 2. c).Auch in zahlreichen BFH-Entscheidungen sind einzelne Abweichungen der tatsächlichen Durchführung vom Vereinbarten dahin gehend gewürdigt worden, dass sie der steuerlichen Anerkennung des Vertrages allein nicht entgegenstehen (vgl. nur BFH-Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196 unter 2. b zur unregelmäßigen Barzahlung der Miete trotz mietvertraglich vereinbarter Überweisung;… in BFH/NV 1997, 182 unter 1. a: unpünktliche Lohnzahlung; in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349: Nichtzahlung der in einem Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten; BFH-Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 unter II.: Unregelmäßigkeit von Versorgungsleistungen).
- BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00
Kreditfinanzierte Rentenverträge - Abzug von Makler- und Vermittlungsgebühren
Denn --gleich der Systematik der Kapitaleinkünfte-- sind sowohl im Falle einer Leibrente (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) als auch bei wiederkehrenden Bezügen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, 191; vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47) die normativen Grundaussagen des § 2 Abs. 1 EStG und damit der Grundsatz zu berücksichtigen, dass lediglich der Zinsanteil (Rentenertragsanteil) der Bezüge zu --ggf. nach § 20 EStG zu erfassenden-- ertragsteuerbaren Einkünften führt, nicht hingegen die Vermögensumschichtung (hier: Rückzahlung des in Form einer Einmalprämie hingegebenen Kapitals). - BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
Versorgungsleistungen - Ablösezahlung nicht abziehbar
Wegen der Begründung im Einzelnen, insbesondere hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Grundlagen, wird auf die Senatsentscheidungen vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter IV.) und vom 14. November 2001 X R 39/98 (BFHE 197, 179, BStBl II 2002, 246) Bezug genommen. - BFH, 16.06.2004 - X R 22/99
Vorweggenommene Erbfolge - Dauernde Last auch bei Übertragung von Geldvermögen?
In ersterer Hinsicht hatte die Rechtsprechung dem sog. Unterhaltskauf die steuerliche Anerkennung versagt, mit dem --gestützt auf eine den Wert des übergebenen Vermögens und den Barwert von wiederkehrenden Leistungen abgleichende "50 v.H.-Grenze" des Abschn. 123 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien a.F. (EStR a.F.)-- übergebenes Geld in eine dauernde Last mit dem (nahezu) doppelten Barwert umgewandelt werden sollte (vgl. Senatsentscheidungen vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609; vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188).Der Große Senat hat hierzu unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 in seinem Beschluss in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 (unter C. II. 6. der Entscheidungsgründe) ausgeführt: "Sieht man wiederkehrende Leistungen nur unter der Voraussetzung als Sonderausgaben bzw. als wiederkehrende Bezüge i.S. des § 22 Nr. 1 EStG an, dass sie aus den Nettoerträgen des überlassenen Vermögens bestritten werden können, so kann auch die Übertragung von Geldvermögen, Wertpapieren und typischen stillen Beteiligungen in gleicher Weise berücksichtigt werden wie die Übertragung der bisher unter der Bezeichnung 'existenzwahrend' zusammengefassten Vermögensarten.".
- BFH, 01.03.2005 - X R 45/03
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: als Sonderausgaben abziehbare …
Der Große Senat hat hierzu unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188) in seinem Beschluss in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 (unter C. II. 6. der Entscheidungsgründe) ausgeführt: Sieht man wiederkehrende Leistungen nur unter der Voraussetzung als Sonderausgaben bzw. als wiederkehrende Bezüge i.S. des § 22 Nr. 1 EStG an, dass sie aus den Nettoerträgen des überlassenen Vermögens bestritten werden können, so kann auch die Übertragung von Geldvermögen, Wertpapieren und typischen stillen Beteiligungen in gleicher Weise berücksichtigt werden wie die Übertragung der bisher unter der Bezeichnung "existenzwahrend" zusammengefassten Vermögensarten. - BFH, 19.01.2005 - X R 23/04
Vorweggenommene Erbfolge - Tatsächliche Durchführung des Vereinbarten
Auch die Anwendung des für Unterhaltsleistungen geltenden Abzugsverbots des § 12 Nr. 1, 2 EStG ist durch das Sonderrecht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen spezialgesetzlich ausgeschlossen, weil die steuerrechtliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen auf dem Umstand beruht, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (vgl. zusammenfassend BFH-Beschluss vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter III.6.a). - BFH, 15.09.2010 - X R 10/09
Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von …
Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188) hindere die Unregelmäßigkeit der Zahlungen für sich allein die Anerkennung einer dauernden Last nicht.Auch die Anwendung des für Unterhaltsleistungen geltenden Abzugsverbots des § 12 Nr. 1 und 2 EStG ist durch das Recht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen spezialgesetzlich ausgeschlossen, weil die steuerrechtliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen auf dem Umstand beruht, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (vgl. zusammenfassend Senatsbeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter III. 6. a).
a) Der Senat hat im Hinblick auf den Rechtsbindungswillen bei Vermögensübergabe- und Versorgungsverträgen bereits in seinem Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 (unter II.) die Auffassung vertreten, lediglich die Unregelmäßigkeit der Zahlungen hindere für sich allein die Anerkennung einer dauernden Last nicht.
