Rechtsprechung
| BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NWB SteuerXpert START
EStG § 15 Abs. 2
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung einer Wohnanlage mit 13 Eigentumswohnungen und Veräußerung von sieben Wohnungen und drei Tiefgaragenstellplätzen innerhalb von zehn Jahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - Unterscheidung private Vermögensverwaltung und Gewebebetrieb
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
- BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99
Wird zitiert von ... (17)
- BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?
Allerdings können auch die erst nach Ablauf von fünf, aber innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb oder Errichtung veräußerten Immobilien in den gewerblichen Grundstückshandel mit einzubeziehen sein (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911, m.w.N.).Diese Objekte sind notwendiges Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückshandels und bleiben es bis sie veräußert oder entnommen werden oder der Betrieb aufgegeben wird (vgl. BFH in BFH/NV 2003, 911, m.w.N.).
Sollte eines der in den Streitjahren veräußerten Objekte bereits 1983/1984 zum Verkauf angeboten worden sein, so wäre es eindeutig zur Veräußerung bestimmt gewesen, damit notwendiges Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückshandels geworden (vgl. BFH in BFH/NV 2003, 911) und mangels Entnahme oder Betriebsaufgabe bis zum Verkauf in den Streitjahren geblieben.
- BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02
Änderung eines durch Gericht aufgehobenen Steuerbescheids einer …
Die schwächere Indizwirkung, die eine erst nach Ablauf von 5 Jahren getätigte Veräußerung für eine von vornherein bestehende zumindest bedingte Veräußerungsabsicht hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911), wird im Streitfall durch die hohe Zahl von Veräußerungen kurz nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums kompensiert. - BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist
Dem zeitlichen Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Errichtung, Verkauf) kommt für die Beurteilung, ob eine gewerbliche Betätigung gegeben ist oder nicht, lediglich indizielle Bedeutung zu (z.B. BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911, m.w.N.).Die Überschreitung des Fünfjahreszeitraums hat lediglich zur Folge, dass sich die von dem zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung hinsichtlich des Vorliegens einer bedingten Veräußerungsabsicht verringert und durch andere Umstände ergänzt werden muss, die umso gewichtiger sein müssen, je größer der zeitliche Abstand zu Anschaffung oder Errichtung wird (z.B. BFH in BFH/NV 2003, 911, m.w.N.).
- BFH, 05.05.2004 - XI R 25/03
Gewerblicher Grundstückshandel
Wie oben im Einzelnen dargelegt bildet der Fünfjahreszeitraum keine absolute Grenze; die mit der zunehmenden Zeitdauer zwischen An- und Verkauf sich verringernde Indizwirkung kann durch zusätzliche Anhaltspunkte, die für einen gewerblichen Grundstückshandel sprechen, ausgeglichen werden (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911).Die Anzahl der erworbenen und innerhalb eines bestimmten Zeitraums veräußerten Objekte und die voll umfängliche Fremdfinanzierung sind gewichtige Indizien für eine bereits bei Erwerb vorliegende bedingte Verkaufsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 911).
- FG Münster, 12.11.2003 - 8 K 1326/02
Zurechnung von Grundstücksverkäufen bei langjähriger Betriebsunterbrechung
So kann etwa eine schon begonnene Veräußerungstätigkeit, die für eine zeitlang unterbrochen wird, im Einzelfall auch lediglich als Betriebsunterbrechung angesehen werden, die die Gewerblichkeit der Tätigkeit nicht berührt (vgl. einerseits BFH-Urteil vom 11. März 2003, IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911, in dem eine 11 bis 14 jährige Unterbrechung als unschädlich für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels angenommen wird, sowie andererseits BFH-Urteil vom 14. Mai 2003, XI R 8/02, BFH/NV 2003, 1315, das eine 16 jährige Untätigkeit im Sinne eines Nichtverkaufes von Objekten als zu lange ansieht, um noch einen gewerblichen Grundstückshandel anzunehmen).Tätigkeiten der von ihm beauftragten Personen muss sich der Veräußerer dabei ebenso zuzurechnen lassen wie die Aktivitäten einer Erschließungsgesellschaft (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 25. Oktober 2001, BFHE 197, 109, BStBl. II 2002, 289, 290, vom 11. März 2003, BFH/NV 2003, 911, vom 05. Oktober 1989, IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317, vom 26. November 1974, VIII R 61-62/73, BFHE 114, 229, BStBl. II 1975, 352, vom 29. August 1973, I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl. II 1974, 6, vom 07. Februar 1973, I R 210/71, BFHE 109, 308, BStBl. II 1973, 642, vom 22. Oktober 1969, I R 61/68, BFHE 97, 120, BStBl. II 1970, 61 und vom 13. März 1969, IV R 132/68, BFHE 95, 488, BStBl. II 1969, 483).
