Rechtsprechung
   BFH, 11.01.1983 - VII R 92/80   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 137, 399
  • NJW 1983, 1872 (Ls.)
  • BStBl II 183, 334
  • BStBl II 1983, 334



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91  

    AFG § 103; Aufenthalts-AnO § 1, § 2; SGG § 67; VwZG § 3; ZPO §

    Haben die Vorinstanzen den Wiedereinsetzungsantrag - wie hier - übergangen, weil sie ihn für gegenstandslos hielten, so ist das Revisionsgericht das in § 67 Abs. 4 Satz 1 SGG bezeichnete Gericht, bei dem mit der Revision die Entscheidung über die Klage angefallen ist (BGHZ 7, 280, 293; BGH NJW 1982, 1873, 1874; BVerwG Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht NVwZ 1985, 484; BFHE 124, 487, 492; 137, 399, 401).
  • BFH, 12.09.2005 - VII R 10/05  

    Keine Wiedereinsetzung bei Bearbeitungsfehlern des Sachgebietsleiters

    Mitarbeiter des Finanzamts, die weder dessen gesetzliche Vertreter noch bevollmächtigt sind, den betreffenden Vorgang zu bearbeiten, sind hingegen nach der Rechtsprechung des BFH als Boten ohne eigene Entscheidungsbefugnis anzusehen; dementsprechend ist dem Finanzamt ein etwaiges Verschulden solcher Personen nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand anzurechnen (Entscheidungen des Senats vom 11. Januar 1983 VII R 92/80, BFHE 137, 399, BStBl II 1983, 334; vom 16. März 1989 VII R 82/88, BFHE 156, 79, BStBl II 1989, 569, und in BFH/NV 1993, 6).
  • BFH, 14.07.1989 - III R 54/84  

    Grenzen der Auslegung eines Investitionszulageantrags

    Ein entscheidender Grund für diese Rechtsprechung zur Versäumung prozessualer Fristen liegt darin, daß nach § 56 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die vom FG gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung prozessualer Fristen unanfechtbar ist (vgl. auch Urteil des BFH vom 11. Januar 1983 VII R 92/80, BFHE 137, 399, BStBl II 1983, 334 und die dort zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
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