- BFH, 15.09.2010 - X R 13/09
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Notwendigkeit schriftlicher …
- BFH, 16.05.2001 - X R 53/99
- BFH, 17.03.2010 - X R 38/06
Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - …
- BFH, 14.11.2001 - X R 32/01
Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags …
- BFH, 14.11.2001 - X R 39/98
Sonderausgaben - Kein Abzug des Zinsanteils einer Gegenleistungsrente
- BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
Sonderausgabenabzug - Nicht für die Zinsen eines Darlehens zur Finanzierung …
- BFH, 21.07.2004 - X R 44/01
GmbH - Steuerbegünstigte Übergabe einer Familien-GmbH
- BFH, 15.06.2005 - X R 64/01
Sofort beginnende Leibrentenversicherung gegen Einmalzahlung - Zinsen aus …
- BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93
- BFH, 31.05.2005 - X R 26/04
Versorgungsleistungen - Vereinbarung eines Surrogats
- BFH, 30.01.2002 - IX B 172/01
Übertragung selbstgenutzter Immobilien gegen Versorgungsleistungen
- BFH, 01.10.2003 - X B 75/02
Verwaltungserlasse; Übergangsregelungen
- BFH, 31.07.2002 - X R 39/01
Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht …
- BFH, 15.09.2010 - X R 16/09
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: keine Rückkehr zu vertragsgemäßem …
- FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 14 K 1424/98
Zurechnung von Versorgungsleistungen im Rahmen eines Vermögensübergabevertrages …
- BFH, 14.11.2001 - X R 33/01
Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags …
- BFH, 03.03.2004 - X R 38/01
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
- FG Niedersachsen, 04.11.2009 - 2 K 277/07
Zur Anerkennung einer privaten Versorgungsleistung nach Veräußerung der …
- FG Düsseldorf, 24.02.2000 - 10 K 3539/96
Einfamilienhaus; Rente; Sonderausgaben; Dauernde Last; Versorgungsleistung; …
- FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 5074/98
- BFH, 14.11.2001 - X R 32/00
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 80 Abs. 2 S. …
- BFH, 03.03.2004 - X R 3/02
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
- BFH, 03.03.2004 - X R 17/98
Vermögensübergabe gegen private Versorgungsrente
- FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 K 1434/02
- BFH, 08.12.2010 - X R 35/10
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Folgen der Veräußerung des …
- FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
Versorgungsleistungen - Wertsicherungsklausel nicht beachtet
- FG Köln, 17.05.2001 - 15 K 4884/93
Gestaltungsmissbrauch - Übertragung, Rückanmietung und Zahlung einer dauernden …
- BFH, 26.06.2002 - IX R 8/98
Ruhen des Revisionsverfahrens
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 3185/00
Wiederkehrende Leistungen an die Lebensgefährtin sowie an die geschiedene Ehefrau …
- BFH, 17.05.2001 - I B 150/00
- BFH, 20.11.2003 - X B 14/03
Revisionszulassung wegen nachträglicher Divergenz (hier: Vereinbarung einer …
- FG München, 13.04.2000 - 15 K 3507/94
Sonderausgaben - Vermächtnisbedingte Rentenzahlungen an nicht erbberechtigte …
- FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98
Kein Abzug von lebenslänglichen Versorgungsleistungen als dauernde Last bei …
- FG Münster, 29.07.2003 - 6 K 5809/00
Aufwendungen als dauernde Last
- FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 252/02
Abzugsfähigkeit monatlicher Zahlungen an ein Elternteil für ein zwischenzeitlich …
- FG München, 29.10.2002 - 2 K 782/98
Keine Anerkennung einer dauernden Last bei Übergabe eines Zweifamilienhauses, …
- FG München, 21.10.2008 - 10 K 4128/07
Keine Anerkennung rückwirkend geänderter und nicht wie vereinbart durchgeführter …
- FG Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 14 K 173/97
Sonderausgabenabzug bei Abweichung von den im Vermögensübergabevertrag im Wege …
- FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99
Abgrenzung dauernde Last gegenüber Unterhaltsrente; Zur Abgrenzung der dauernden …
- FG Köln, 18.01.2012 - 7 K 921/07
Wiederkehrende Leistungen bei vorweggenommener Erbfolge
- FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99
Sonderausgaben: Versorgungsleistungen an Angehörige
- FG Baden-Württemberg, 27.11.2000 - 10 K 295/97
Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Nießbrauchsvorbehalt
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