Rechtsprechung
| BFH, 11.03.2003 - VIII R 76/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Familienleistungsausgleich im Jahr 2000, Verfassungsmäßigkeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 08.08.2002 - 13 K 391/02
- BFH, 11.03.2003 - VIII R 76/02
- BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvR 1375/03
Wird zitiert von ... (20)
- BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß …
Für diesen Fall sind nach der Rechtsprechung des BVerfG die Maßstäbe zum Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums nicht anzuwenden; vielmehr steht dem Gesetzgeber insoweit eine größere Gestaltungsfreiheit zu (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 6. November 2003 2 BvR 1240/02, nicht veröffentlicht, betreffend das Senatsurteil VIII R 68/00; vom 6. Mai 2004 2 BvR 1375/03, juris, betreffend das Senatsurteil VIII R 76/02). - BFH, 19.05.2004 - III R 55/03
Freistellung des Existenzminimums der Kinder durch Zahlung von Kindergeld - …
Gewährt der Gesetzgeber, was ihm von Verfassungs wegen freisteht (vgl. ausführlich BFH-Urteil vom 11. März 2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303, m.w.N.), ein Kindergeld, so ist dieses für die Prüfung, ob es in seiner steuerlichen Entlastungsfunktion den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen gerecht wird, in einen fiktiven Kinderfreibetrag umzurechnen.Dementsprechend besteht auch kein Recht auf Kindergeld als staatliche Hilfe in einer bestimmten Höhe (BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 1303, m.w.N.; vom 16. Dezember 2002 VIII R 65/99, BFHE 201, 195, BStBl II 2003, 593).
- BFH, 17.08.2004 - III B 121/03
Splitting-Verfahren
Wird das Kindergeld entsprechend der Rechtsprechung des BVerfG in fiktive Kinderfreibeträge umgerechnet, so ist offensichtlich, dass die Existenzminima der Kinder in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise von der Besteuerung verschont worden sind (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 11. März 2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303 zum Veranlagungszeitraum 2000, m.umf.N.;… ferner BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 55/03, BFH/NV 2004, 1178).
- FG Nürnberg, 18.12.2007 - I 7/05
Einkommensteuerbescheide der Familie eines Beamten i.R.d. Freistellung des …
Mit Urteil vom 11.03.2003 (Az.: VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303) habe der BFH entschieden, dass die Regelungen des Familienleistungsausgleichs für das Jahr 2000 verfassungsmäßig seien.Der Ansicht des Klägers, die BFH-Urteile vom 21.07.2004 (…a.a.O.) und vom 11.03.2003 (a.a.O.) behandelten die Anerkennung von Erziehungs- und Betreuungsfreibeträgen in den Jahren 1997 bis 2000 nicht abschließend, könne daher nicht gefolgt werden.
Diese Regelung - wie auch der gesamte Familienleistungsausgleich im Jahr 2000 - ist verfassungskonform (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11.03.2003, a.a.O. und den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.05.2004, a.a.O.).
- FG Brandenburg, 24.08.2006 - 6 K 2294/03
Zur Verfassungsmäßigkeit des § 66 EStG
Das Bundesverfassungsgericht hat bei seinen Berechnungen, ob ein Einkommensbetrag in Höhe des Existenzminimums eines Kindes von der Steuer freigestellt ist, nicht nur den Kinderfreibetrag berücksichtigt, sondern auch das in einen Freibetrag umgerechnete Kindergeld einbezogen (BVerfG Beschluss vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl. II 1999, 174; BFH Urteil vom 11. März 2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303).Gemäß § 31 Satz 4 EStG sind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG nur dann bei der Veranlagung zur Einkommensteuer abzuziehen, wenn die gebotene steuerliche Freistellung nicht in vollem Umfang durch das Kindergeld bewirkt wird (BFH Urteil vom 11. März 2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303).
(BFH Urteil vom 11. März 2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303) Diesem Gebot ist er nachgekommen.
- BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvR 1375/03
Verfassungsmäßigkeit der Einführung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen bei …
a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. März 2003 - VIII R 76/02 -,. - FG Sachsen, 15.11.2007 - 4 K 17/05
Versagung des Freibetrags für den Betreuungsbedarf und Erziehungsbedarf oder …
Aus den Entscheidungen des BFH vom 11.03.2003 VIII R 76/02, vom 19.05 2004 III R 55/03.Dies folge aus der Entscheidung des BFH vom 11.03.2003 VIII R 76/02.