Eine bloße Untätigkeit im Rahmen des Betriebes Gewerblicher Grundstückshandel, die noch nicht dazu führt, dass ein Wirtschaftsgut wieder einem anderen Betrieb oder dem Privatvermögen zuzuordnen ist, sondern lediglich als Betriebsunterbrechung angesehen wird (diese kann selbst für einen Zeitraum von 11 bis 14 Jahren andauern, vgl. BFH-Urteil vom 11. März 2003, BFH/NV 2003, 911, 912 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 28. September 1995, IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl. II 1996, 276), liegt jedoch im Streitfall gerade nicht vor.
- BFH, 24.03.2006 - VIII B 98/01
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung
Für den gewerblichen Grundstückshandel ist der BFH sogar noch bei der Bestellung eines 99-jährigen Erbbaurechts an allen zum Umlaufvermögen gehörenden Grundstücken von einer Betriebsunterbrechung ausgegangen (BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 28/97, BFHE 186, 210, BStBl II 1998, 665; vgl. auch BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911). - BFH, 06.03.2007 - IV B 118/05
NZB: Grundbesitz eines gewerblichen Unternehmens als Umlaufvermögen
Ist ein gewerblicher Grundstückshandel begründet, so sind von vornherein zur Veräußerung bestimmte Objekte auch dann notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie zwischenzeitlich mehrere Jahre lang vermietet werden (BFH-Urteile vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911, und vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738;… Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 25. Aufl., § 15 Rz 77). - BFH, 21.05.2007 - XI B 164/06
Gewerblicher Grundstückshandel
Das FG ist auch insoweit nicht von den Rechtsgrundsätzen der Rechtsprechung des BFH abgewichen, als es bei seiner Entscheidung konkludent davon ausgegangen ist, dass der Fünf-Jahres-Zeitraum keine starre Grenze ist, sondern im Einzelfall auch Objekte, die außerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums, aber innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb veräußert wurden, in den gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245, und vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911, beide m.w.N.). - BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil
Hat der Steuerpflichtige dagegen mehr als drei Grundstücke veräußert, lässt es auch die nach der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 ergangene Rechtsprechung genügen, dass er bei Erwerb oder Bebauung des Grundstücks lediglich die bedingte Absicht zu einer späteren Veräußerung hatte und zwar auch insoweit, als die Grundstücke später als fünf Jahre nach ihrem Erwerb oder ihrer Bebauung veräußert wurden (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133;… vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588; vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245; vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911). - BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
NZB; kumulative Urteilsbegründung; gewerblicher Grundstückshandel
Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine bei Erwerb vorhandene bedingte Veräußerungsabsicht ausreichend, um einen gewerblichen Grundstückshandel anzunehmen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. der Gründe; BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl 2003, 297, unter II. 2., m.w.N.;… vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFH/NV 2003, 998, unter II. 3. a bb; vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911). - FG Düsseldorf, 16.03.2004 - 16 K 4780/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung; Unbedingte Veräußerungsabsicht; …
- FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel vor eigentlichem Verkauf möglich?
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03
Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …
- FG Düsseldorf, 23.03.2004 - 16 K 4780/99
- FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02
Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels
- FG Niedersachsen, 20.12.2004 - 14 K 349/00
Gewerblicher Grundstückshandel - Zum gewerblichen Grundstückshandel eines …
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