Es ist auch nicht zu beanstanden, dass im Zusammenhang mit den vorgenannten Freibeträgen nach der sog. "Günstigerprüfung" im Rahmen des § 31 EStG die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das Kindergeld bewirkt wird (vgl. dazu BFH, Urteil vom 11.03.2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303 und Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 06.05.2004 2 BvR 1375/03 für den Veranlagungszeitraum 2000).
- BFH, 18.12.2003 - III S 19/03
Anforderungen an die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten bei Antrag auf …
Dem Gesetzgeber steht es von Verfassungs wegen frei, ob er die existenzsichernden Aufwendungen für Kinder durch Kindergeld oder durch einen Kinderfreibetrag berücksichtigt (BFH-Urteil vom 11. März 2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303, m.umf.N.).Dementsprechend besteht auch kein Recht auf Kindergeld als staatliche Hilfe in einer bestimmten Höhe (BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 1303, m.w.N.; vom 16. Dezember 2002 VIII R 65/99, BFHE 201, 195, BStBl II 2003, 593).
- BFH, 14.02.2007 - III B 176/06
Chance auf 265 EUR Kindergeld wahren
Die Höhe des Kindergeldes ist daher auch nicht deshalb verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber gemäß den Vorgaben des BVerfG neben dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes ab dem Jahr 2000 einen Betreuungsfreibetrag bzw. ab dem Jahr 2002 einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes eingeführt, das Kindergeld aber nicht in entsprechendem Umfang erhöht hat (BFH-Urteil vom 11. März 2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303, zur Rechtslage im Jahr 2000, bestätigt durch den Kammerbeschluss des BVerfG in HFR 2004, 692). - FG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 1 K 2189/03
Zur Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten
Die in § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG gewährten Freibeträge genügen in ihrer Höhe den Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. zum sächlichen Existenzminimum BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990, 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60 ; vom 25. September 1992, 2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91, BVerfGE 87, 153; vom 10. November 1998, 2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246 ; vgl. zum Betreuungsbedarf als Bestandteil des familiären Existenzminimums BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998, 2 BvR 980/91,1057/91, 1226/91, BVerfGE 99, 216 ), wie auch der Bundesfinanzhof zu Steuerpflichtigen mit Kindern unter 16 Jahren entschieden hat (vgl. BFH, Urteil vom 11. März 2003, VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303 ; vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 27. Januar 2004, 13 K 1234/02, EFG 2004, 992 ).Dementsprechend besteht kein Recht auf steuerliche Anerkennung aller im Einzelfall entstandenen erwerbsbedingten Betreuungskosten (vgl. BFH, Urteil vom 11. März 2003, a.a.O.).
- BFH, 26.08.2008 - III B 153/07
Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs - kein Anspruch auf ein …
- BFH, 27.04.2006 - III B 179/04
NZB: Familienleistungsausgleich nicht verfassungswidrig
- FG Niedersachsen, 09.12.2009 - 7 K 248/04
Entscheidungsbefugnis des Gerichts in Kindergeldsachen für Zeiträume nach der …
- FG Schleswig-Holstein, 04.12.2008 - 3 K 28/06
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums
- FG Niedersachsen, 22.12.2005 - 11 K 434/02
Aufwendungen für die Betreuung eines minderjährigen Kindes weder Werbungskosten …
- FG Hessen, 27.01.2004 - 13 K 1234/02
Kinderfreibetrag; Betreuungsfreibetrag; Altersgrenze - Verfassungsmäßigkeit des …
- FG Niedersachsen, 23.05.2007 - 5 K 430/04
Familienleistungsausgleich für die Jahre 2002 - 2004 ist verfassungsgemäß
- FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02
Kindergeld neben Kinderfreibetrag
- FG Baden-Württemberg, 07.01.2005 - 12 K 87/02
Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs im Veranlagungszeitraum 2001
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 12 K 87/02
Besteuerung einer Familie mit vier Kindern im Jahr 2000
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